AW: Wackelkontakt Kopfhöreranschluss
Hallo liebe Leidensgenossen,
noch ein paar Tipps zum Einschicken: Setzt in einem beigefügten Schreiben eine Frist zur Reparatur innerhalb von 14 Tagen (die wird bei dieser Reparatur völlig angemessen sein) und weißt darauf hin, dass ihr andernfalls von eurem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Dass der Händler in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen reparieren muss (wurde weiter oben behauptet) ist Unsinn. Solange ihr keine Frist setzt, könnt ihr auch keinen Druck machen.
Wenn das ganze noch zwei mal passiert könnt ihr von eurem Rücktrittsrecht gebrauch machen. D.h. ihr bekommt den vollen Kaufpreis zurück (lasst euch bloß nicht mit Zeitwerten abspeisen). Das habe ich leider schon etliche Male mit Handys machen müssen, weil sie innerhalb von zwei Jahren drei oder vier mal (vor der Schuldrechtsreform) kaputt waren. Viel Erfolg mit der Reparatur.
Grüße
soCram
Geändert von soCram (21.04.2010 um 23:28 Uhr)
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