Telefongespräche mitschneiden & Outdoorhülle?

H

hallogundalf

Neues Mitglied
5
Hallo,
Gibt es beim Samsung Galaxy Note die Möglichkeit automatisch ein- und ausgehende Telefongespräche komplett aufzuzeichnen zu lassen bzw. lässt sich diese sich nachrüsten?
Es soll nichts verbotenes damit gemacht werden. Sinn der Sache ist das Nachhören von Gesprächen, um mündlich durchgegebene Telefonnummern etc. nachzuvollziehen.

Desweiteren würde es mich interessieren, ob es für das Gerät eine Hülle gibt, die es vor häufigen stürzen und Wasserkontakt schützt.

Falls das Galaxy Note diese Anforderungen nicht erfüllt wäre ich auch über Empfehlungen anderer Geräte (die ähnlich groß sind) dankbar.
 
hallogundalf schrieb:
Gibt es beim Samsung Galaxy Note die Möglichkeit automatisch ein- und ausgehende Telefongespräche komplett aufzuzeichnen zu lassen bzw. lässt sich diese sich nachrüsten?
Nur mit Custom ROMs soviel ich weiß. Ich verwende das RocketROM, da ist die Aufnahmefunktion automatisch drin, man hat dann einfach einen 'Record' Button in der Telefonapp.

Desweiteren würde es mich interessieren, ob es für das Gerät eine Hülle gibt, die es vor häufigen stürzen und Wasserkontakt schützt.
Da seh ich eher schwarz. Stürze vielleicht noch mit einer dicken Lederhülle, aber Wasserkontakt mag das Note gar nicht und außer Auqapac oder ähnlichen 'Tresoren', wo man es kaum bedienen kann/mag, wüsste ich kein Case, das Wasser zuverlässig abhält (und Bedienung ermöglicht).

Falls das Galaxy Note diese Anforderungen nicht erfüllt wäre ich auch über Empfehlungen anderer Geräte (die ähnlich groß sind) dankbar.
Naja, da wirst du in einem Note Forum wenig Glück haben :). Aber sieh dich doch mal bei den CeBit Neuigkeiten um. Da war letzte Woche verstärkt von extrem robusten Smartphones die Rede. Scheint jetzt schick zu werden, dass man die Dinger komplett ins Wasser werfen oder drauf rumtrappeln kann (so vorgeführt von einer n-tv Moderatorin) :).
 
pspilot schrieb:
Nur mit Custom ROMs soviel ich weiß. Ich verwende das RocketROM, da ist die Aufnahmefunktion automatisch drin, man hat dann einfach einen 'Record' Button in der Telefonapp.
CustomROM wäre keine Problem, wenn das denn stabil läuft. Laufen auch Apps auf dem Market, die automatisch aufnehmen?

pspilot schrieb:
Da seh ich eher schwarz. Stürze vielleicht noch mit einer dicken Lederhülle, aber Wasserkontakt mag das Note gar nicht und außer Auqapac oder ähnlichen 'Tresoren', wo man es kaum bedienen kann/mag, wüsste ich kein Case, das Wasser zuverlässig abhält (und Bedienung ermöglicht).
Schade. Dann kommt es leider nicht in Frage.

pspilot schrieb:
Naja, da wirst du in einem Note Forum wenig Glück haben :). Aber sieh dich doch mal bei den CeBit Neuigkeiten um. Da war letzte Woche verstärkt von extrem robusten Smartphones die Rede. Scheint jetzt schick zu werden, dass man die Dinger komplett ins Wasser werfen oder drauf rumtrappeln kann (so vorgeführt von einer n-tv Moderatorin) :).

Jaja und wenn dann nach ein paar Monaten jedes xte Gerät mit einem Wasserschaden auf Garantie repariert werden soll wird dann abgestritten, dass man das Gerät je als wasserfest angepriesen habe ( Motorola)...

