AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen
Danke für die ausführliche Kommentierung....aaaaaaaaber ich als Kunde verlasse mich jetzt auf 2 Aussagen
Einmal die Kundenhotline und einmal auf den O2 Partnershop wo ich das Gerät gekauft habe. Beide Aussagen sind Identisch. Und was ist, wenn dieser Shop wo ich es gekauft habe plötzlich nicht mehr existiert?
Ich habe es ja nicht bei einem Händler gekauft der sich "Freier Händler" nennt und lediglich O2 Produkte anbietet und auch andere Netzanbieter. Der normale Kunde, kann im ersten Moment einen o2 Partnershop von einem direkten Shop nicht unterscheiden. Genauso ist es auch bei ThePhoneHouse die im Auftrag der Deutschen Telekom auch Shops betreiben und äußerlich nicht zu unterscheiden sind. Bei beiden habe ich aber die Möglichkeit meinen Anschluss zu checken und ggf. zu ändern. Beide haben Zugriff auf meine kompletten Kundendaten und benutzen das gleiche System (im Gegensatz zu oben genannten freien Händlern die eher eine eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit besitzen).
Wenn ich heute ein Gerät kaufe das einen Mangel aufweist, gehe ich als Kunde in den nächst gelegenen Laden und lasse es Reparieren oder gebe es zurück. Die Abwicklung der Rückerstattung erfolgt von O2 direkt und der Händler erhält das Geld von O2 zurück und bezahlt es nicht aus eigener Kasse.
Ist wie bei einem Auto: Startet der Hersteller eine Rückrufaktion, spielt es keine Rolle ob ich das Auto nun bei einer Niederlassung des Herstellers direkt abgebe oder bei einem Servicepartner der lediglich im Auftrag des Herstellers fungiert. Beide müssen Reparieren oder zurücknehmen. Letztendlich erhalten beide Unternehmen das Geld vom Hersteller (ob dieser nun den Hersteller des Defekten Teil verklagt ist mir als Kunde total egal).
Geändert von googlemania (21.03.2010 um 11:52 Uhr)
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