Zitat:
Zitat von fexpop Du solltest ausnahmslos alle fehlenden Funktionen bemängeln: Fehlende Farbtiefe, mangelnde Laufzeit, fehlender Bluetoothdatentransfer (wenn bei o2 gekauft), mangelhafte Modemfunktion (wenn bei o2 gekauft), fehlende Navigationsfunktion (tatsächlich von Samsung beworben). Natürlich solltest du aber auch Abstürze nicht unerwähnt lassen.
Jede einzelne fehlende Funktion rechtfertigt übrigens einen Vertragsrücktritt, sofern die Funktion nicht nachgeliefert wird. Da gibt's auch nichts zu diskutieren, man braucht nur evtl. etwas Ausdauer.
Falls du per Versand bei o2 gekauft hast:
Schick das Gerät mit allem Zubehör mit einer Mängelbeschreibung zurück. Erklär kurz, dass eine Nachbesserung derzeit nicht möglich ist (Farbtiefe, Modem, Bluetooth), und du deshalb vom Kaufvertrag zurücktrittst. Also nicht: "Ich bitte um Nacherfüllung sonst trete ich zurück" sondern ganz klar: "Ich trete hiermit aus oben genannten Gründen vom Kaufvertrag zurück!" Setz eine Frist, innerhalb derer du dein Geld zurückhaben möchtest. Fertig.
Grüße, Felix |
Danke für den leitfaden. Welche abweichungen habe ich deiner meinung nach zu beachten, da ich meinen kaufvertrag im shop abschloß? Denke, dass da ein begleitschreiben auch von nöten ist. Und wie sieht es überhaupt mit einem adäquaten leihgerät während der "reparaturzeit" aus?
danke für die infos.