@I3ilbo
Diese frage sollte man vielleicht eher in einem juristischen Forum stellen ....
Meine Antwort wäre ein klares Jein, es kommt darauf an:
(Alle Ausführungen bezogen auf die gesetzliche Gewährleistung durch den Verkäufer!)
1. Wenn irgend ein Mangel an der Hardware auftritt (z.B. Display Ausfall nach 2 Monaten), dann sollte ein
Custom Rom auf dem Handy kein Problem sein.
2. Anders sieht es natürlich bei Firmware/Software Problemen. Wenn das Telefon z.B. keine SMS mehr verschickt und Du hast ein
Custom Rom drauf hast Du (natürlich) weder Support noch Gewährleistung. Dann müsstest Du erst die original Firmware wieder einspiele. (siehe aber 4.)
3. Problematisch können auch Fälle sein, wie z.B. wenn keine Verbindung mehr mit dem Funknetz aufgebaut werden kann. Hast Du ein
Custom Rom drauf, könnte dann (u.U.) nicht ausgeschlossen werden, dass es daran liegt. Es könnte aber natürlich auch ein Hardwarefehler sein, der dann (siehe 1.) unter die Gewährleistung fallen würde. Hier müsste wohl der Käufer nachweisen, dass das installierte C-ROM den Fehler nicht verursacht hat, oder er tausch das C-Rom wieder gegen die original FW aus, dann siehe 4.
4. Wenn das
Custom Rom entfernt wurde und trotzdem noch Fehler auftreten (z.B. wie 3.), könnte der Verkäufer eine Argumentationslinie aufbauen wie folgt: Durch die Installation des Custom Roms wurde irgendwas an Soft oder Hardware beschädigt, was auch nach
Flashen der original Software noch fortwirkt. Es dürfte aber Schwierig sein hierfür einen Beweis zu finden. Noch Schwieriger dürfte die (juristische) Frage sein, wer dann in einem solchen Fall die Beweislast trägt und damit für den Fall, dass es sic nicht aufklären lasst unterliegt. Schon aufgrund des hohen Prozessrisikos und der vermutlich erheblichen Sachverständigen Kosten würde ich es nicht auf so einen Prozess ankommen lassen (oder spätestens wenn das Gericht mir die Beweislast aufbrummt das Verfahren fallen lassen). Das Problem dürfte sich so übrigens auch unabhängig von § 475 BGB innerhalb der ersten 6 Monate stellen! Denn dass überhaupt ein Mangel vorliegt muss der Käufer nachweisen. Bleiben daran Zweifel, eben weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein installiertes ROM den Fehler verursacht hat, nützt diese Regelung dem Käufer nichts!
5. Brickt der Käufer das Handy durch
Flashen von nicht original Software dürfte er keine Gewährleistungsansprüche mehr haben. Außer er könnte nachweisen, dass das auf einen Mangel des Telefons zurückzuführen wäre (und auch beim
Flashen von original Software mit NPS passiert wäre)
Soweit es um die Hersteller Garantie geht, kann ich dazu nichts sagen, das hängt natürlich wesentlich von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Denkbar wäre es für solche Veränderungen an der Firmware die Gewährleistung vollständig auszuschließen. Allerdings müsste dass dann auch so in den Garatiebedingungen formuliert sein.
Zu 4.: Ob sich nachweisen lässt, dass ein Mangel an dem Telefon
nicht durch die Installation eines C-Roms verursacht wurde, ist natürlich eine rein technische Frage. Sofern das C-ROM wieder entfernt wurde und durch die original Software ersetzt wurde halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass Fehler noch fortwirken können, bzw. - beweistechnisch gedacht - dass ein Sachverständiger nicht in der Lage sein sollte auszuschließen, dass das Problem durch das C-Rom verursacht wurde. Aber das ist natürlich eine sehr vage Prognose, ob man sich darauf verlassen mag muss jeder selbst entscheiden.
Im übrigen würde ich jdem raten, vor dem Einschicken die original Firmware zu
flashen, dann stellt sich natürlich die Frage, ob überhaupt nachgewiesen werden kann, dass eine fremde Firmware installiert wurde.
Wie Du wieder die original Software installieren kannst:
Odin ist Den Freund, entsprechende Beiträge findest Du im
Root / Hacking Unter-Forum
P.S. sollte diese Anleitung nicht eher dahin verschoben werden? So entsteht ja der Eindruck als müsse man die Schritte dieser Anleitung nachvollziehen um überhaupt etwas mit dem Galaxy anfangen zu können.