Samsung Winterdeal S5

spoon02 schrieb:
Warum schickst du dein Gerät denn nicht einfach zurück wenn du schon so viel negatives gelesen hast und der ganzen Sache nicht traust? Dann hast wenigstens Ruhe damit!

Weil das Problem nicht das Gerät ist, sondern der Verkäufer. Und der wird ja nicht dadurch zuverlässiger, indem ich das Gerät zurückschicke. Ob ich nun auf das Geld von Base oder das Geld von Samsung warte kommt doch auf dasselbe raus. Und wenn ich es zurückschicke, habe ich gar nichts außer Ärger. Dein Vorschlag könnte von Base stammen ;-)
 
Ist schon klar das nicht das gerät das Problem ist.:rolleyes2:

awe872 schrieb:
Ob ich nun auf das Geld von Base oder das Geld von Samsung warte kommt doch auf dasselbe raus. Und wenn ich es zurückschicke, habe ich gar nichts außer Ärger.


Dann ist doch alles gesagt. Dann warte einfach ab was kommt.
14 tage hast ja zeit zu warten :winki:
 
Fakt ist doch, dass es keine Gewähr für das Cashback gibt, Punkt!

Ich persönlich habe bei Registrierung des Geräts am 10.12. die abgefragte IMEI eingegeben, die Base-Bestellbestätigung vom 2.12. und die Rechnung vom 8.12. hochgeladen und seit 12.12. ist der Button "Winterdeal" grün, also gültig. Nun warte ich die Überweisungsgutschrift ab, sollte die nicht erfolgen, ist das mein ganz persönliches "Einhunderteurorisiko"!

Erfolgt die Überweisungsgutschrift, freu ich mich tiereisch und schmeiss ne "Tausendeuroparty"!

:rolleyes2:
 

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Hallo verehrte Mitleser,
kurze Zwischenansage (weil ich grad präventiv ein paar Posts entfernt habe):
bitte bleibt hier im Thread beim Thema "Winterdeal" ( und das -wenns geht- in freundlicher, verbindlicher und nicht persönlich angreifender Wortwahl). Fragen wie welcher Post in welchem Zusammenhang genau zu bewerten ist, können gerne auch per PN geklärt werden.
In diesem Sinne einen friedlichen 3.Advent, weiterhin viel Spaß im Thread und
Gruß von hagex
 
Zuletzt bearbeitet:
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spoon02 schrieb:
Ist schon klar das nicht das gerät das Problem ist.:rolleyes2:




Dann ist doch alles gesagt. Dann warte einfach ab was kommt.
14 tage hast ja zeit zu warten :winki:

Was soll dieser Ratschlag jetzt bringen oder inwiefern trägt diese Äußerung etwas neues zum Thema bei,? Es bleibt dennoch unklar, ob man sein Geld bekommt, egal was man macht!:rolleyes2::winki:



Der ursprüngliche Beitrag von 15:02 Uhr wurde um 15:03 Uhr ergänzt:

@ Prohemer:

"Fakt ist doch, dass es keine Gewähr für das Cashback gibt, Punkt!"

Hier ging es ja auch nirgendwo um diese Art von Gewähr, sondern um die Frage, wie sich Samsung verhält bei Rechnungsdatum nach 6.12. und/oder bei Geräten mit nicht aufgeführten EAN-Nummern. Eine totale Garantie oder einen Rechtsanspruch gibt es natürlich ohnehin nicht.

"Ich persönlich habe bei Registrierung des Geräts am 10.12. die abgefragte IMEI eingegeben, die Base-Bestellbestätigung vom 2.12. und die Rechnung vom 8.12. hochgeladen und seit 12.12. ist der Button "Winterdeal" grün, also gültig. Nun warte ich die Überweisungsgutschrift ab, sollte die nicht erfolgen, ist das mein ganz persönliches "Einhunderteurorisiko"!"

Super, Gratulation. Bei mir Registrierung des Geräts am 9.12. und Smartkauf-Bestellbestätigung vom 1.12. und trotzdem noch gelb. Sobald es grün ist freue ich mich... Aber über Samsung und nicht über Base.

"Erfolgt die Überweisungsgutschrift, freu ich mich tiereisch und schmeiss ne "Tausendeuroparty"!"

