Darf ich im Android Market als Privatmann Eigenentwicklungen anbieten?

N

nEuDy

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Hi @ll..

da ich schon von Anfang an von Android begeistert war und nun ein Nexus One besitze, habe ich mich entschieden selber einige Ideen in Android-Anwendungen zu verwandeln und evtl diese auch anbieten.

Wie sieht denn hier in Deutschland aus, wenn ich im Android Market Programme anbieten will? Kostenlose sollten ja kein Problem darstellen. Aber wie sieht es aus wenn ich diese als bezahl-Apps anbiete? Rein Rechtlich würde ich es ja "schwarz" machen, wenn ich keine Firma haben und diese anbiete. Muss ich wirklich eine 1-Mann Firma aufmachen wenn ich meine Apps zum verkauf bieten will?
Registriert im Publish-Service von google hab ich mich schon, deshalb sollten ja kostenlose apps breitzustellen kein Problem sein. Für Bezahlangebote muss ich jedoch ein Konto anlegen (kein checkout Konto) und muss hierfür mein Firmennamen angeben??!? Dies deutet schon wieder darauf hin, dass es ohne wohl nicht möglich ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus

mfg
-=nEuDy=-
 
Du musst nicht wirklich ne Firma aufmachen. Es reicht beim Finanzamt die Nebeneinkünfte als Freiberufler anzumelden. Diese musst Du dann natürlich auch versteuern. Dafür kannst Du aber bspw. zumindest den Kaufpreis des Handies und des Rechners von der Steuer absetzen, da Du beides ja für Dein Geschäft brauchst... :cool:

Mein Finanzbeamter ist da sehr zuvorkommend und hat mir das im Detail erläutert...
 
Ein formloses Brief an den FA reicht schon - kriegste einen BOgen zum Ausfüllen. Aber unter Umständen ist es interessant den MsWt zu ziehen - deine Händies und DAtenflatrates werden billiger,
eber für deine Apps fällt es nicht an ;) Und der Aufwand hält sich in Grenzen - ein mal im Jahr einen uisätzlichen Bogen ausfüllen
 
Da mich das Thema ebenfalls sehr interessiert, hätte ich noch eine andere Frage, die sich nEuDy vielleicht auch noch stellen könnte.
Braucht man als App-Entwickler so etwas wie eine Versicherung, falls ein App mal versehentlich die Software eines Kunden-Smartphones zerstört oder zum nachhaltigen Absturz bringt? Oder kann man per eigener AGB solche Folgenschäden für alle seine entwickelten Apps ausschließen?
Wenn ich die AGBs vom Google-Marktplatz richtig verstanden habe, schließt Google in solchen Fällen jegliche Regressansprüche an den Marktplatzbetreiber (also an Google selbst!) aus und verweist auf das Verschulden der Entwickler der Apps.

Kennt sich damit jemand aus?

Duckemai
 
Zuletzt bearbeitet:
Herrn Kaiser deines Vertrauens fragen, ob es von der Haftpflicht-Versicherung abgedeckt wird. Er wird dir bestimmt noch eine Versicherung verkaufen.
 
Duckemai schrieb:
Da mich das Thema ebenfalls sehr interessiert, hätte ich noch eine andere Frage, die sich nEuDy vielleicht auch noch stellen könnte.
Braucht man als App-Entwickler so etwas wie eine Versicherung, falls ein App mal versehentlich die Software eines Kunden-Smartphones zerstört oder zum nachhaltigen Absturz bringt? Oder kann man per eigener AGB solche Folgenschäden für alle seine entwickelten Apps ausschließen?
Wenn ich die AGBs vom Google-Marktplatz richtig verstanden habe, schließt Google in solchen Fällen jegliche Regressansprüche an den Marktplatzbetreiber (also an Google selbst!) aus und verweist auf das Verschulden der Entwickler der Apps.

Kennt sich damit jemand aus?

Duckemai

komische Frage. Man muss sich doch schon sehr sehr anstrengen, wenn man ein android via App beschädigen will. Bin mir sogar fast sicher, dass dies nicht möglich ist, sofern der User sein Handy nicht gerootet hat. und in dem fall hat der halt pech gehabt. Keiner kann von dir verlangen, acht auf gerootet Handys zu geben.
Und bei nicht gerooteten Handys hat derjenige ein echtes Problem dir nachzuweisen, dass außgerechnet du schuld bist.

Trotzdem würd ich allein wegen der frage von dir nix runterladen Oo
 
K2DaC schrieb:
komische Frage. Man muss sich doch schon sehr sehr anstrengen, wenn man ein android via App beschädigen will. Bin mir sogar fast sicher, dass dies nicht möglich ist, sofern der User sein Handy nicht gerootet hat. und in dem fall hat der halt pech gehabt. Keiner kann von dir verlangen, acht auf gerootet Handys zu geben.
Und bei nicht gerooteten Handys hat derjenige ein echtes Problem dir nachzuweisen, dass außgerechnet du schuld bist.

