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Rechtsform

Das Thema "Rechtsform" befindet sich unter Android App Entwicklung auf Android-Hilfe.de.


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Alt 27.01.2012, 01:31   #1 (permalink)
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Hallo Zusammen,

ich wusste nicht so richtig, ob ich mit diesem Beitrag hier richtig bin.
@Admin: Im Fall der Fälle bitte in den richtigen Bereich verschieben !! - Danke !!

Ich habe da mal eine Frage, wie Ihr eure App-Verkäufe abwickelt:

Ich bin Softwareentwickler und Berater aus dem ERP-Umfeld (SAP). In meiner Freizeit entwickle ich bisher Apps für mich und meine Freunde.
Einige davon würde ich jetzt gerne im Android-App-Market anbieten.

Im dem Gebiet, in dem ich hauptberuflich tätig bin ist das Thema Haftungsbeschränkung über die Rechtsform ein großes Thema.

Wie sieht es bei Android Apps aus ?

Wie haltet Ihr das, bietet Ihr eure Apps als "Privatperson" an oder habt ihr dazu eine Gesellschaft (z.B. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) gegründet ?

Würde es überhaupt Sinn machen, hier eine Gesellschaft zu gründen ?

Im Vorfeld schon mal vielen Dank für eure Antworten !!
Gruss
ADeveloper
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Alt 27.01.2012, 08:56   #2 (permalink)
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Einfach Gewerbeschein anmelden und als Einzelunternehmer agieren. Für was groß eine Gesellschaft anmelden? Was willst du bei den Apps schon in Haftung gezogen werden?
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Alt 27.01.2012, 12:05   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von TheDarkRose Beitrag anzeigen
Einfach Gewerbeschein anmelden und als Einzelunternehmer agieren. Für was groß eine Gesellschaft anmelden? Was willst du bei den Apps schon in Haftung gezogen werden?
Da widerspreche ich aber in aller Deutlichkeit. Denke mal an Patentverletzungen. Im schlimmsten Fall wird man in Haftung gezogen. Auch durch etwaige Schäden durch die App, könnte es Probleme geben.
manu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2012, 22:53   #4 (permalink)
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Hallo Zusammen,

schon mal besten Dank für die (leider widersprüchlichen) Meinungen.

Eben dies sind meine Bedenken - ein (freiberuflicher) Kollege von mir hat mal ein Java-Programm entwickelt, dass eine SPS angesteuert hat.

Nach einem halben Jahr war die erste Maschine Schrott ... nach der dritten Maschine war klar, dass es kein Hardwareproblem war.
In einer absoluten Ausnahmesituation wurde ein Befehl falsch abgesetzt...

Dann kommt natürlich die Haftung ins Spiel... ohne die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - es muss ja nicht immer gleich eine GmbH sein - hätte er nach seinen Aussagen ein 150.000 EUR Problem gehabt ...

Unter anderem sind hier meine Bedenken ... so 5000 x ein defektes HTC Sensation oder so ... (sofern das überhaupt möglich ist) ... ist auch nicht günstig.

Oder eben unbeabsichtigte Patentverletzungen ... da sind die Konzerne mit Ihren Forderungen ja auch nicht zurückhaltend ...

Meine Frage zielt eben darauf ab, ob meine Bedenken übertieben vorsichtig sind und wie Ihr das handhabt ...

Für weitere Meinungsäußerungen bin ich natürlich dankbar ...

Gruss
ADeveloper
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Alt 27.01.2012, 23:17   #5 (permalink)
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Gerätedefekte durch eine App sind sicherlich selten und ich habe davon noch nicht gehört.

Patentforderungen sind aber häufig vorhanden.

Die Haftungsbeschränkung ist eigentlich super. Kostet nur viel mehr Geld, als ein Einzelunternehmen. Du musst für dich klären, ob dein Unternehmen genügend einnimmt, um überhaupt eine Bilanz bezahlen zu können, oder ob es dir das ganze nicht wert ist.
manu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2012, 00:38   #6 (permalink)
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Soviel ist weiß muss der Abschluß bei einer kleinen UG nicht testiert werden.
Bilanz und Abschluss bekomme ich noch hin - so lange sind Ausbildung und Studium bei mir nicht her - mit einem kleinen WISO-Prog. ist das auch kein Problem.
Da ja eigentlich - fast nur Einzahlungen von Google kommen wäre es ohnehin easy going.
Die Eintragung und Beurkundung der UG ist auch kein echter Kostenfaktor - darum ginge es nicht einmal.

