Rechtslage bei geklautem und getracktem Handy

L

Lady J

Fortgeschrittenes Mitglied
25
Hallo,

ich habe mich gefragt, wie es denn im praktischen Fall aussähe, wenn man auf seinem Smartphone in weiser Voraussicht eine Antidiebstahl-App installiert hat und in die glückliche Situation käme, den Dieb mit dem Handy zu tracken.

Wird da von der Polizei dann auch auf unbürokratischem kurzen Durchweg durchgegriffen, oder müsste man mit ausweichendem "können wir nix machen", "müssen sie erst Anzeige erstatten" etc. rechnen?

Hat jemand sowas schon mal konkret erlebt, wie dann vorgegangen wird?
Wenn man z.B. sein Handy in einer fremden Privatwohnung trackt?
Wird da die Herausgabe unproblematisch erzwungen oder heisst es gar, man bräuchte erst einen Durchsuchungsbefehl bla bla ...?

Sprich: hat man mit diesen Apps überhaupt eine rechtliche möglichst kurzfristige Handhabe gegen Diebe?

VG

Lady J
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Wichtigste überhaupt ist ein Eigentumsnachweis, das heißt die Rechnung (oder eine Kopie) aus der die IMEI hervorgeht. Ohne dem geht gar nichts, wie sonst willst du nachweisen, dass das Handy tatsächlich dir gehört (hat)? Wenn der neue Besitzer das Handy dann freiwillig herausgibt, um an der Aufklärung mitzuwirken und so eine geringere bis gar keine Strafe zu bekommen, dann geht es schnell. Sonst kann es länger dauern, das hat aber mit Bürokratie in diesem Fall nichts zu tun, sondern mit den normalen rechtlichen Bestimmungen. Wenn die Polizei das Handy hat, dann muss der Staatsanwalt entscheiden, ob es dem Gericht bis zu einer endgültigen Entscheidung zugeschickt wird oder ob es dem Eigentümer ausgefolgt werden kann. Und ganz langwierig wird es, wenn der "neue" Eigentümer nachweisen kann, dass er es legal erworben hat - z.B. in einem Second Handy Shop. Dann kann man ihm keinen Vorwurf machen und du schaust vorerst mal durch die Finger. Das war jetzt ein grober Überblick über die Rechtslage in Österreich, ich nehme an, dass es in Deutschland ähnlich sein wird.
 
Gerald_s schrieb:
Und ganz langwierig wird es, wenn der "neue" Eigentümer nachweisen kann, dass er es legal erworben hat - z.B. in einem Second Handy Shop. Dann kann man ihm keinen Vorwurf machen und du schaust vorerst mal durch die Finger. Das war jetzt ein grober Überblick über die Rechtslage in Österreich, ich nehme an, dass es in Deutschland ähnlich sein wird.

Da es gestohlen wurde kann es nicht legal erworben sein zumindest in Deutschland. Damit macht sich der Second Hand Laden dem Straftatbestand der Hehlerei schuldig. Ist zumindest so gewesen als mein Rad geklaut wurde und ich den neuen "Besitzer" zufällig gesehen und dann angehalten hab. Polizei dazu und die Rahmennummer feststellen lassen. Derjenige hatte es seines wissens nach legal erworben was aber nicht so war, da es mir gestohlen wurde und so nie legal hätte verkauft werden können. So zumindest die Ausführen des Rechtsbeistand.
 
Richtig an geklauter Ware kann man kein Eigentum erlangen.
Der neue Besitzer müsste es rausgeben.den finanziellen Verlust muss er dann zivilrechtlich einklagen.

Zur ursprünglichen frage.
Wenn der neue besitzer sich weigert es rausgeben oder gar den Besitz bestreitet wird es schwierig.
Da hilft dann nur eine anzeige.und das kann dann dauern.
Rückt er es gleich raus, so wird man es auch direkt wieder bekommen.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
 
tafkad schrieb:
Da es gestohlen wurde kann es nicht legal erworben sein zumindest in Deutschland. Damit macht sich der Second Hand Laden dem Straftatbestand der Hehlerei schuldig. Ist zumindest so gewesen als mein Rad geklaut wurde und ich den neuen "Besitzer" zufällig gesehen und dann angehalten hab. Polizei dazu und die Rahmennummer feststellen lassen. Derjenige hatte es seines wissens nach legal erworben was aber nicht so war, da es mir gestohlen wurde und so nie legal hätte verkauft werden können. So zumindest die Ausführen des Rechtsbeistand.


