Galaxy S II kaputt?

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Hilfe.....:confused:
ich habe eine frage!!
mir ist vor einigen tagen mein galaxy s II aus der jackentasche auf den küchenboden gefallen(fliesen)
(äusserlich ist nichts zu sehen kein risse oder kratzer.)
zuerst ging es gar nicht mehr an..:(:(
und wenn ich es jetzt versuche anzumachen flackern einfach nur schwarze und grüne streifen über dem display und dann geht es wieder aus.

nun meine frage...
ist mein hady jetzt total im eimer oder kann man das nochmal richten


hoffe jemand kann mir weiter helfen:biggrin:

Danke
 
Falsches Forum!
Trotzdem:
War bei mir fast das gleiche nach einem Sturz.musste eingeschickt werden und ist auf Garantie repariert worden.Wird dir wohl auch nichts anderes übrig bleiben......
 
musstest du selbst zahlen??
habe das handy auf ebay bei einem händler gekauft....
da wir das sicher nicht so einfach???!!
 
DirtyIdiot schrieb:
das teil hat Gorilla Glas,hält aber einen Sturz nicht aus......ohne Worte......

Gorilla Glas ist das schlechteste Werbemittel was die Welt je gesehn hat, das kriegt auch schon nach wenigen Monaten benutzen zich Kratzer, zumindest beim Galaxy. Das Gerät besteht nur aus einem Stück Plastik. Jedem sollte bewusst sein, dass bei einem hohen Sturz auf harten Boden da nichts überleben kann bzw die Chancen gering sind.

Eigentlich zählt ein Sturz zur Selbstverschuldung und darauf gibt es nunmal keine Garantie. Du kannst nur auf Kulanz des Herstellers/Shops hoffen.
 
Schick es direkt zu W-Support mit dem Hinweis es geht nicht mehr an (würde erstmals nichts vom Sturz erzählen. Wenn die feststellen sollten, dass es Eigenverschulden ist dann bekommst du ein Kostenvoranschlag und kannst immer noch entscheiden ob du es reparieren möchtest, bin mir aber ziemlich sicher es wird aber auf Garantie repariert!

Gruß
 
Leute, es kann doch nicht angehen, daß hier zu betrügerischem Handeln angestiftet wird! So etwas wollen wir hier im Forum nicht lesen... :rolleyes:

Natürlich ist so etwas ärgerlich, aber es ist nun mal die eigene Schuld, und dazu sollte man auch stehen!
 
  • Danke
Reaktionen: Randall Flagg
Lion13 schrieb:
Leute, es kann doch nicht angehen, daß hier zu betrügerischem Handeln angestiftet wird! So etwas wollen wir hier im Forum nicht lesen... :rolleyes:
Ich finde ihr übertreibt hier aber gewaltig. Betrug ist etwas anderes. Wenn man es unter Garantie einschickt ist das sein gutes Recht. Nur weil man den Sturz nicht erwähnt ist es noch lange kein Betrug. Allerhöchstens wäre es arglistige Täuschung und selbst da hätte ich gewaltige Zweifel.

Von daher: Schick es einfach ein, sag nichts von dem Sturz und gut ist.
Dann ist es weder Betrug, noch Täuschung, noch vortäuschung falscher Tatsachen, sondern nur das weglassen von Details. Und das ist kein Verbrechen.
 
Garantie/Gewährleistung kommt für Mängel auf, die der Hersteller zu verantworten hat. Sturz-, Schlag-, Fall- und Feuchtigkeitsschäden, sowie unsachgemäße Handhabung sind definitv keine Garantiefälle und die Kulanz der Hersteller sprich der Werkstätten wird immer geringer
 
Da muss ich Lion zustimmen.

Die kleine Tochter von Freunden hat mal mein Nokia E71 in die Finger bekommen und mit brachialer Gewalt gegen unseren Granitboden geschleudert. Display war in 100 Scherben. Obwohl das der Wahrheit entsprach und der Haushaltsversicherung genau so geschildert wurde, wurden wir zwei mal belehrt, falls es sich als Betrug rausstellt, empfindliche Strafen drohen.

Da es, wie erwähnt, korrekt dargestellt wurde, und man nun mal bei einer knapp 4 Jährigen nicht von Vorsatz reden kann, wurde der Schaden von der Versicherung übernommen.

Ich möchte mit der Story nur darauf hinweisen, falls jemand es über die Versicherung abwickeln möchte, in dem Wissen das es kein Versicherungsfall ist und die Geschehnisse "modifiziert" geschildert werden, dass Versicherungen nicht so blauäugig sind wie viele annehmen. Und Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, darum lasst es lieber bleiben.

Gruß
Stoli
 
So definitiv würde ich das nicht sagen. Normale Stürze aus bspw Tischhöhe sollte ein Gerät (bis auf Beulen) schon aushalten.
Und Feuchtigkeitsschäden sind definitiv Garantiefälle. Auch unter erhöhter Luftfeuchtigkeit (Regen, Bad, Nebel) muss ein Gerät arbeiten können, denn das sind normale Umstände.

Aber du meintest sicher Wasserschäden, das ist dann aber was anderes.

@stoli:
In deiner Story geht es um was völlig anderes. Hier geht es um einen normalen Garantiefall. Da ein Detail (eines was meines Erachtens auch zur Gewährleistung zählt) wegzulassen ist kein Betrug.
 