Nur: Warum, falls es tatsächlich unnötig ist ...
ADeveloper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2012, 16:17   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ADeveloper Beitrag anzeigen
Eben dies sind meine Bedenken - ein (freiberuflicher) Kollege von mir hat mal ein Java-Programm entwickelt, dass eine SPS angesteuert hat.

Nach einem halben Jahr war die erste Maschine Schrott ... nach der dritten Maschine war klar, dass es kein Hardwareproblem war.
In einer absoluten Ausnahmesituation wurde ein Befehl falsch abgesetzt...
Das ist aber eher die Ausnahme. Wenn man für solche Dinge Apps programmiert, ist ein Haftungsbeschränkung natürlich sinnvoll.

Aber bei normalen Apps die nur fürs Handy laufen, kannst du das Phone eher nicht schrotten, da sollte ein Gewerbeschein reichen.

Und ihr immer mit euren wirren Patenten, was habt ihr denn so auf Lager, dass ihr mit eurem Apps Patente verletzen wollt. Ich hau mich weg
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TheDarkRose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2012, 20:48   #8 (permalink)
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Also das mit den Patenten würde ich auch eher für unwahrscheinlich halten ...
eher noch, dass meine App einer anderen zu ähnlich sieht und ich deshalb abgemahnt würde, was aber auch eher theoretisch sein sollten ...

... das mit den Geräteschäden kann ich nicht beurteilen ... deswegen frage ich ja.
ADeveloper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2012, 21:52   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ADeveloper Beitrag anzeigen
... das mit den Geräteschäden kann ich nicht beurteilen ... deswegen frage ich ja.
Hab da mal einige Zeit lang im Web gestöbert ob es Beispiele oder Berichte von App-Entwicklern gibt die entsprechend verklagt wurden. Das Einzige was ich gefunden habe waren keine Klagen wegen Schäden die durch die Software verursacht wurden, sondern Copyright (Markenrechts) Verletzungen.

Z.B.: Du nennst Deine App "Memory", unwissend dass Memory eine eingetragene Handelsmarke von Ravensburger ist, die Dich dann entsprechend belangen können. Die Gefahr die ich da sehe ist wenn Du Deine App global in den Market stellst, wie sollst Du da realistischerweise checken ob Du damit nicht irgendwelche Markenrechte in Kasachstan verletzt.

Auf der anderen Seite scheinen sich die meisten Unternehmen dann auf das schicken einer DMCA Notice an Google zu beschränken, womit Google Deine App aus dem Market nimmt. Direkt Entwickler zu belangen, zumal bei Apps die nicht im vorderen Feld stehen, scheint es doch selten bis gar nicht zu geben.

Die Gefahr dass Dich jemand wegen Zerstörung eines Handys belangt sehe ich eher als gering an. Zumal sich da immer die rechtliche Frage stellt inwieweit Deine App hier Schuld trägt, oder das Betriebssystem weil es zulässt dass eine App einen solchen Schaden verursacht.

Selbst bei dem Beispiel mit der Software für die SPS Steuerung wäre ich nicht so sicher ob vor Gericht eine Klage hier durchkäme. Das Unternehmen selbst trifft ja ebenfalls eine Verantwortung die Software vor Einsatz sorfgfältig zu testen. Vielleicht weiss einer von den hier lesenden Juristen mehr zu dem Thema.
wilco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 12:43   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von TheDarkRose Beitrag anzeigen
Und ihr immer mit euren wirren Patenten,
Du sagst es: "wirre Patente" ...

Zitat:
Zitat von TheDarkRose Beitrag anzeigen
was habt ihr denn so auf Lager, dass ihr mit eurem Apps Patente verletzen wollt. Ich hau mich weg
Wenn ne einfache Wischbewegung als Patent durchgeht, wie willst du dann sichergehen, dass du nicht zufällig in deinem UI irgendetwas implementiert hast, dass irgendein triviales Patent verletzt? ... Einfach auf gut Glück vorgehen: "wird schon nicht schiefgehn" ist absolut unverantwortlich

Lieber im Vorfeld sich informieren um die (zwar eh schon geringe) Wahrscheinlichkeit auf irgendwelchen Ärger möglichst klein zu halten ...
kleinerkathe ist offline   Mit Zitat antworten
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