Zitat:
Zitat von flori7500 Also das Gerät würde ich jetzt eigentlich auch nicht einfach auf gut Glück mitschicken |
Nur wenn der Händler das Gerät zurückbekommt, gerät er in Verzug, wenn er auf deinen Vertragsrücktritt nicht fristgerecht reagiert (soweit ich weiß...).
Grüße, Felix