Da sind wir in Österreich schon viel weiter als ihr :flapper:
Hehlerei kann bei uns nur vorliegen, wenn der Second Hand Shop gewußt hat oder annehmen hätte müssen, dass das Teil gestohlen war. Sonst wäre es bis vor einigen Jahren die fahrlässige Form der Hehlerei gewesen (fahrlässiges Ansichbringen von Sachen). Das wurde aber aus dem STGB rausgeworfen, war wohl der Wirtschaftskammer zu lästig diese Bestimmung. Wer bei uns eine Sache legal erwirbt ohne dass er annehmen hätte müssen das es sich um eine gestohlene Sache handelt, ist rechtmäßiger neuer Besitzer und dann wirds eben kompliziert.

Für alle aus Österreich, die jetzt glauben, eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben: Ganz sooo einfach ists dann doch nicht, die Second Hand und Second Handy Shops bleiben nämlich im Endeffekt auf dem Schaden sitzen und darum kaufen sie nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und haben oft auch noch Kameraüberwachung, die die Verkäufer deutlich zeigt. Und so kommen dann Polizei und Gerichte auf die eigentlichen Täter, nämlich auf die, die das Handy oder was auch immer gestohlen haben. Und dann gibts ein paar Monate (bis Jahre, je nachdem wie oft das jemand schon gemacht hat) ohne Handy und Internet :flapper::flapper:

Aber noch einmal der Hinweis auf das Wichtigste: Ohne Rechnung oder Schachtel mit IMEI drauf kein Eigentumsnachweis und auch kaum eine Handlungsmöglichkeit für Polizei und Gerichte.
 
Besitzer != Eigentümer.
(Bezogen auf deutsche Gesetze):
Wenn jemand im SecondHand laden etwas kauft ist er der neue Besitzer. Eigentümer bleibt aber immernoch derjenige dem das Gerät gestohlen wurde.
Der Eigentümer kann vom Besitzer das Gerät jederzeit zurückfordern und der Besitzer muss es aushändigen (bzw Schadensersatz leisten, wenn aushändigung nicht möglich).
Der Käufer hat dann allerdings Schadensersatzansprüche gegenüber dem SecondHand-Laden. Die muss er allerdings zivilrechtlich einfordern.

Inwiefern sich der Second-Hand-Laden der Hehlerei schuldig machen würde, hängt von der Situation ab.

Das man in Östereich an Hehlerware Eigentümer werden kann, wage ich zu bezweifeln. Ich denke da wird es nicht groß anders sein und deine Ausführungen bestätigen mir, dass es dort genauso läuft wie in Deutschland.

Und dann gibts ein paar Monate (bis Jahre, je nachdem wie oft das jemand schon gemacht hat) ohne Handy und Internet
Gleich Gefängnis ist aber eher selten. Da müsste man schon Mehrfach- oder Wiederholungstäter sein.
 
Gerald_s schrieb:
Da sind wir in Österreich schon viel weiter als ihr :flapper:
Hehlerei kann bei uns nur vorliegen, wenn der Second Hand Shop gewußt hat oder annehmen hätte müssen, dass das Teil gestohlen war. Sonst wäre es bis vor einigen Jahren die fahrlässige Form der Hehlerei gewesen (fahrlässiges Ansichbringen von Sachen). Das wurde aber aus dem STGB rausgeworfen, war wohl der Wirtschaftskammer zu lästig diese Bestimmung. Wer bei uns eine Sache legal erwirbt ohne dass er annehmen hätte müssen das es sich um eine gestohlene Sache handelt, ist rechtmäßiger neuer Besitzer und dann wirds eben kompliziert.

