Zitat:
Zitat von Fluck Motorolaregelung sieht so aus:
Gerät ist laut IMEI bzw Produktionszeitpunkt (ist in der Seriennummer und in einer Datenbank hinterlegt) noch nicht älter als 2 Jahre -> Garantie
Geät ist laut IMEI älter als 2 Jahre, Rechnung hingegen weist das Gerät als Verkauft vor zb 1 1/2 Jahren aus -> Garantie
Gerät älter als 2 Jahre und Kaufbeleg nicht vorhanden oder aber älter als 2 Jahre -> Keine Garantie mehr |
Ich war mal im Mobilfunksupport eines anderen Herstellers tätig, und genau so sieht es dort auch aus. Du benötigst evtl. noch eine Eidesstattliche Erklärung, dass das du der Eigentümer des Gerätes bist, ansonsten sollte die "Seriennummer-Garantie" kein Problem sein.
Ich würde trotzdem schauen, an die Rechnung zu kommen, weil die Gewährleistungspflichten des Händlers in vielen Fällen mehr bieten.
Ich habe mir jetzt nicht die Garantiebedingungen von Motorola angeschaut, aber ich denke, die sollten sich nicht großartig von anderen Mobilfunkherstellern unterscheiden, und da wird in der Regel nur die Reparatur des Gerätes, aber kein Tausch (im Falle von (erfolglosen) Mehrfachreparaturen) und (natürlich) schon gar keine Kaufpreiserstattung angeboten.
Es gibt auch Hersteller, die relativ problemlos tauschen, aber man kann sich halt nicht darauf verlassen, weil sie im Gegensatz zum Händler nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, es sei denn es wird explizit in den Garantiebedingungen erwähnt, dies wäre dann natürlich verbindlich.