Zitat:
Zitat von fexpop So war's nicht gemeint. Ich wollte eigentlich mal darauf hinweisen, dass, wenn ich mich vom Galaxy auf Grund diverser Mängel trennen möchte, ich das Galaxy eben auch nicht als frei von Mängeln anbieten darf. Sobald ich das Gerät aber als mangelhaft anbiete, werde ich bestimmt keinen angemessenen Preis erzielen.
Ein angemessener Preis ist übrigens der Neupreis, denn ich konnte das Gerät *nie* in der beworbenen Weise nutzen.
Aber bitte zurück zum Thema: Android 1.6!
Grüße, Felix |
Was für ein, entschuldige bitte die Ausdrucksweise, Qwatsch!
Wenn du das Galaxy verkaufen möchtest dann tust du es halt und musst überhaupt nichts angeben, außer dem Zustand selbst -sprich ob es Kratzer oder andere Schäden aufweist und natürlich ob die Hardware intakt ist.
Ob das Gerät Mängel seitens der zu erwartenden Funktionen hat kann dir doch egal sein, dies ist O2 bzw. Samsung selbst ja auch egal.
Die Firmen preisen das Handy auch als Nonplusultra an!
Die wollen es loswerden, du wohl eher nicht ...