Wo? :winki:
 
Ich persönlich habe bei Registrierung des Geräts am 10.12. die abgefragte IMEI eingegeben, die Base-Bestellbestätigung vom 2.12. und die Rechnung vom 8.12. hochgeladen und seit 12.12. ist der Button "Winterdeal" grün, also gültig. Nun warte ich die Überweisungsgutschrift ab, sollte die nicht erfolgen, ist das mein ganz persönliches "Einhunderteurorisiko"!
Seltsam bei der PDF die du hochgeladen hast steht Kaufdatum 02.12 Hast du das auch bei der Registrierung so angegeben? Oder haben die das hinterher abgeändert, weil Kaufdatum wäre ja bei dir 08.12.

Ich habe fast den gleichen Werdegang Bestellbestätigung vom 30.11 Rechnung vom 8.12 am 10.12 bei markenmehrwert registriert.

Bis heute ist bei mir unter MEHRWERT nichts.
Weder "Prozess läuft" noch "in Prüfung" einfach nur ein leeres Feld.
Ist da irgendwas nicht in Ordnung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die Daten auch am 8.12. (Kaufdatum 1.12., Rechnungsdatum 8.12.) bei markenmehrwert registriert. Status ist noch gelb "in Prüfung". Wenn sich das bis Freitag nicht geändert hat, sende ich das S5 zurück zu Base.
 
@ chill24:
Juristisch ist es nicht eindeutig klar, was bei Online-Käufen genau als "Kaufdatum" zu gelten hat. Diskutiert werden das Bestelldatum, das Bezahlen der Ware vom Käufer, der Erhalt des Geldes durch den Verkäufer, das Versenden der Ware oder das Annehmen der Ware durch den Käufer. Zudem haben BASE/Smartkauf geschrieben, dass das Bestelldatum relevant sei und man dieses als Kaufdatum bei der Registrierung angeben solle. Ich denke, dass in Deinem Fall die Registrierung gar nicht akzeptiert wurde, weil Du das Rechnungsdatum, das außerhalb des Aktionszeitraumes liegt, angegeben hast. Vielleicht kannst Du Dich noch einmal neu registrieren mit dem Bestelldatum?
 
@Chill: Das Phänomen hatte ich auch.
Aber mein Fehler war wohl gewesen, dass ich mich nicht eingeloggt
habe, sondern in das Feld auf der Seite mein Email Addy eingetragen.
Und damit hatte ich mich neu registriert und es war auch kein Gerät vorhanden.

Ich bin dann direkt über Login gegangen und da stand dann auch meine
Registrierung.

Edit: gekauft am 5., Eingetragen am 8. und Status noch Gelb (in Bearbeitung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf den Facebook Seiten von Samsung ist nun gegenüber Anfragen bestätigt worden, dass die BASE-Aussagen stimmen (ich habe davon Screenshots gemacht). D. h. das Cashback wird scheinbar bezahlt, wenn das Bestelldatum im Aktionszeitraum liegt, auch wenn das Rechnungsdatum nach dem 6.12. liegt. Ich denke es ist nun nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gültigkeit von Samsung offiziell bestätigt wird.


Edit: Ich würde die Screenshots anhängen, aber das geht wohl nicht?!
2Q==
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute sah ich: Die 100€ sind auf dem Konto:thumbsup::thumbsup::thumbsup:

Gekauft am 02.12.2014 und noch am gleichen Tag registriert.
Grün war es seit dem 6.12.


Top funktioniert das ganze!:biggrin:
 
Da hier doch relativ viele Mutmaßungen im Raum stehen hier nochmal zum Nachlesen:
"Kunden, die im Zeitraum vom 24.11.2014 bis einschließlich 6.12.2014 in Deutschland ein Samsung Galaxy S5 Smartphone gekauft oder durch einen Vertragsabschluss oder eine Vertragsverlängerung von ihrem Netzbetreiber erhalten haben (es gilt das Rechnungsdatum des Kaufbeleges bzw. das Datum der Vertragsverlängerung oder des Vertragsabschlusses), erhalten nach Registrierung des Aktionsgeräts über die Website SAMSUNG - WINTERDEAL eine Rückzahlung von 100 EUR auf das während der Registrierung benannte Girokonto.
Für die Teilnahme muss der Teilnehmer das Aktionsgerät unter SAMSUNG - WINTERDEAL bis spätestens 20.12.2014, 23:59 Uhr registrieren.

