Zitat:
Zitat von esko1 So, habe eben auch bei o2 angerufen und meine probleme geschildert. Mit wurde ausdruecklich gesagt, dass das geraet nur repariert werden kann, falls es kein eigenverschulden ist.
Dann wurden mir 5 fragen gestellt, die letzte frage war, ob ich das handy in meiner hosentasche getragen haette. Ich antwortete mit, wo tragen sie denn ihr handy und antworte mit ja. Daraufhin wurde mit gesagt dass mein display natuerlich kaputt geht, wenn ichs in der hosentasche trage.
Daraufhin war ich so angepisst und wurde etwas strenger mit meiner stimme und die stimmung war dann sehr angespannt.
Ich wies sie noch auf die anderen probleme und bestand auf eine einsendung.
Da ich das handy schon mehr als ein monat habe, sagte sie mir das ich hoechstwahrscheinlich die reparaturkosten selber tragen muss und ein tausch des geraetes unmoeglich ist, da es nicht in der 2 wochenfrist eingeschickt wurde...
Montag schicke ich es ein und bin gespannt was jetzt kommt.
Wie alt war denn dein stein beim einschicken, nipplers? Muss auch an arvato service einschicken...
Ich muss dazu noch sagen das ich immer dachte tmobiles kundenservice ist schei... aber o2 war so unfreundlich, dass toppt tmobile sogar noch! |
Ganz ruhig, O2 hat so manche unqualifizierte Mitarbeiter. O2 can't do!
Zitat:
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Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.
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Somit sollte es sich bei deinem Handy um ein Verbrauchsgut handeln (dämliche Bezeichnung)
Um's mal zu konkretisieren:
Zitat:
Mukki86:
Ich glaube wir reden aneinander vorbei bzw. ich verstehe das Problem nicht
Also, noch mal von vorne. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf des Autos entdeckt X Mängel an diesem. Daraufhin geht er zum Händler Y. Dieser hat die Mängel vollumfänglich zu beheben, sofern ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Ein solcher Fall würde vorliegen, wenn die Mängel bereits bei Kauf vorhanden waren. Sind die Mängel erst nach Kauf entstanden würde ein Fall der Garantie vorliegen. Da wir uns innerhalb der ersten 6 Monate befinden, muss Y nachweisen, dass die Mängel bei Kauf noch nicht vorhanden waren.
X ist nachweislich innerhalb der ersten 6 Monate in der Werkstatt aufgetaucht und hat Y die Mängel mitgeteilt, oder? Wie will Y dann darauf spekulieren, dass die Frist verstreicht und X in der Beweislast steckt? |
Soll heissen, O2 muss in den ersten 6 Monaten nachweisen dass der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat. Und da hilft es dem Unternehmer auch rein gar nichts wenn er irgendwelche Vermutungen anstellt.
BEWEISEN muss er es können (macht aber allerdings kaum ein Unternehmen, da es wirtschaftlich meist nicht tragbar ist)
Fazit:
Besteh auf deinem Recht und streite dein Eigenverschulden ab. Du bist nicht verpflichtet Ihnen irgendwelche Hinweise zu geben. Wenn sich O2 dann immer noch querstellt dann geh mal zu deiner Verbraucherzentrale.
Quellen:
BGB - Einzelnorm Juraforum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gewährleistung vs. Garantie