Vertrag freigeschaltet, LGOS noch nicht erhalten - Stornierung oder Widerruf möglich?

A

Ademas

Ambitioniertes Mitglied
8
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...
 
Ademas schrieb:
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...

Also du hast bei Logitel 14 tage Widerrufsrecht. In dieser Zeit kannst du ohne Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten danach wird es etwas komplizierter. Kannst höchstens auf die Verfügbarkeit pochen nur das haben die auch in ihren AGB verankert.
 
  • Danke
Reaktionen: Ademas
Ademas schrieb:
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...


Ob du stornieren kannst kann ich dir nicht sagen, aber du solltest darauf pochen für den Vertrag erstmal nichts zu zahlen, so lange das Handy noch nicht da ist und du diesen Vertrag somit auch nicht nutzen kannst. Das wäre ja noch schöner....
 
  • Danke
Reaktionen: Ademas
Ademas schrieb:
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...

du hast ein widerrufsrecht von 14 tagen, ich glaub aber da bist du nun leider schon rüber...
hab auch bei logitel bestellt (26.02.2011) habe das handy auch noch nicht erhalten, aber dafür schonmal die simkarte, nach einer kurzen anfrage so kann ich zumindest meinen vertrag schonmal nutzen

lg
schmidtler
 
  • Danke
Reaktionen: Ademas
Ademas schrieb:
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...


Gibt einige ähnliche Gerichtsurteile.
Fakt ist und das steht auch z.T. in den AGBs drin: bei solchen Angeboten sind Gerät und Vertrag gekoppelt, sind nur gemeinsam gültig und können nur gemeinsam widerrufen werden.

D.h. für dich: 14 Tage hast du zeit von Vertrag zurückzutreten, trittst du von einem zurück, trittst du von beiden zurück.

Da die beiden gekoppelt sind wird sich nach meinem Ermessen der Fristbeginn verschieben, bis du das Handy hast.

Kann dir nicht Brief und Siegel drauf geben, aber wenn sie einen Vertragsteil nicht erfüllen (und das haben sie nicht) kannst du problemlos vom Vertrag zurücktreten.
 
  • Danke
Reaktionen: Ademas
Ich danke euch dreien für eure Antworten.
Eigentlich eine Schande das es rechtlich so geregelt ist...eigentlich nhätte man den vertrag erst freischalten sollen wenn das handy geschickt wird...dann wäre das mit dem widerrufsrecht auch einfacher...so ein rotz..voll in den sand gesetzt.


EDIT: gerade das von Dr. Mad gelesen.

Ich werde den Teil mit der Kopplung Vertrag/Handy mal noch in den AGBs suchen, weil dann haben sie ja wirklich einen Teil des Vertrages nicht erfüllt.
Auch dir ein Danke für deine Antwort ^^
 
Ademas schrieb:
Ich danke euch dreien für eure Antworten.
Eigentlich eine Schande das es rechtlich so geregelt ist...eigentlich nhätte man den vertrag erst freischalten sollen wenn das handy geschickt wird...dann wäre das mit dem widerrufsrecht auch einfacher...so ein rotz..voll in den sand gesetzt.


da du euch dreien geschrieben hast, hast du meinen Post wahrscheinlich übersehen, weil du wohl schon am tippen warst, als ich meinen absendete.
Les ihn dir durch, vllt schöpft es Mut.
 
welchen vertrag hast dir denn geholt?
 
Ademas schrieb:
Ich habe auch bei Logitel bestellt, schon am 01.03.
Mittlerwiele gibt es noch günstigere angebote als das was ich bestellt habe...damals stand dort lieferzeit 5-10 werktage, die konnten sie ja nun nicht erfüllen...der vertrag wurde schon freigeschaltet, weiß einer wie die sache da rechtlich aussieht?
Ich habe ja noch keine Ware erhalten..kann ich da noch stornieren obwohl der vertrag schon freigeschaltet ist?
Weil der angebliche Lieferungszeitraum ein Grund für den Kauf war...und nun gibt es eben wie gesagt schon günstigere angebote...


