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Zitat von endLess_story Aber hallo ist das Ausbleiben von Updates ein Grund für einen Vertragsrücktritt. In einem Betriebsystem was modular aufgebaut ist und Stück für Stück um (dringend nötige) Funktionen (siehe Bluetooth-Obex-Protokoll) erweitert wird hat der Hersteller eine Update Pflicht. |
Nein, der Hersteller ist dem Endkunden gegenüber zu gar nichts verpflichtet. Dein Händler ist dafür verantwortlich, Sachmängel zu beseitigen. Wenn er also z.B. Bluetoothdatentransfer beworben hat, dann muss er dafür sorgen, dass du das auch bekommst. Andernfalls kannst du vom Vertrag zurücktreten. Wie er solche Sachmängel im Zweifelsfall behebt, ist seine Sache. Das kann durch Updates auf höhere Android-Versionen geschehen, muss aber nicht.
Niemand ist verpflichtet, weder Hersteller noch Händler, neuere Betriebsystemvarianten für dein Gerät bereitzustellen.
Ob eine Funktion dringend benötigt wird, ist ebenfalls völlig egal. Es geht darum, welche Eigenschaften beworben wurden.
Zusammenfassend: Das Fehlen z.B. des Bluetooth-OBEX Protokolls ist ein Rücktrittsgrund, sofern du das Gerät bei o2 zu einem Zeitpunkt gekauft hast, zu dem das auch beworben wurde. Die Angaben zur Farbtiefe sind ein Rücktrittsgrund. Die Abstürze sind ein Rücktrittsgrund (nach 2 Nachbesserungsversuchen). Das Ausbleiben von Upgrades auf höhere Androidversionen allerdings ist kein Rücktrittsgrund!
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Zitat von endLess_story Es ist lächerlich ein 450€ Handy zu verkaufen und es danach für Aktualisierungen brach liegen zu lassen. |
Das ist ein ganz anderer Punkt. Lächerlich würde ich es aber auch nicht nennen. Es ist lediglich arg kundenunfreundlich.
Grüße, Felix