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Alt 10.02.2010, 21:12   #11 (permalink)
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Modell: Samsung Galaxy

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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von bibabutzi Beitrag anzeigen
Jetzt wo es relativ wahrscheinlich das kein offizielles Update von Samsung kommt spiele ich auch mit dem Gedanken vom Kaufvertrag zurück zu treten. Das blöde ist das ich dann noch die Internet Flatrate habe und sie nicht nutzen kann...

Edit: Was mache ich ohne den ganzen Verpackungskram? Den habe ich nämlich nicht mehr

Theoretisch könnte o2 dafür Geld bei der Gutschrift abziehen, da es sich um eine Wertminderung handelt. Genauso wie bei Gebrauchsspuren. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn das Handy kann danach nicht mehr normal verkauft werden.

Wegen Rückgabe. Ich hatte das irgendwo gelesen wegen Online-Versand, dass man es wieder zurück schicken muss. Und wenn man es im Shop gekauft hat, dann soll man es im Shop zurück geben. Es steht zwar überall o2 drauf, aber letztendlich sind einige o2 Shops ja nur Franchise und dementsprechen muss die Abwicklung über den Shop laufen.
----> Um auf Nummer sicher zu gehen kann man natürlich bei o2 kurz anrufen und sich vergewissern. Und wenn man dann die Information hat, aufjedenfall hart bleiben und sich nicht wegschicken lassen

Wegen der Verträge vermute ich, dass es etwas schwerer ist zurück zu treten, denn der Vertrag ist meines Wissen nicht mit dem Handy gekoppelt.
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