Naja, ob das weiter ist lasse ich mal offen, für ich persönlich nämlich nicht, da mein Eigentum nun jemandem anderen gehört. Da finde ich die deutsche Rechsprechung das man kein Eigentum an einem gestohlenen Objekt erwerben kann doch für weit aus sinnvoller. Und trotzdem ist es ein langwieriger Prozess seine Ware wieder zu bekommen. Bei mir hat es fast 1 Jahr gedauert, aber ok bei einem Rad im Wert von knapp 5k € verschmerzbar. Bei kurzlebigen Dingen wie Smartphones eher lächerlich so eine Wartezeit zu haben.

Ernsthaft, würde mein Telefon geklaut und derjenige hätte es nicht neu geflasht, so das eine App wie z.b. Antitheft noch drauf ist, dann würde ich mir 5-10 starke Freunde zusammen suchen und dort hinfahren wo das Telefon laut GPS Ortung ist. Danach die Funktion nutzen das es einen anruft und gemütlich alle Wohnungen abklingeln. Wenns die Richtige Wohnung ist hört man das dann ja an der Klingel und da würde ich rein marschieren. Ist nicht die feine englische und auch nicht legal aber leider ist meine Erfahrung so das wenn man auf das Gesetz vertraut eine gehörige Portion Ruhe dazu gehört weil alles immer ewig lange dauert, zumindest wenn es um minder schwere Zivilverfahren gegen andere Bürger geht. Das soll jetzt keine Aufforderung zu einer Straftat sein, doch ich persönlich würde das so regeln.
 
Warum hat das mit dem Rad bei dir solange gedauert? Hat sich der Besitzer geweigert es rauszugeben (wäre das dann nicht sogar Unterschlagung?)?

Btw das mit dem in die Wohnung eindringen und Handy zurückholen ist nicht empfehlenswert. Wenns ganz blöd läuft wird man dann wegen Raub angeklagt und der Dieb nur wegen Diebstahls.
 
tafkad schrieb:
Ist nicht die feine englische und auch nicht legal aber leider ist meine Erfahrung so das wenn man auf das Gesetz vertraut eine gehörige Portion Ruhe dazu gehört weil alles immer ewig lange dauert, zumindest wenn es um minder schwere Zivilverfahren gegen andere Bürger geht. Das soll jetzt keine Aufforderung zu einer Straftat sein, doch ich persönlich würde das so regeln.


Auch wenn du betonst, dass es kein Aufruf zur Gewalt sein soll, so schilderst du trotzdem geplante Selbstjustiz. Und diese ist illegal und gehört nicht hierher.

Ich bitte um allgemeine Beachtung!
 
  • Danke
Reaktionen: jna
cp2306 schrieb:
Warum hat das mit dem Rad bei dir solange gedauert? Hat sich der Besitzer geweigert es rauszugeben (wäre das dann nicht sogar Unterschlagung?)?

Zuerst das und danach hat das ewig lang in der Verwahrungsstelle gestanden weil nicht sicher war ob es für die Verhandlung benötigt wird.

@TimoBeil
Da hast Du sicherlich recht, habe wie gesagt lediglich meine Meinung geäußert und gesagt wie ich das lösen würde weil ich einfach in meinen Augen schlechte Erfahrung(1 Jahr Wartezeit) gemacht habe, nicht mehr nicht weniger.
 
tafkad schrieb:
Da hast Du sicherlich recht, habe wie gesagt lediglich meine Meinung geäußert und gesagt wie ich das lösen würde

...und damit Selbstjustiz empfohlen. Ist schon widerlich, sowas als "Meinungsäußerung" zu tarnen. Schade, dass sich so langsam aber sicher wieder das "gesunde Volksempfinden" statt unserer sehr schönen Rechtstaatlichkeit breit macht...

EOD für mich, oder es muss ins OT-Forum :D
 
Die Rechtslage bei einer geklauten und getrackten Sache ist so.