Eigentlich ist es so, das du , da sie die vereibarte Frist nicht einhalten konnten, schon das REcht hast , aus den genannten Gründen v,om Vertag zurückzutreten kannst.
 
Dr. Mad MJ schrieb:
Kann dir nicht Brief und Siegel drauf geben, aber wenn sie einen Vertragsteil nicht erfüllen (und das haben sie nicht) kannst du problemlos vom Vertrag zurücktreten.
Richtig. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn die Lieferung VOLLSTÄNDIG erfolgt ist. Mit der Aktivierung des Vertrags wollten sie vielleicht besonders clever sein, ändert aber nichts daran, dass die Widerrufsfrist trotzdem erst beginnt, wenn das Handy zugestellt wurde.

ABER: Bei Mobilfunkverträgen ist es extrem wichtig, dass man ihn nicht schon nutzt. Sobald man das erste mal telefoniert oder die Karte sonstwie einsetzt, ist das Widerrufsrecht erloschen.
 
Horscht schrieb:
Richtig. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn die Lieferung VOLLSTÄNDIG erfolgt ist. Mit der Aktivierung des Vertrags wollten sie vielleicht besonders clever sein, ändert aber nichts daran, dass die Widerrufsfrist trotzdem erst beginnt, wenn das Handy zugestellt wurde.

ABER: Bei Mobilfunkverträgen ist es extrem wichtig, dass man ihn nicht schon nutzt. Sobald man das erste mal telefoniert oder die Karte sonstwie einsetzt, ist das Widerrufsrecht erloschen.

Ich behaupte, dass das nicht so ist.
Normalerweise werden die Kosten die dann durch die Nutzung entstanden sind in Rechnung gestellt. Trotzdem kann man i.d.R. vom Widerrufsrecht gebrauch machen.

Ob das jetzt aber dein tatsächliches RECHT ist oder nicht kann ich dir auch nicht 100%-ig sagen. Da müsste man genauer nachlesen.
 
Horscht schrieb:
Richtig. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn die Lieferung VOLLSTÄNDIG erfolgt ist. Mit der Aktivierung des Vertrags wollten sie vielleicht besonders clever sein, ändert aber nichts daran, dass die Widerrufsfrist trotzdem erst beginnt, wenn das Handy zugestellt wurde.

ABER: Bei Mobilfunkverträgen ist es extrem wichtig, dass man ihn nicht schon nutzt. Sobald man das erste mal telefoniert oder die Karte sonstwie einsetzt, ist das Widerrufsrecht erloschen.


Da möchte ich nochmal drauf hinweisen, dass es bei T-Mobile nicht so ist (hatte ich schonmal in nem anderen Thread geschrieben)
Meine Frau und ich hatten uns letztes Jahr 2 Handys bestellt, mit denen wir bei beiden nicht zufrieden waren, ging alles Problemlos, auch SIm Karte war genutzt, kostete uns keinen Cent.

Und habe die Tage nochmal mit Telekom telefoniert, dass war keine Ausnahme, das ist bei denen so.

Zu den anderen kann ichs nicht sagen, aber ich sag mal so: Die Sim Karte ist par cent wert und im Zweifelsfall musst du vllt Anteilig die Tage wo der Vertrag lief + eine eventuelle Anschlussgebühr zahlen, dazu habe ich letztes mal auch ein Gerichtsurteil gepostet.
 
Es gillt bei Online Bestellungen immer ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht.. Dies tritt erst in Kraft sobald du die Ware erhältst.

Steht auch dort bei dem Angebot unter Wiederrufsrecht weiter unten.


@Kingzero Danke dir. Dann gibt es ja keinen wirklichen Grund mehr sich gegen das gebrandete LGOS zu entscheiden.
 
