Vernichtung wegen Schutzrechtsverletzung von Apple-Rechten

W

WillibaldNeukunde

Neues Mitglied
0
Hallo, ich musste nach Bestellung eines Flytouch 3 in einem chinesischen Onlineshop die Erfahrung machen, dass die Sendung vom Zollamt konfisziert und zu Apple Computer in München geschickt wurde zwecks Vernichtung wegen Schutzrechtsverletzung von Apple-Rechten. Im einzelnen bezieht sich der Vorwurf auf das Symbol auf dem 'Home Button' und auf die Programmicons für 'Settings' und 'Kontakte'.
 
Ich halte das hier für einen Trolling-Versuch. Grund:
Das Tablet wurde bereits an Apple versendet. Das geht so nicht, weil man immer die Chance zum Widerspruch hat. Schon garnicht wird das Gerät an den Rechteinhaber geschickt. Der bekommt davon nämlich erstmal nichts mit.
Wenn man nicht widerspricht, so wird das Produkt vom Zoll zerstört (aber sicher nicht von Apple).

Problematisch würde es werden, wenn man widerspricht. Dann könnte es zu einer teuren Verhandlung bzgl der Markenrechte kommen. Fragt sich nur ob Apple damit durchkommen würde, wenn es nur um das Viereck auf dem Homebutton geht.

Am besten ist es in solch einen Fall nicht zu widersprechen und den Händler kontaktieren. Eventuell hat man Glück und bekommt sein Geld wieder. Wenn nicht hat man Pech gehabt.
 
Hallo cp2306,

was hat das mit Trolling zu tun? Erklär mal ...
 
Tatsächlich beantragte die Fa. Apple beim Zollamt die Vernichtung des Produktes nach Artikel 11 der EU Verordnung 1383/2003. Ich hoffe jetzt auf Kaufpreiserstattung über den PayPal-Käuferschutz.
 
Hallo liebe community,

ich bin seit Donnerstag Besitzer eines Flytouch 3 eines deutschen Händlers. Und so schlecht scheint es ja nicht zu sein, wenn Apple glaubt, man könnte es mit dem IPad verwechseln:laugh::laugh:

Gruß aus Hamburg

Andre´
 
  • Danke
Reaktionen: uniqe
Duffy003 schrieb:
Hallo cp2306,

was hat das mit Trolling zu tun? Erklär mal ...
Dachte das hätte ich. Aber nochmal:
Der Zoll würde das Teil nicht zu Apple schicken. Desweiteren wird es erstmal beschlagnahmt und man bekommt Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Legt man keinen Widerspruch ein, bekommt Apple davon nichts mit.
Von daher kann die Story so nicht der Wahrheit entsprechen.
 
Jedem, der an der Wahrheit der Geschichte zweifelt, kann ich per eMail das PDF eines Schreiben von Apple aus München mit einer entsprechenden persönlichen Mitteilung zusenden. Anfragen bitte an eurtabletpc@online.de.
 
Das hieße der Zoll hätte gegen die Vorschriften verstoßen. Und zwar gleich gegen mehrere. Es hätte erstmal nur beschlagnahmt werden dürfen und dann nur vom Zoll zerstört und nicht von Apple.
Wäre schon sehr unwahrscheinlich dass der Zoll so falsch handelt.
 
Hier ist die erste Seite des Schreibens von Apple aus München :cursing: (mein Name und Anschrift ist entfernt):
Apple-.jpg

Seite 2 enthält 'Beweisfotos' und Seite 3 den Hinweis auf den Produkt-Vernichtungsantrag nach Artikel 11 der EU Verordnung 1383/2003.
 
Tjo dann hast du die Story aber falsch erzählt. In dem Schreiben steht das die Sendung ausgesetzt wurde und die Vernichtung beantragt wird (welche durch den Zoll, bzw unter Zollaufsicht stattfindet).
Vernichtet wurde es da noch nicht. Schon garnicht von Apple.

Gegen diese Aussetzung kann man Widerspruch einlegen. Allerdings begeht man dann eine Schutzrechtsverletzung und Apple bekommt das mitgeteilt und kann Klage gegen dich erheben. Das kann sehr teuer werden, also sollte man da keinen Widerspruch einlegen.
Legt man keinen Widerspruch ein, wird Apple davon nichts erfahren und es gibt keinerlei weitere Konsequenzen. Das Gerät wird dann aber zerstört. Durch Kulanz des Händlers kann man eventuell sein Geld wiederbekommen, aber unwahrscheinlich, da der im Ausland sitzt.

Den Vorwurf bzgl Trolling nehm ich zurück, aber im Ursprungsposting war das ganze falsch erklärt worden.
 
Seite 3 des Apple-Schreibens im Original:

"Eine Begutachtung dieser Produkte hat ergeben, dass es sich dabei um Plagiate handelt, die ohne unsere Erlaubnis hergestellt und vertrieben wurden.

Wir haben dieses dem Zollamt mitgeteilt und die Vernichtung der Waren nach Artikel 11 der EU Verordnung 1383/2003 beantragt."

Unterzeichnet von dem zuständigen Apple-Sachbearbeiter der Abteilung 'Global Security'.

Die Mehrzahl im zweiten Satz ("Waren") deutet darauf hin, dass es sich um einen rechtlichen Feldzug gegen verschiedene ähnlich Produkte handelt.
Offensichtlich haben es die Winkeladvokaten von Apple besonders auf das Betriebssystem Andoid abgesehen, siehe Samsung Galaxy Tab.
Dabei könnten Apples iPad Design Patente ungültig sein, siehe Apples Design Patente in USA wahrscheinlich ungltig - Telekom Presse

Der Verkäufer eines gebrauchten Flytouch 3 ist der Meinung, dass das Home Button Symbol von Apple nur auf einer quadratischen Taste geschützt ist und nicht auf einer runden.

Liefert diese Geschichte wegen der Rechtsbeugung möglicherweise Stoff für eine Anzeige nach den Paragraphen 26, 242 und 246 des Strafgesetzbuches wegen Anstiftung zum Diebstahl bzw. Unterschlagung?
 
Wäre das nicht mal eine schöne Geschichte für Stern-TV ? :)) schreib denen mal, ob die Dir helfen, es gibt ja noch soo viele andere, die das betrifft :)

P.S.: wie ist denn dein aktueller Stand der Lage ?

Viele Grüße,

F.P.Blues

Frank
 

Ähnliche Themen

D
Antworten
0
Aufrufe
813
deniropl
D
P
  • pegor
Antworten
1
Aufrufe
891
palmchen
P
T
  • Testratte
Antworten
6
Aufrufe
2.756
maryolo
M
Zurück
Oben Unten