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Das Thema "Vernichtung wegen Schutzrechtsverletzung von Apple-Rechten" befindet sich unter APad GF10 Flytouch 3 Forum auf Android-Hilfe.de.
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2011
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| | #2 (permalink) |
| Android Experte Modell: Galaxy S2 CM9 Registriert seit: 01.07.2011
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Ich halte das hier für einen Trolling-Versuch. Grund: Das Tablet wurde bereits an Apple versendet. Das geht so nicht, weil man immer die Chance zum Widerspruch hat. Schon garnicht wird das Gerät an den Rechteinhaber geschickt. Der bekommt davon nämlich erstmal nichts mit. Wenn man nicht widerspricht, so wird das Produkt vom Zoll zerstört (aber sicher nicht von Apple). Problematisch würde es werden, wenn man widerspricht. Dann könnte es zu einer teuren Verhandlung bzgl der Markenrechte kommen. Fragt sich nur ob Apple damit durchkommen würde, wenn es nur um das Viereck auf dem Homebutton geht. Am besten ist es in solch einen Fall nicht zu widersprechen und den Händler kontaktieren. Eventuell hat man Glück und bekommt sein Geld wieder. Wenn nicht hat man Pech gehabt. |
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| Android Experte Modell: Nexus S Registriert seit: 26.08.2010
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Hallo cp2306, was hat das mit Trolling zu tun? Erklär mal ...
__________________ Die beste Lösung um Dateien vom PC aufs Handy zu syncen: with @Dropbox. 2GB kostenlos und 250 MB Extra hier: http://db.tt/X9pxIDdy |
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| | #4 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2011
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Tatsächlich beantragte die Fa. Apple beim Zollamt die Vernichtung des Produktes nach Artikel 11 der EU Verordnung 1383/2003. Ich hoffe jetzt auf Kaufpreiserstattung über den PayPal-Käuferschutz.
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| | #5 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2011
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Hallo liebe community, ich bin seit Donnerstag Besitzer eines Flytouch 3 eines deutschen Händlers. Und so schlecht scheint es ja nicht zu sein, wenn Apple glaubt, man könnte es mit dem IPad verwechseln ![]() ![]() Gruß aus Hamburg Andre´ |
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| Folgender Benutzer bedankt sich bei AndisimoHH für diesen Beitrag: | uniqe (31.10.2011) |
| | #6 (permalink) |
| Android Experte Modell: Galaxy S2 CM9 Registriert seit: 01.07.2011
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| Dachte das hätte ich. Aber nochmal: Der Zoll würde das Teil nicht zu Apple schicken. Desweiteren wird es erstmal beschlagnahmt und man bekommt Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Legt man keinen Widerspruch ein, bekommt Apple davon nichts mit. Von daher kann die Story so nicht der Wahrheit entsprechen. |
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| | #7 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2011
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Jedem, der an der Wahrheit der Geschichte zweifelt, kann ich per eMail das PDF eines Schreiben von Apple aus München mit einer entsprechenden persönlichen Mitteilung zusenden. Anfragen bitte an eurtabletpc@online.de.
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| | #8 (permalink) |
| Android Experte Modell: Galaxy S2 CM9 Registriert seit: 01.07.2011
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Das hieße der Zoll hätte gegen die Vorschriften verstoßen. Und zwar gleich gegen mehrere. Es hätte erstmal nur beschlagnahmt werden dürfen und dann nur vom Zoll zerstört und nicht von Apple. Wäre schon sehr unwahrscheinlich dass der Zoll so falsch handelt. |
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| | #9 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2011
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Hier ist die erste Seite des Schreibens von Apple aus München (mein Name und Anschrift ist entfernt):![]() Seite 2 enthält 'Beweisfotos' und Seite 3 den Hinweis auf den Produkt-Vernichtungsantrag nach Artikel 11 der EU Verordnung 1383/2003. |
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| | #10 (permalink) |
| Android Experte Modell: Galaxy S2 CM9 Registriert seit: 01.07.2011
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Tjo dann hast du die Story aber falsch erzählt. In dem Schreiben steht das die Sendung ausgesetzt wurde und die Vernichtung beantragt wird (welche durch den Zoll, bzw unter Zollaufsicht stattfindet). Vernichtet wurde es da noch nicht. Schon garnicht von Apple. Gegen diese Aussetzung kann man Widerspruch einlegen. Allerdings begeht man dann eine Schutzrechtsverletzung und Apple bekommt das mitgeteilt und kann Klage gegen dich erheben. Das kann sehr teuer werden, also sollte man da keinen Widerspruch einlegen. Legt man keinen Widerspruch ein, wird Apple davon nichts erfahren und es gibt keinerlei weitere Konsequenzen. Das Gerät wird dann aber zerstört. Durch Kulanz des Händlers kann man eventuell sein Geld wiederbekommen, aber unwahrscheinlich, da der im Ausland sitzt. Den Vorwurf bzgl Trolling nehm ich zurück, aber im Ursprungsposting war das ganze falsch erklärt worden. |
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