Ich habe irgendwie das Gefühl,dass ihr Widerrusrecht,Rückgaberecht und Stornierungen alle munter durcheinander werft.
Man hat bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14 tägiges Widerrufsrecht,welches mit der Widerrufsbelehrung beginnt,nicht mit der Lieferung.
Dann hat man auch ein 14 tägiges Rückgaberecht,welches mit der Lieferung beginnt.
Wenn allerdings Leistungen einer Vertragspartei nicht zurückerstattet werden können,dann erlischt dieses Recht in dem Augenblick,in dem die andere Partei diese Leistungen in Anspruch nimmt.
Alles andere ist reine Kulanz aber kein Gesetz.
 
Und vor allen Dingen habt Ihr die Versandkosten für den Hintransport zu euch zu Tragen. Diese werden nicht zurückerstattet !! Selbst wenn der Rückversand über 40,- €uronen kostenlos ist.
 
Da hast du Recht Apfelkind... So oder so hat man 14 Tage Zeit nach erhalt der Ware diese zurück zu senden... auszug aus den AGB:

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)

Wichtig ist der Satz: Jedoch nicht vor eingang der Ware beim Empfänger

Also ist man was dies angeht, auf der sicheren Seite
 
Man sollte nur beachten,dass jedes Unternehmen seine eigenen AGB hat.Das muss also nicht überall so sein.
Was im BGB steht,allerdings schon.
 
Dr. Mad MJ schrieb:
Da möchte ich nochmal drauf hinweisen, dass es bei T-Mobile nicht so ist (hatte ich schonmal in nem anderen Thread geschrieben)
Das mag so sein, ist dann allerdings reine Kulanz. Was ich beschrieben habe, ist die formelle Rechtslage.
Zu den anderen kann ichs nicht sagen, aber ich sag mal so: Die Sim Karte ist par cent wert und im Zweifelsfall musst du vllt Anteilig die Tage wo der Vertrag lief + eine eventuelle Anschlussgebühr zahlen, dazu habe ich letztes mal auch ein Gerichtsurteil gepostet.
Auch das ist dann Kulanz, bzw. das Urteil eine Einzelfallentscheidung irgendeines Amtsgerichts. Das hat im Zweifelsfalle nicht so wahnsinnig viel zu sagen. :)
 
Dr. Mad MJ schrieb:
Leute ihr lebt in Deutschland, da kann man grundsetzlich JEDE Bestellung stornieren, (ja sogar nicht gewerbliche Auktionen
Nicht wirklich. Bei einer ebay-Auktion, wo der Verkäufer eine Privatperson ist, oder eben ganz allgemein bei Geschäften zwischen Nichtgewerblichen (genaus auch bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden) besteht grundsätzlich erstmal KEIN Recht darauf, irgendwas zu stornieren.
allerdings kann man dann mit zu 20% des Kaufpreises belastet werden, wenn man pech hat
Wo haste denn das gelesen? :D Das war vielleicht mal eine Einzelfallentscheidung, aber kein allgemein geltendes Recht. :)
Und sonst kannst du ALLES stornieren und sofern es per Internet/Brief/Telefon/Vertreter etc ist hast du noch Rechtsanspruch auf 14 Tage zurückgeben.
Genau. Aber nur bei einem Geschäft zwischen einem privaten Käufer und einem gewerblichen Verkäufer.
 
Da_Badener schrieb:
Und vor allen Dingen habt Ihr die Versandkosten für den Hintransport zu euch zu Tragen. Diese werden nicht zurückerstattet !! Selbst wenn der Rückversand über 40,- €uronen kostenlos ist.


Oh mann, wenn ich blos dieses Urteil mir aufgeschrieben hätte, es kam im Fernsehn, und zwar: den Hintransport übernimmt der Händler im Falle einer Rückgabe.
Begründung war, dass der Käufer keine andere Möglichkeit hat und das er vor Bestellung, bzw. bei Abgabe der Bestellung noch nicht wissen kann,
ob das erworbene Gut seinen Vorstellungen entspricht, bzw seinen Ansprüchen genügt.
 

Ähnliche Themen

jora66
Antworten
0
Aufrufe
1.847
jora66
jora66
O
  • okonor
Antworten
9
Aufrufe
1.325
xpr0nx
xpr0nx
rob239
Antworten
2
Aufrufe
3.246
Fuchs333
F
Zurück
Oben Unten