Das Panasonic Eluga Power hört sich einigermaßen gut an. Stellt sich nur die Frage, ob es sich mit CallRecorder-Apps verwenden lässt (nicht selbstverständlich: Das Nexus S z. B. lässt sich zwar z. B. problemlos rooten, aber Gespräche aufzeichnen wird es nie können).
 
hallogundalf schrieb:
CustomROM wäre keine Problem, wenn das denn stabil läuft. Laufen auch Apps auf dem Market, die automatisch aufnehmen?
Das weiß ich nicht, ich nehm höchstens ab und zu mal manuell auf.

Jaja und wenn dann nach ein paar Monaten jedes xte Gerät mit einem Wasserschaden auf Garantie repariert werden soll wird dann abgestritten, dass man das Gerät je als wasserfest angepriesen habe ( Motorola)...
Naja, das ist bei den Geräten, von denen ich spreche, nicht anzunehmen. Da standen an den Messeständen große Aquarien und Blumenvasen und die Geräte regelmäßig darin zu versenken :D. Das ist schon etwas anderes als diese 'spritzwasserfest' Verspechungen.

Das Nexus S z. B. lässt sich zwar z. B. problemlos rooten, aber Gespräche aufzeichnen wird es nie können).
Wieso? Ich denke das hängt ausschließlich von der Firmware ab. Dann hat sich halt für das Gerät noch keiner 'erbarmt' :).



P.S.: Guck mal da - vielleicht ist das die Zukunft zum Selbermachen :)



P.P.S.:

Noch entdeckt, wusste ich auch nicht
.

Offenbar bietet die Firma das schon als Nachrüstoption für ca. 60$ für verschiedene Smartphones an - interessant.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallogundalf schrieb:
Es soll nichts verbotenes damit gemacht werden.

So leid es mir tut, aber das geht nicht, ohne etwas verbotenes zu machen. Schon die Aufzeichnung ist strafbar, auch wenn du damit lautere Verwertungszwecke verfolgst.

Damit es legal wird, müsstest du deinen Gesprächspartner immer erst um Erlaubnis bitten. Das ist dann aber nicht mehr automatisch.
 
Dadof3 schrieb:
So leid es mir tut, aber das geht nicht, ohne etwas verbotenes zu machen. Schon die Aufzeichnung ist strafbar, auch wenn du damit lautere Verwertungszwecke verfolgst.

Damit es legal wird, müsstest du deinen Gesprächspartner immer erst um Erlaubnis bitten. Das ist dann aber nicht mehr automatisch.

Habe gerade gegoogelt und wie ich das als Laie sehe scheint das wirklich der Fall zu sein so wie du das schilderst.
Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob der Paragraph jemals in dieser Form zur Anordnung gebracht wurde und ob er im Sinne der Verfasser überhaupt auf Geräte wie Smartphones angewendet werden kann.
Scheint mir ähnlich unzeitgemäß zu sein wie die Dynamopflicht bei Fahrrädern in der STVZO.

@pspilot: Beeindruckende Videos in deinen Links. Gut, dass sich was tut in der Richtung.
 
Der Paragraph ist völlig up to date und wird ganz sicher auch auf Smartphones angewendet.

Natürlich - wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn das einer deiner Gesprächspartner mitbekommt und da verschnupft drauf reagiert, kannst du in Teufels Küche kommen.

Wenigstens erklärt das, warum es dafür keine App gibt, den ein Produkt anzubieten, dessen Bestimmungszweck das Begehen einer Straftat ist und das praktisch ausschließlich dazu verwendet werden kann, könnte den Anbieter selbst in arge Schwierigkeiten bringen.
 
Dadof3 schrieb:
Der Paragraph ist völlig up to date und wird ganz sicher auch auf Smartphones angewendet.
Kennst du dich in dem Bereich aus? Ist der Dynamoparagraph genauso up-to-date und wurde im Kenntnisstand der der Technik (z. B. LED-Beleuchtung) verfasst bzw. beibehalten?

