(Android) Software Verkaufen. Rechtliches, Lizenzvertrag etc.

K

k3nscher

Erfahrenes Mitglied
20
Hallo,
Da für mich das Thema in nächster Zeit recht akut wird würde ich gerne von den Selbstständigen unter euch wissen, wie ihr das ganze rechtliche mit Lizenzen etc beim Verkauf von selbsterstellter Software angeht. In diesem Fall eine Auftragsarbeit.


Ist das so richtig was ich mir zusammengelesen habe:
Es wird ein Werksvertrag erstellt. In diesem ist die Bezahlung geregelt, sowie verbleib des Quelltextes Haftung etc.
Dazu gibt es dann ein Pflichtenheft, in dem Vorher beschrieben wird, was die Software für Spezifikationen hat.

Wäre das hier ein gültiger Werksvertrag oder fehlt da etwas:
IHK Frankfurt am Main - Software-Erstellungsvertrag
Kann man sich aus der Haftung komplett rausziehen?
Und wie sieht das mit den AGBs aus. Wäre schon nicht schlecht wenn man welche Hätte oder? Beispielsweise um den Gerichtsstandort anzugeben etc?
Wenn ja, wo kann man sich welche erstellen lassen?

Danke für eure Hilfe. Es ist echt schwer sich alles selber zusammen zu lesen. Grad so als ob jemand absichtlich alle Quellen aus dem Internet löscht.
 
Ich empfehle Dir in dieser Angelegenheit (Werkvertrag) einen Profi (Rechtsanwalt/Steuerberater) zu rate zu ziehen und Dich nicht auf irgendwelche Antworten aus Foren zu verlassen.

Mal ganz salop ausgedrückt:
Ein Werkvertrag (im Bereich Software meist mit einem Softwareüberlassungsvertrag) schuldet immer die vollständige Erbringung einer Leistung, meist sind Rückabwicklungsklauseln über Jahre hinweg vorgesehen. Aus der Haftung kommt der Auftragnehemer so gut wie gar nicht. Meist sind sehr hohe Schadensersatzregelungen sowie die 100%ige Rückabwicklung mit Übernahme aller Kosten durch den Auftragnehmer beinhaltet.

Ich arbeite in einer Softarefirma und wir beschäftigen einen Anwalt nur für Prüfung- und Erstellung von Werkverträgen.
 
naja wenn man geld verdienen will, muss man auch risiken eingehen. wenn du gute arbeit leistest, wirds aber meistens auch kein problem geben
 
muck schrieb:
Ich empfehle Dir in dieser Angelegenheit (Werkvertrag) einen Profi (Rechtsanwalt/Steuerberater) zu rate zu ziehen und Dich nicht auf irgendwelche Antworten aus Foren zu verlassen.

Mal ganz salop ausgedrückt:
Ein Werkvertrag (im Bereich Software meist mit einem Softwareüberlassungsvertrag) schuldet immer die vollständige Erbringung einer Leistung, meist sind Rückabwicklungsklauseln über Jahre hinweg vorgesehen. Aus der Haftung kommt der Auftragnehemer so gut wie gar nicht. Meist sind sehr hohe Schadensersatzregelungen sowie die 100%ige Rückabwicklung mit Übernahme aller Kosten durch den Auftragnehmer beinhaltet.

Ich arbeite in einer Softarefirma und wir beschäftigen einen Anwalt nur für Prüfung- und Erstellung von Werkverträgen.

Danke für deine Antwort.
Es muss aber doch eine Möglichkeit für Kleingewerbetreibende ohne Anwalt auch geben.
Ich denke es ist auch ein Unterschied ob es um 1000 oder um 50000€ geht.
Beispiesweise muss die Nacharbeit vielleicht nicht so haarklein beschrieben werden oder von der Haftung weniger detailliert, weil die Software nicht in irgendwelchen für die Arbeit wichtigen Geschäftsprozessen drin hängt.
Vielleicht ist es auch ein Unterschied wer den Vertrag erstellt. wird der bei euch gemeinsam mit der anderen Firma erstellt oder erstellt Ihr den?

Meinst du nicht, dass die Vorlage von der IHK erstmal reicht?

Ich bin natürlich bereit ein Risiko einzugehen. Aber um sich überhaupt dem Risiko bewusst zu und es abschätzen zu können muss man sich natürlich erstmal informieren und schauen wie man das Risiko klein hält.
 
Wir machen Software für Krankenhäuser, das ist natürlich eine "andere Waffenklasse". Ich weiß auch nicht um wieviel und was es bei Deinem Projekt geht.

Werkverträge werden (bei uns) in der Regel vom Kunden erstellt und uns vorgelegt. Dann wird geprüft und ggf. wenn es der Kunde zuläßt, geändert.

Vertragsrecht ist ein umfangreiches Gebiet und es wird nicht zwischen Kleingewerbe und Konzern unterschieden. Vertrag ist Vetrag. Wieviel Risiko man eingehen will muß man letztendlich selbst entscheiden.
 

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