Trotzdem würd ich allein wegen der frage von dir nix runterladen Oo

So ein Szenario ist eigentlich nicht möglich, jedoch sag niemals nie.. man man könnte ja ein (bissel) besseres Beispiel nehmen:

Man baut sich eine E-Mail App (soll vorkommen)...
beim Erhalt der Mail werden diese gleichzeitig vom Server gelöscht und jetzt stürzt das Programm samt ungespeicherten Mails ab und wie es der Zufall so will war natürlich eine Auftragsanfrage dabei und man kan ndiese natürlich nicht bearbeiten ( = Umsatzverlust)

Wie stehts in so einem Fall, sprich wenn die App mit persönlichen Daten arbeitet?

(und ja dem Kerl müsste man für das löschen der Mails vom Mailserver eine scheuern ^^)
 
Erst mal meinen Dank an Zonnex für die Ehrenrettung.

@K2DaC: Noch gibt es nichts von mir downzuloaden. Aber das
wird sich ändern...:eek: Du bekommst meine Apps natürlich gratis im Abo. :p

@ko5tik: Einen Versicherungsfritzen Deines Vertrauens: Sehr komisch! Aber gar nicht so schlecht, Deine Idee.

Es interessiert mich nur, wie andere Appentwickler mit solchen Bedenken umgehen und wie sie sich vor Regressansprüchen schützen, wenn überhaupt.

Gruß
Duckemai
 
Wenn man es nicht gewerblich macht, und Apps kostenlos anbietet, sind die Regressanspruche unwahrscheinlich (außerdem - von welchen Land? Welches Gerichtstand? Und das alles wegen 300 Euro? Und ein entgangenes Auftrag ist
nicht so einfach nachweisbar. ) - aber man kann sicherlich an einen Idioten geraten,
der so etwas durchzieht. In diesen Fall schätze ich die Anwaltskosten auf etwa 500-1000 EUR

Wemm man es gewerblich macht, dann hat man auch enstprechende Haftpflichversicherung oder eine Britische LTD (Die erste Buchstabe sollte eigenlicht füe Leck stehen ;) ) mit dem Haftenden Kapital von einen Pfund ;)
 
Duckemai schrieb:
Braucht man als App-Entwickler so etwas wie eine Versicherung, falls ein App mal versehentlich die Software eines Kunden-Smartphones zerstört oder zum nachhaltigen Absturz bringt? Oder kann man per eigener AGB solche Folgenschäden für alle seine entwickelten Apps ausschließen?

Prinzipiell kannst Du ein End User License Agreement aufsetzen in dem Du einen Haftungsausschluss vereinbarst. Das Problem ist nur, wie kriegst Du dieses EULA zu Deinem Nutzer? Der Android Market bietet keine Möglichkeit den Download von der Akzeptanz App spezifischer EULA abhängig zu machen.

Eine Sache auf die Du beim publishen achten musst ist dass Du keine Markenrechte verletzt. Z.B. in Deutschland ein Spiel mit dem Namen "Memory" veröffentlichst. Da hat Ravensburger die Namensrechte und sieht unautorisierte Nutzungen deutlich unentspannt.

Jetzt hast Du aber praktisch keine Chance alle Namensrechte für alle Länder zu checken.

Falls Dir das alles größere Sorgen macht, kannst Du auch eine UG Gründen und alles darüber laufen lassen. Das ist eine neue Form der GmbH, die Du ab 1 Euro Stammkapital gründen kannst. Einfach mal nach "Unternehmergesellschaft" Googlen.

Soweit ich weis musst Du dann aber bilanzieren, d.h. eine komplette Buchhaltung mit Gewinn und Verlustrechnung führen.
 
Hi @ll,

mich beschäftig dieses Thema auch gerade (ich weiß der Thread ist schon älter aber noch nicht so alt dass man dieses nicht wieder auf machen kann).

Was mich besonders beschäftig ist die Sache mit der Eula.

Hier im Thread hieß es dass es garkeine Möglichkeit gäbe eine Eula anzuzeigen aber Google selbst erinnert einen daran eine anzugeben (Quelle: Preparing to Publish: A Checklist | Android Developers)

Was ist denn nun richtig? Brauche ich eine oder nicht? Bin leider mit dem Thema Jura überhaupt nicht vertraut und möchte nicht das Opfer von so nem Abmahn-Anwalt werden. Gib es vielleicht "Vorlagen" für eine einfach EULA die einen vor Regress-Ansprüchen schützt?

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus,
Andreas aka Kangee

P.S.: Vielleicht mögen die - die schonmal eine App veröffentlich haben, erzählen ob sie eine EULA angegeben/hinterlegt haben für ihre app(s).
 
Das Problem ist es eine Bestätigung vom Nutzer zu erhalten dass er das EULA akzeptiert, bevor er die App herunter lädt und installiert.

Der Market erlaubt es Dir inzwischen 4000 Zeichen für die App-Beschreibung zu verwenden. Da kannst Du Lizenzbedingungen mit unterbringen. Allerdings bietet der Market keine Möglichkeit vom Nutzer eine Bestätigung der Kenntnisnahme dieses EULA zu verlangen.