Dadof3 schrieb:
Wenigstens erklärt das, warum es dafür keine App gibt, den ein Produkt anzubieten, dessen Bestimmungszweck das Begehen einer Straftat ist und das praktisch ausschließlich dazu verwendet werden kann, könnte den Anbieter selbst in arge Schwierigkeiten bringen.
Zwar weis ich nicht wie es bei dir aussieht, aber in dem Android-Market (bzw. jetzt Google Play) auf den ich zugreife gibt es seit Ewigkeiten jede Menge solcher Apps.
 
  • Danke
Reaktionen: Deesign
hallogundalf schrieb:
Kennst du dich in dem Bereich aus? Ist der Dynamoparagraph genauso up-to-date und wurde im Kenntnisstand der der Technik (z. B. LED-Beleuchtung) verfasst bzw. beibehalten?
.
Ja, ein wenig kenne ich mich da aus. Der Dynamoparagraph mag manchen anachronistisch erscheinen, aber er wurde durchaus im vollen Bewusstsein der technischen Entwicklung beibehalten.

Der Gesetzgeber ist halt der Ansicht, dass mit Batterieleuchten wegen der Möglichkeit leerer Akkus keine ständige Einsatzbereitschaft gesichert werden kann.

Ob man diese Ansicht jetzt teilt oder nicht (ich teile sie nicht) aber das Gesetz ist nicht deswegen noch so, weil im Ministerium die technische Entwicklung verschlafen wurde. Diskutiert wurde eine Änderung dort schon häufig.

Das Verbot zur Aufzeichnung von Gesprächen ist doch völlig trchnologieunabhängig. Was soll da geändert werden? Ob ich das Gespräch mit einem Tonband oder mit dem Smartphone aufzeichne, ist doch schnurz.

hallogundalf schrieb:
Zwar weis ich nicht wie es bei dir aussieht, aber in dem Android-Market (bzw. jetzt Google Play) auf den ich zugreife gibt es seit Ewigkeiten jede Menge solcher Apps.

Tja, dann gibt es wohl Leute, die das Risiko eingehen. Ist im Ausland vielleicht auch gefahrlos möglich.
 
Dadof3 schrieb:
Das Verbot zur Aufzeichnung von Gesprächen ist doch völlig trchnologieunabhängig. Was soll da geändert werden? Ob ich das Gespräch mit einem Tonband oder mit dem Smartphone aufzeichne, ist doch schnurz.
Sehe ich anders. Früher gab es keine Möglichkeit kostenlos mit einigen Minuten Zeitaufwand, indem man nur auf dem Smartphone mit fettigen Fingern die richtigen Knöpfe druckt automatisch alle Gespräche aufzeichnen zu lassen.
Da wäre keiner beim Erarbeiten der Gesetzestexte daraufgekommen, dass eine Person den Aufwand zum automatischen Mitschneiden von Telefonaten treiben würde nur um hinterher ein paar mal im Jahr nachzuhören, welche Telefonnummer, Adresse, Uhrzeit, welchen Namen etc. das Gegenüber übermitteln wollte, während man gerade nichts zu schreiben da hatte oder in einer lauten Umgebung bei schlechtem Empfang war und selber nicht das beste Hörvermögen besitzt.
Ich finde unser Rechtssystem gut und weis auch, dass für mich auch Gesetze gelten, die ich nicht als sinnvoll erachte, aber den Sinn hinter Gesetzen verstehen würde ich schon gerne.
Zum Glück leben wir in einer Zeit, in der es kein Unrechtssystem wie das der DDR und des Deutschen Reiches mehr gibt.


Dadof3 schrieb:
Tja, dann gibt es wohl Leute, die das Risiko eingehen. Ist im Ausland vielleicht auch gefahrlos möglich.
Da scheint es viel Rechtsunsicherheit zu geben. Wer ganz auf Nummer sicher geht nutzt da z. B. lieber erst gar kein Android und kein Youtube - könnte man sich auch mit strafbar machen.