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, hier geht es nicht um eine Versicherung!
Vom Betrug hier zu sprechen ist für mich absolut unangemessen, ich sehe das so: Der TE hat das Recht sein Handy im Rahmen der Herstellergarantie zum Servicepartner einzuschicken, mit der Bitte um Prüfung einer Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie. Der Servicepartner ist (sollte) autorisiert und ausreichend geschult sein, um prüfen zu können ob hier ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht! Der TE bittet also im Rahmen der Herstellergarantie zu reparieren, der Servicepartner muss entsprechend feststellen ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Wie es zum Defekt gekommen ist muss der Kunde nicht sagen (in 99% der Fälle weiß der Kunde sowieso nicht wie und warum das Gerät kaputt ist).

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: cp2306
Leute ich kenne den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Versicherung.

Darum
Ich möchte mit der Story nur darauf hinweisen, falls jemand es über die Versicherung abwickeln möchte,

Wollte ich solchen Vorschlägen, welche schon öfters im Forum kamen wurden, gleich den Wind aus den Segeln nehmen.

So definitiv würde ich das nicht sagen. Normale Stürze aus bspw Tischhöhe sollte ein Gerät (bis auf Beulen) schon aushalten.
Und Feuchtigkeitsschäden sind definitiv Garantiefälle. Auch unter erhöhter Luftfeuchtigkeit (Regen, Bad, Nebel) muss ein Gerät arbeiten können, denn das sind normale Umstände.

Das sehe ich etwas vorsichtiger. Darum gibt es Outdoor Handys und welche die noch extra den Begriff "Spritzwasser geschützt" anführen.

Und im Benutzerhandbuch noch:
Halten Sie das Gerät trocken.
• Feuchtigkeit und Flüssigkeiten aller Art können Teile des Geräts oder
elektronische Schaltkreise beschädigen.
• Sollte das Gerät nass geworden sein, entnehmen Sie den Akku, ohne das
Gerät einzuschalten. Trocknen Sie das Gerät mit einem Tuch und bringen Sie
es zu einem Kundendienstzentrum.
• Durch Flüssigkeit wird die Farbe des Etiketts verändert, das Wasserschäden
im Gerät anzeigt. Wasser beschädigt das Gerät und kann zum Erlöschen der
Herstellergarantie führen.

Samsung sichert sich in dieser Richtung ab. Also wenn du im Regenwald unterwegs bist, oder im Dampfbad damit telefonierst, möchte ich nicht darauf wetten das es das S2 überlebt und Samsung es auf Garantie repariert. ;-)

Aber ich weis auf was du hinaus möchtest und stimme dir zu. Ein Phone ist ein Gebrauchsgegenstand, egal ob smart oder nicht. Darum kann ich auch mit nem iPhone 4 nichts anfangen, einmal am Boden ungünstig auffallen und schon ist es vorbei. Und das geht bei denen zu 100% NICHT auf Garantie. Seitdem hat meine Freundin ein Samsung ACE. ;-)

Gruss
Stoli
 
cp2306 schrieb:
Ich finde ihr übertreibt hier aber gewaltig. Betrug ist etwas anderes. Wenn man es unter Garantie einschickt ist das sein gutes Recht. Nur weil man den Sturz nicht erwähnt ist es noch lange kein Betrug. Allerhöchstens wäre es arglistige Täuschung und selbst da hätte ich gewaltige Zweifel.
Irren ist menschlich. Betrug kennt u.a. das Tatbestandsmerkmal "Täuschung", getäuscht ist somit getäuscht, die Begrifflichkeit "arglistig" mag in deinem Wortschaft zu finden sein, aber nicht im § 223 StGB.

Von daher: Schick es einfach ein, sag nichts von dem Sturz und gut ist.
Dann ist es weder Betrug, noch Täuschung, noch vortäuschung falscher Tatsachen, sondern nur das weglassen von Details. Und das ist kein Verbrechen.
Stimmt, es ist kein Vebrechen, sondern ein Vergehen.
Aber da dir offenbar schon dieser gewaltige Unterschied nicht bekannt ist, darf folglich angenommen werden, dass dir die Tatbestandsmerkmale des Delikts "Betrugs" vollkommen unbekannt sind. - Der Ausdruck "betrügen", "bin betrogen worden" usw. mag in der Umgangssprache anders zu würdigen sein, als im rechtlichen Sinn. Und da gibt es leider, was deine geschilderte Tathandlung betrifft, keine Diskussionsgrundlage oder Auslegungsmöglichkeiten. Dein geschildertes Vorgehen ist und bleibt ein strafbarer Betrug. Auch wenn du meinst "Betrug ist etwas anderes". Wie schon gesagt "irren ist menschlich".
 
Das stimmt so aber nicht. Wenn ich ein defektes Gerät einschicke, bin ich nicht verpflichtet auch den Grund (Sturz) mitanzugeben. Lässt man dieses Detail weg, ist es kein Betrug, da man es nicht angeben muss.
Es ist weder ein Vergehen, noch eine Straftat.
Selbst wenn man angibt "Gerät ist nicht runtergefallen" würde kein Gericht der Welt einen wegen Betrug verurteilen.
 
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