Nix Bestellbestätigung oder sonstige unverbindliche Dinge nur Datum des Kaufbelegs gilt. Das sind die offiziellen Aktionsbedingungen.
Samsung wird vielleicht n' Auge zu drücken, immerhin haben die ja zuviele S5 und sind ganz froh das die Dinger weg sind also kann man darauf hoffen das die auch das Bestelldatum annehmen. Wäre ne Win-win Situation, Samsung bekommt seine S5 los, BASE keine Retouren und der Konsument sein S5. Aber wie gesagt, nach den offiziellen Bedingungen sind Bestellbestätigungen unzulässig und so viel Wert wie ein Stück Klopapier.:flapper:

awe872 schrieb:
@ chill24:
Juristisch ist es nicht eindeutig klar, was bei Online-Käufen genau als "Kaufdatum" zu gelten hat. Diskutiert werden das Bestelldatum, das Bezahlen der Ware vom Käufer, der Erhalt des Geldes durch den Verkäufer, das Versenden der Ware oder das Annehmen der Ware durch den Käufer. Zudem haben BASE/Smartkauf geschrieben, dass das Bestelldatum relevant sei und man dieses als Kaufdatum bei der Registrierung angeben solle. Ich denke, dass in Deinem Fall die Registrierung gar nicht akzeptiert wurde, weil Du das Rechnungsdatum, das außerhalb des Aktionszeitraumes liegt, angegeben hast. Vielleicht kannst Du Dich noch einmal neu registrieren mit dem Bestelldatum?

Da muss ich dir leider Widersprechen, denn dies ist juristisch eindeutig geregelt (Was ist nicht geregelt in Deutschland?:confused2:)
Ich bin zwar kein Jurist aber soweit ich weiß ist eine Bestellbestätigung nur eine Bestätigung das der Verkäufer die Anfrage für ein Produkt erhalten hat, wie wenn ich nach dem Preis im Laden frage. (Amazon hatte schon falsche Preise online und die werden dann einfach stoniert ohne Entschädigung). Auch das bezahlen/Ware erhalten/etc. ist eigentlich irrelevant was die Sache gesetzlich regelt sollte die Rechnung sein (deshalb mag Samsung die auch:razz:). Das Rechnungsdatum gibt den Zeitpunkt an bei dem der Kauf abgeschlossen wurde und ist somit rechtlich bindend (der Moment wo Vaterstaat seine Steuer bekommt:flapper:)
 
@ Bf 109:

1. Du kannst mir glauben, ich habe recherchiert. Bevor Du hier ellenlange Gegenbehauptungen aufstellst, wären dann doch Quellen und Belege sinnvoller. Es IST juristisch nicht eindeutig geklärt und genau DESHALB schreibt Samsung auch Kaufdatum/Rechnungsdatum bei der Registrierung. Übrigens gibt es in Deutschland wie überall auf der Welt juristische Grauzonen. (Ein Beispiel: Streaming und Uhrheberrecht.)

2. Samsung spricht vom Kaufdatum und vom Rechnungsdatum. Das wohl aus gutem Grund, denn klar ist, dass bei Käufen im Geschäft ja Bestelldatum/Rechnungsdatum in der Regel auf einen Handlungsakt zusammenfallen oder dies zumindest am selben Tag stattfindet. Bei Online-Käufen ist das aber einfach unklar. Wenn ein Händler eine Ware anbietet und mit Verfügbarkeit und sofortiger Lieferung UND mit dem Cashback von Samsung wirbt, dann muss das mit Samsung abgesprochen sein. Wenn dann der Händler die Vertragsbedingungen nicht einhält, wäre es ja absurd, wenn der Kunde dafür bestraft würde. Zudem wäre das Wettbewerbsverzerrung, denn der Kunde könnte ja sonst bei anderen Händlern, die das Gerät WIRKLICH vorrätig haben, kaufen. Er wird aber so mit Falschaussagen daran gehindert.

3. Sowohl BASE/Smartkauf als auch Samsung haben mittlerweile geschrieben, dass das Bestelldatum in den geschilderten Fällen relevant ist.
Und hier noch ein Fall, bei dem es telefonisch bestätigt wurde und scheinbar geklappt hat (Kommentar ganz unten) :
http://www.mydealz.de/38400/ab-dem-...es-samsung-galaxy-s5/comment-page-3/#comments

Deshalb erübrigt sich die Diskussion bis auf Weiteres. Sollten Fälle auftreten, in denen Samsung das Cashback verweigert, können wir gerne weiterdiskutieren. Sollte das Samsung aber so handhaben, dann würde ich persönlich keine Samsung-Produke mehr kaufen. :flapper:
 
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awe872 schrieb:
Sollte das Samsung aber so handhaben, dann würde ich persönlich keine Samsung-Produke mehr kaufen. :flapper:

So ähnlich seh ich das auch. Das wäre dann was für die Abteilung
Advokat,einfach um das mal prüfen zu lassen,falls es am RechDatum
festgenagelt wird,und ob es sich da nicht auch um "Lockangebote
oder so handelt.
Da Mehrwert ja auch in den Bedingungen schreibt

"es gilt...bzw des Vertragsverlängerung,oder des Vertragsabschlusses."