Dadof3 schrieb:
Natürlich - wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn das einer deiner Gesprächspartner mitbekommt und da verschnupft drauf reagiert, kannst du in Teufels Küche kommen.
Diesen Aussagen stimme ich zu.
 
hallogundalf schrieb:
Sehe ich anders. Früher gab es keine Möglichkeit kostenlos mit einigen Minuten Zeitaufwand, indem man nur auf dem Smartphone mit fettigen Fingern die richtigen Knöpfe druckt automatisch alle Gespräche aufzeichnen zu lassen.

Tja, mag sein, aber da sehe ich den Zusammenhang nicht. Man könnte gar umgekehrt argumentieren, dass gerade deshalb, weil es so leicht geworden ist, das Gesetz umso nötiger geworden ist.

Ich denke, es gibt durchaus auch Gründe, bereits die Aufzeichnung unter Strafe zu stellen und nicht nur die Weitergabe der Aufzeichnungen.

Aber lassen wir das, das ist kein Android-Thema mehr, eher etwas für ein Jura- oder Philosophie-Forum.

Deinen anderen Punkten stimme ich weitgehend zu.
 
Meines wissens ist es so, dass die im market angebotenen APPs während des aufzeichnen ein ton zum Gesprächspartner sendet damit der die Möglichkeit hat nachzufragen was das soll.
Bei den Custom Firmware ist das nicht so, sprich die Aufzeichnung von Gesprächen ohne wissen des Gesprächspartners ist in D Strafbar!

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk
 
Zur Wasserschutz Variante gibt es viele Möglichkeiten
Steht im Zubehör Bereich wo es auch hingehört.
Ist zum Beispiel in der Badewanne oder in der Dusche ganz Praktisch. Bedienung geht ohne Probleme.
Hab mir letzenz gerade den Sherz erlaubt unter der Dusche jemanden anzurufen. Natürlich bei laufenden Wasser.

Wir warten noch auf eine Case von Otterbox das den Wetterschutz und Schlagschutz integriert. Momentan nutze ich einen Wasserschutzbeutel wo das Note mit Gummicase reinpasst.

Steht mit Bildern im Zubehör Bereich

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk
 
indidi schrieb:
Meines wissens ist es so, dass die im market angebotenen APPs während des aufzeichnen ein ton zum Gesprächspartner sendet damit der die Möglichkeit hat nachzufragen was das soll.
Bei den Custom Firmware ist das nicht so, sprich die Aufzeichnung von Gesprächen ohne wissen des Gesprächspartners ist in D Strafbar!

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk

Nein, bei den zwei Apps, die ich verwende/verwendet habe AllCallRecorder und Record My Call werden an den Angerufenen keine Töne gesendet. Die Gesetzeslage ist wie sie ist, die Marketangebote interessiert das allerdings nicht. So wie du in D ein Blitzer-Warngerät locker im Auto mitführen darfst. Blöd nur, wenn du es einschaltest, denn dann wird's strafbar. Das ist mit diesen Call-Recordern vielleicht genau so?
 
Ja ^^
 
Glaube ich eher nicht. Die Benutzung eines Radadwarners ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Beihilfe zu einer solchen ist nicht strafbar, nicht einmal selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Das Mitschneiden von Telefonaten ist hingegen eine Straftat, und die Beihilfe dazu stellt ebenfalls eine Straftat dar. Daher könnte die Bereitstellung einer solchen App unter Umständen durchaus eine Straftat sein. Voraussetzung müsste allerdings wohl sein, das der Hersteller weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass sein Tool fast ausschließlich zur Begehung von Straftaten verwendet wird.
 
