Zitat:
Zitat von derch3 Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten  ) |
Du sprichst hier ein wichtiges Problem an:
Wenn der Käufer wegen eines Mangels des Handys vom Kaufvertrag zurücktreten kann, steht ihm
grundsätzlich die Rückserstattung des
Kaufpreises zu. (Und zwar der damals gezahlte - nicht, was die Kaufsache jetzt wert wäre oder so. Dafür kann der Verkäufer für die monatelange Nutzung des Handys Geld verlangen, so dass man ggf. doch etwas weniger bekommt, aber das ist ein anderes Thema).
Problematisch wird es aber wenn - wie beim Handykaufvertrag - ja nur ein subventionierter Kaufpreis gezahlt wird, in einigen Fällen (jetzt nicht beim Galaxy, schon klar) ja sogar gar kein "Kaufpreis" gezahlt wird. Letzlich ist natürlich klar, dass der Käufer doch einen "Kaufpreis zahlt", nur eben in Form der monatlichen Handygebühren.
Deswegen kann es natürlich nicht sein, dass der Verkäufer nach einem Rücktritt nichts oder nur den subventionierten Kaufpreis zurückzahlen muss - der Kunde aber noch etliche Monate durch die Grundgebühren das Handy weiter "abbezahlen" muss.
In einem solchen Fall sollte man argumentieren, dass man zunächst nur den subventionierten Teil des Kaufpreises zurückbekommt, aber hinsichtlich des Mobilfunkvertrags
ein Kündigungsrecht nach § 313 BGB erhält. Begründet wird das damit, dass der Handykauf zur Geschäftsgrundlage des Mobilfunkvertrags wurde (ohne Handykauf hätte man ja nicht den Mobilfunkvertrag abgeschlossen).