Gewerbeanmeldung / Versteuerung von Einnahmen

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TimSteam

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Hallo zusammen,

ich würde gerne durch meine Apps etwas Geld verdienen (Donate, Pro, Werbung,...). Nun habe ich durch eine Internetrecherche rausgefunden dass ich ein Gewerbe anmelden muss und die Einnahmen dann in der Steuererklärung angeben muss. Ich habe auch schon das entsprechende Formular bei meiner Stadt gefunden (ich muss ja über das Gewerbeamt der Stadt machen, richtig?).

Was muss ich da genau alles angeben? Da sind ja auch viele Sachen drin die für mich nicht so ersichtlich sind z.B. "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name
mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)"
(siehe auch https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=Gewerbeanmeldung&formtecid=2&areashortname=bonn). Hat jemand schonmal sowas gemacht bzw. kann mir da Tipps geben? Zu einem Steuerberater will ich nicht gehen weil ich denke dass sein Honorar meine angedachten Einnahmen von 10-20€ im Monat wohl überschreiten werden. Daher würde ich einfach ein Gewerbe anmelden wollen und die Einnahmen anschließend über Kleinunternehmenregelung in der Steuererklärung abhandeln (Bin berufstätig, Chef hat mir meine Hobbyprogrammierung erlaubt).
 
Am besten gehst du mal zu dem Amt hin. Bei mir waren die recht nett. Dann füllst du das zusammen mit dem Beamten aus.
Was du auf jeden Fall brauchst:
- Ausweis
- Genaue Bezeichnung was du machen willst
- Wenn du zur Miete wohnt eine Einverständniserklärung des Vermieters dort ein Gewerbe anzumelden

Das geht dann dort recht schnell und nach einiger Zeit meldet sich das Finanzamt, dann musst du ein paar Sachen angeben wie z.B. Kleinunternehmerregelung.

Bei der Steuererklärung einfach die Anlage EÜR ausfüllen, ist eigentlich kein Problem.
 
Danke für die Antwort.

Meine Befürchtung ist/war dass die da nicht so technisch auf der Höhe sind was ich machen will oder mit mich soviel Beamten/Steuerkauderwelsch zuquatschen dass ich nicht mehr weiß was Sache ist ;).

Kannst du mir vielleicht noch was zur Kleinunternehmerregelung verraten? Es heißt ja
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Bezieht der Umsatz nur auf die Einnahmen aus dem Gewerbe (App-Entwicklung)? Oder aus allem was man pro Jahr erwirtschaftet (Berufsgehalt + Appentwicklung)?
 
Bei 20€ im Monat brauchste kein Gewerbe anmelden.
 
cp2306 schrieb:
Bei 20€ im Monat brauchste kein Gewerbe anmelden.

Sondern? Einfach so in der Steuererklärung angeben? Ich dachte ich brauch eine Steuernummer (=Gewerbe) um Einnahmen zu versteuern? Weiß ja nicht ob es wirklich 20€ sein werden..aber ich schätze es wird so in der Größenordnung sein da ich nicht Angry Birds programmiert habe ;)
 
Und wie sieht es denn mit der Berufsgenossenschaft aus wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?
 
cp2306 schrieb:
Bei 20€ im Monat brauchste kein Gewerbe anmelden.

wikipedia schrieb:
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Da es auf Dauer ist und mit Sicherheit mit Gewinnerzielungsabsicht, muss er schon ein Gewerbe anmelden.


snowman2 schrieb:
Und wie sieht es denn mit der Berufsgenossenschaft aus wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?

Das kommt wohl stark darauf an, als was er es deklariert. Bei meinem angemeldeten Gewerbe als EDV-Service und Web-Design hat sich noch keine BG gemeldet. Wohl aber die IHK, von deren Beitrag man allerdings befreit ist wenn man unter einem Betrag X im Jahr bleibt.
 
  • Danke
Reaktionen: snowman2
Als reiner Web-Designer gild man ja auch als Künstler, so wie eine Band.
 
Wenn du dich nur mit Werbeeinnahmen finanzierst und die einnahmen unter 15000/Jahr (bin mir da grad nicht mehr so sicher) bleiben, kann ich empfehlen ein Nebengewerbe (Kleinunternehmer §19) anzumelden.