Dadof3 schrieb:
Damit es legal wird, müsstest du deinen Gesprächspartner immer erst um Erlaubnis bitten. Das ist dann aber nicht mehr automatisch.
Dann verstoßen also alle Callcenter, von Telekom bis Amazon gegen geltendes Recht? Oder glaubt ihr, da drückt jedesmal einer aufs Knöpfchen? Sorry Leute, macht euch doch nicht immer mit Diskussion lächerlich, die ihr gar nicht führen könnt UND NICHT MÜSST! Ich wusste es, in dem Moment wo ich den Satz des TO gelesen habe (will nix Böses etc. ...), dass die Diskussion in 2 Posts auf totales OT-Niveau absackt, irgendwo zwischen Laienanwalt und "Ich-weiß-was-Herr-Lehrer-das-darf-der-nicht" ... :D.

Bindbay schrieb:
Das ist mit diesen Call-Recordern vielleicht genau so?
Ganz sicher ist das so. Selbstverständlich ist es nicht strafbar, sich die Möglichkeit der Aufzeichnung einzurichten, da es ja auch nicht prinzipiell strafbar ist, sie einzusetzen. Bestimmte Verwendungen sind halt verboten, so what? Es gibt Millionen von Dingen deren Besitz nicht strafbar ist, nur weil es illegale Verwendungsmöglichkeiten damit gibt. Wie gesagt, die Diskussion ist völlig daneben. Ich nehme regelmäßig Telefonkonferenzen auf, wenn man persönlich zusammensitzt läuft heutzutage auch immer ein MP3-Rekorder mit und am Ende verteilt irgendeine Sekretärin das MP3-Gesprächsprotokoll per Mail o.ä. - sehr praktisch, wenn man nochmal ein Detail nachhören will, das irgendeiner der Beteiligten irgendwann gesagt hat. Außerdem verwende ich z.B. regelmäßig den hier - auch alles illegal, oder :rolleyes:?

Und gleich noch was an alle Hobbyanwälte hier: die juristische Aufzeichnung geht natürlich nicht zwangsläufig mit dem technischen Vorgang des Aufzeichnens einher. Es ist sehr wohl ein legaler automatischer Start möglich. Wenn ich bei Nachfrage erfahre, dass mein Gesprächspartner die Aufzeichnung nicht will, reicht es vollkommen, die Aufnahme dann zu stoppen und bisher Aufgezeichnetes zu löschen. Nur weil ein paar Worte rein technisch, für niemanden zugänglich, 1 Minute lang auf meinem Gerät gespeichert waren, mache ich mich noch lang nicht strafbar. Aufzeichnung ist eben nicht gleich Aufzeichnung :).

So wie du in D ein Blitzer-Warngerät locker im Auto mitführen darfst. Blöd nur, wenn du es einschaltest, denn dann wird's strafbar. Das ist mit diesen Call-Recordern vielleicht genau so?
Das ist falsch, du musst den Warner nicht einschalten, das "betriebsbereite Mitführen" reicht. Aber der Vergleich hinkt auch deutlich. Der entscheidende Unterschied ist, dass es für den Blitzwarner, im Gegensatz zum Gesprächsrekorder, in D keine legale Verwendungsmöglichkeit gibt. Der reine Besitz ist nur deshalb nicht verboten, weil du ihn ja dorthin mitnehmen könntest, wo er erlaubt ist und wir halt doch noch in einer einigemaßen freiheitlich gestalteten Gesellschaft leben UND der Blitzwarner prinzipiell nicht gefährlich ist.



Ach Geschwurbel ... eigentlich wollte ich bloß wissen, ob die Markettools auch mit ungerooteten Geräten funktionieren :D?
 
Juristisch richtig. Wobei der Verkauf nach BGH sittenwidrig ist. Gleiches müsste dann eigentlich für den Verkauf von Call Recordern gelten...
 

Ähnliche Themen

menschcomputer
Antworten
17
Aufrufe
6.476
Dadof3
Dadof3
monte
Antworten
13
Aufrufe
4.400
marcodoncarlos
marcodoncarlos
Zurück
Oben Unten