Du kannst denjenigen nach §229 BGB Selbsthilfe Festnehmen, der dein Eigentum hat, man muss aber die obrigkeit dazu holen btw dem Täter der Gerichtsbarkeit zuführen sprich Polizei.
Man sollte allerding ein Eigentumnachweis bereit halten.
Man kann in Deutschland kein Eigentum an einer Sache aus einer rechtswidrigen Tat erlangen. Sowas nennt der Jurist fehlerhafter Besitz.

Wenn der Täter auf frischer Tat betroffen wurde also erwischt wurde, kann man ihn vorläufig Festnehmen nach §127StPO aber nur wenn dessen Identität nicht sofort feststellbar ist. Kennt man den Täter dann muss man Ihn laufen lassen.

Was man nicht machen darf ist in die Wohnung gehen und sich das Telefon dort rausholen dann macht man sich des Hausfriedensbruch strafbar

so long
braindealer
 
Ganz kurz: es gibt keine App, die eine Rechtslage ändert, herbeiführt oder aufhebt.
Was Dir gehört, tut dies mit und ohne App. Ein codiertes Fahrrad gehört Dir nicht mehr als ein uncodiertes, maximal fällt es leichter, das Eigentum zuzuordnen. Aber Eigentumsnachweis ist eine Rechnung, möglichst mit IMEI-Nummer. Die App dient zum Auffinden des Gerätes, nicht als Eigentumsnachweis.
 
Hallo,

danke für die recht interessante Diskussion zur Rechtslage um Hehlerei und durch Hehlerei erlangten Besitz :thumbup:

Meine Frage zielte jedoch auf den kurzfristigen Horizont nach dem Diebstahl. Ich denke, es wird nur in den seltensten Fällen passieren, dass man ein weiterverkauftes geklautes Handy noch mal in die Hände bekommt. Mir wurde einst mein nigelnagelneues Handy geklaut, ich gab die IMEI bei der Polizei an und 2 Jahre später kriegte ich Post, dass man jemanden mit dem Handy aufgegriffen hätte....tja...wer will nach zwei Jahren ein betatschtes versifftes Handy wiederhaben... :mellow:

Die Hoffnung ist ja mit diesen Apps, dass man an einen weniger versierten Dieb gerät, der sich mit Software löschen etc nicht auskennt und man so ein Zeitfenster gewinnt, ihn aufzuspüren. Früher oder später gibt er es wahrscheinlich in versiertere Hände, die dann alles löschen und dann hat man so gut wie verloren.

Also wenn ich nun Braindealers Ansicht so glauben kann, könnte ich also ggf vor der privaten Wohnung des vermeintlichen per gps aufgespürten Diebes die grünen Helfer rufen und diese müssten dann ja irgendwie an das geklaute Handy drankommen und es zumindest sicherstellen, bis die Lage geklärt ist?

Wäre trotzdem mal interessant zu hören, ob es Leute hier gibt, die ihr geklautes Handy mit diesen Anti-Diebstahl-Apps wiedererlangt haben und wenn ja wie das im Einzelnen abgelaufen ist!

VG

lady J
 
Lady J schrieb:
Hallo,

Also wenn ich nun Braindealers Ansicht so glauben kann, könnte ich also ggf vor der privaten Wohnung des vermeintlichen per gps aufgespürten Diebes die grünen Helfer rufen und diese müssten dann ja irgendwie an das geklaute Handy drankommen und es zumindest sicherstellen, bis die Lage geklärt ist?

Wäre trotzdem mal interessant zu hören, ob es Leute hier gibt, die ihr geklautes Handy mit diesen Anti-Diebstahl-Apps wiedererlangt haben und wenn ja wie das im Einzelnen abgelaufen ist!

VG

lady J

Ja die Sheriffs müssen deiner "Anschuldigung" nach gehen....
 
theoretisch müßten sie.
ob sie es praktisch tun, ist eine andere frage. die jungs in grün und blau treffen ja wohl nicht allzuselten selbst bei schwereren straftaten (körperverletzung, sachbeschädigung usw.) ziemlich spät ein. ab man sich aus der wohligen wäre des reviers wegen eines handys herausbewegt... k.a.
 

Ähnliche Themen

L
  • linuxnutzer
Antworten
14
Aufrufe
386
linuxnutzer
L
Zurück
Oben Unten