Das kostet einmalig 26,XX€ du darfst dann keine Mehrwertsteuer von evtl Kunden verlangen, da du dafür auch keine an das Amt zahlen musst.

Die wollen nur eine Steuererklärung im Mai haben 1mal/Jahr.
Da musst du die Einnahmen dann auch angeben. Solange die aber drunter bleiben, gibt es auch nichts abzugeben.
 
  • Danke
Reaktionen: Tom299
Heißt das, wenn ich eine kostenlose App im Market anbiete, die Ads anzeigt (Madvertise, Admob, ...) dann zählt das zu den Werbeeinnahmen. Aber wenn ich eine App für 1€ im Market anbiete, darf ich das nicht unter Werbeeinnahmen aufführen? Oder gilt das generell für alle Nebeneinnahmen, solange sie unter 15.000€ bleiben?
 
Nein. Wo das Geld herkommt, ist dann egal. Es muss halt nur als Einnahme mit in der Steuerabrechnung angegeben werden.

Gesendet von meinem Desire HD mit Tapatalk
 
Und Einnahmenüberschussrechnung nicht vergessen.
 
Bei 10 - 20 EUR bleibt aber nichts mehr übrig ...

Gewerbeschein = IHK-Beitrag

Kostet pro Monat meist schon 10 EUR, den Rest musst du dann noch versteuern,...

(Ist eine Frechheit aber in DE eben Gesetz)

Wenn du nicht mehr planst, dann würde ich es vergessen...
 
Quatsch, die IHK Mitgliedschaft ist bis zu einer Summe X pro Jahr kostenlos. Die Summe hab ich nicht mehr im Kopf, aber es reich für mich noch.
 
Meinste ?
Als ich mein vor einem Jahr mein erstes Gewerbe angemeldet habe dachte ich das auch ... die für mich zuständige IHK hat mich ausgelacht ... von wegen Kleingewerberegelung ...

Dann habe ich mich bei der IHK erkundigt, die für den Bereich zuständig ist, wo meine Eltern wohnen ... denkste - auch nicht.

... bei meinen Schwiegereltern ... denkste - auch nicht.

Die Aussage war, so etwas würde es nicht mehr geben - sollte es so etwas doch noch geben, dann hast DU eben Glück ...

Ich würde mich auf jeden Fall vorher bei der zuständigen IHK erkundigen ...
Jede IHK kann die Gebührenordnung selbst festlegen ...
 
Schön, dass es da steht ...

Jede IHK ist frei Ihre Gebühren selbst festzulegen und eine Kleingewerberegelung zu treffen oder nicht ...

Daher ist eine pauschale Aussage (so wie Ihr sie hier macht) gefährlich ...

Meine IHK (und 2 weitere, die ich gefragt habe) halten es für unnötig ...

Zitat meiner IHK:
"Von der Festsetzung dieses Grundbeitrags kann im Jahr der Gründung auf Antrag abgesehen werden, sofern das Unternehmen im betreffenden Jahr nicht länger als 3 Monate zugehörig war. Der Mindestgrundbeitrag wird vielmehr auch bei ruhenden Gesellschaften oder im Verlustfall fällig."

Mindestbetrag ist bei meiner IHK übrigens nicht wie in der Übersicht 30 EUR, sondern 180 EUR.

Meiner Meinung nach hilft hier nur nachfragen bei der zuständigen IHK.
 
Hier noch einen Link zum IHK - Bundesgesetz.
IHKG - Einzelnorm

Auch da steht das bis zu einem Gewinn von 5200 € kein Beitrag erhoben wird.

Bei welcher IHK bis du denn?

mfg
 
Tja, da werde ich mich wohl mal an meine IHK wenden und Fragen, was Sie mit den Beiträgen gemacht haben, die trotz meines Widerspruches erhoben wurden ... :crying:

Vielen Dank auf jeden Fall ...
 
Was für ein Gewerbe hast du denn angemeldet? Bist du sicher, dass du in der IHK (Industrie- und Handelskammer) bist und nicht in irgendeiner anderen Kammer oder Berufsgenossenschaft?
 

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