BEIDES ist imho ja auch kein Rechnungsdatum
Schaun wir mal.
Im Falle einer Negierung wäre hier dann
mindestens 7 Samsunug geräte öhm, Vakant
ob Samung dafür n Shitstorm mag?
Glaub ich nich
 
Würde diesen Thread gerne mal missbrauchen zwecks der Aktion von LG.... also ich bin die ganze Zeit am überlegen ob ich mir nicht das LG G3 bestelle (momentan sieht man ja verflucht viel Werbung auf den Straßen mit bedruckten Plakaten von LG) LG wirbt ja mit dem Versprechen: "Wenn Sie bis zum 31.12.2014 das LG G3 kaufen, bekommen Sie das Premium-Headset LG Tone Infinim™ HBS-900 im Wert von 149 € gratis dazu"

weiter unten steht, das Handy müsste bis zum 31.12 gekauft worden sein und bis zum 31.01.2015 auf der Seite Marken Mehrwert mit einer IMEI Nummer registriert worden sein...

was mich allerdings erschreckt oder beunruhigt ist der Zusatz:"*Der Aktionszeitraum ist vom 01.12.2014 bis zum 31.12.2014 und das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht." Angenommen würde ich mir das LG G3 nach Weihnachten bestellen, das Kaufdatum/Rechnungsdatum haben wir ja hier schon geklärt und würde ich die VSS erfühlen. Das Handy würde dann sagen wir mal in der ersten KW eintrudeln, und ich würde es dann auf der besagten Seite registrieren... Was mache ich denn, wenn LG auf einmal sagt wir haben keine Headsets mehr?!Ich meine die sind der Hersteller oder nicht, da kann ich wohl mal erwarten, dass die genug davon haben?!?!?!

Würde mir nämlich das LG mit einem Vertrag von Otello holen (gibts dann für 0,- Euro und für mich angenehmen Konditionen hier) nur unter der VSS, dass ich definitiv das Headset bekomme!

Bin rechtlich gesehen leider eine Niete... aber da hier Fachleute diskutieren, wäre es schön zu erfahren wie das nun ist?!
 
@ rp51 bzw. alle: Ich habe soeben den Status grün also "gültig" erhalten. Es scheint also zu funktionieren, wenigstens scheint auf Samsung Verlass zu sein!
 
@Chill
Bis heute ist bei mir unter MEHRWERT nichts.
Weder "Prozess läuft" noch "in Prüfung" einfach nur ein leeres Feld.
Ist da irgendwas nicht in Ordnung?
Hast du 2 E-Mails bekommen, wobei bei einer davon, deine Registrierung nebst Daten explizit hervorging?

Ich nämlich nicht...demzufolge ein leeres Feld...nach Anruf bei MMW habe ich erfahren, das keine Registrierung ausgelöst wurde.

Das Registrierungsprozedere ist etwas unübersichtlich gestaltet und zeigt einem nach Eingabe aller Daten, in roter Schrift an, das eine manuelle Prüfung vorgenommen werde.
Damit war für mich Augenscheinlich die Registrierung erledigt. Mitnichten...denn man MUß zwingend noch auf "Registrieren" klicken.
Und genau das ging dabei unter! Hast du das getan?

Deshalb...bis 20.12. kann man das Handy registrieren...hole dies nochmal nach, sonst ist´s Essig mit nem Hunni.

so long...
 
Ich habe mein Samsung S5 für die Winterdeal Aktion registriert. Um nun meinen Bearbeitungsstand einzusehen, muss ich ein Passwort eingeben. Ich habe allerdings nie ein Passwort erstellen müssen und kann mich folglich einfach nicht einloggen. Was mache ich falsch? Wer kann mir weiterhelfen? Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!:)
 
@ Neon

es sollte ein Passwort in deiner Mail sein. Geht allerdings etwas unter in dem Text, übersieht man daher leicht!
 
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