Die Alternative ist es das EULA beim Start der App anzuzeigen, und sich die Kenntnisnahme vom Nutzer hier bestätigen zu lassen. Ich mache das in meinen Apps genau so.

Hundertprozentige Sicherheit gibt Dir das allerdings nicht, da es einige Gerichtsurteile gibt die Gültigkeit dieser sogenannten "Shrinkwrap EULA" bestreiten. Die Begründung ist dass der Nutzer das EULA erst zu sehen bekommt nachdem er die App gekauft hat. Das EULA sei dann nicht Teil des Kaufvertrages und somit ungültig.

Falls Du trotzdem eines einbauen möchtest, findest Du ein Beispiel EULA z.B. hier.

Einen sehr interessanten Artikel zum Thema Haftung bei Software gibt's hier.
 
Vielen Dank Wilco für die nützlichen Tipps und Links :)

Hast du für jede Sprach-Version eine eigene übersetzte EULA? Ich denke mal in Deutschland ist eine in englisch verfasste EULA wahrscheinlich nicht gültig - oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kangee schrieb:
Hast du für jede Sprach-Version eine eigene übersetzte EULA? Ich denke mal in Deutschland ist eine in englisch verfasste EULA wahrscheinlich nicht gültig - oder?

Was gültig ist oder nicht kann ich Dir nicht sagen. Meine Apps habe ich auf Deutsch und auf Englisch lokalisiert, und dementsprechend ein Deutsches und ein Englisches EULA eingebaut.

Letztlich geht's mir darum dass der Nutzer akzeptiert dass ich für die Apps keine Haftung übernehme, und er sich darüber im klaren ist dass die App Werbung darstellt. Hab dann noch die URL eines Privacy Statements auf meiner Web-Seite angegeben, in dem darauf hingewiesen wird dass wenn man auf eine Werbeanzeige klickt man auf Seiten landet die evtl. mit Cookies und ähnlichem arbeiten.

Was mir allerdings auffällt ist dass viele der professionellen Apps kein extra EULA haben...
 
wilco schrieb:
Die Alternative ist es das EULA beim Start der App anzuzeigen, und sich die Kenntnisnahme vom Nutzer hier bestätigen zu lassen. Ich mache das in meinen Apps genau so.

ich glaube nach deutschem recht muss die eula angezeigt werden, bevor die software runtergeladen wird, ansonsten ist es ungültig.
 
Du musst mal überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn du ne App bestelst, mit der du 200 Euro Jahresumsatz machst, dann könnte sich ggf. der Aufwand (Finanzamt, EULA, Versicherung usw.) nicht lohnen...
Wenn du im 4-Stelligen Bereich bist, sieht das natürlich anders aus...
 
am anfang glaubt jeder er macht 10000de euros damit ;)
 
So oder so wäre es doch schöner wenn man eine EULA hätte.

Leider habe ich keine in deutsch verfasste Vorlage bisher gefunden also habe ich versucht (mit Hilfe von Google) die von Wilco genannte englische EULA ins Deutsche zu übersetzen.
Das ist natürlich nicht einfach aber vielleicht mögt ihr mir, und damit eigentlich uns allen, helfen und werft mal einen Blick drauf und nennt mir eure Verbesserungsvorschläge.

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  • Danke
Reaktionen: Duckemai
Hallo zusammen,

Danke an Kangee für die Übersetzung. Ich habe für meine Apps so was wie ein kleines AGB eingebaut, das beim ersten Öffnen der App bestätigt werden muss. Da steht dann nur in Kurzform drin, dass ich keine Garantie für Schäden und Folgeschäden übernehme...Besser als nix.

Wilcos Bedenken über den Zeitpunkt des Zugangs ist sicherlich berechtigt. Aber da Google den Appkäufern ein 24 stündiges Rückgaberecht einräumt, scheint mir der Zugang der AGBs mit erstmaligem Start rechtzeitig zu sein.

Ein anderes Problem, dass auch irgendwie hier her gehört, ist, wie lange man eigentlich eine Software pflegen muss. Wenn man zB nach 5 Jahren mit der Programmiererei aufhört und endlich Eremit wird, können dann die Käufer einer App ihr Geld zurückverlangen, wenn es nicht mehr unter dem neuesten Android 2.9(!!oder so) läuft? Weiß jemand, wie es damit aussieht?

Gruß
Duckemai
 
Zuletzt bearbeitet:
Duckemai schrieb:
Ein anderes Problem, dass auch irgendwie hier her gehört, ist, wie lange man eigentlich eine Software pflegen muss. Wenn man zB nach 5 Jahren mit der Programmiererei aufhört und endlich Eremit wird, können dann die Käufer einer App ihr Geld zurückverlangen, wenn es nicht mehr unter dem neuesten Android 2.9(!!oder so) läuft? Weiß jemand, wie es damit aussieht?

Gruß
Duckemai

ein käufer hat keinerlei rechte auf updates. wäre wohl ein wenig krass.

ein programm läuft mit windows 95 - deshalb muss es aber noch lange nicht mit windows 7 laufen. kommt auf das gleiche.
 

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