Verwenden von Markenlogos und Copyright

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DriftKing

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Hallo zusammen,

in meiner App will ich die Logos von Autoherstellern verwenden. (Nein, es wird keine "Logo-raten-App"...).

Wie siehts denn da mit dem Copyright aus? Reicht ein Hinweis (im Impressum)?
 
Soweit ich weiß, solltest du das mit Vorsicht genießen, denn immerhin ändern Programmierer Automarken in Rennspielen z.B. nicht umsonst, die aber seeehr ähnlich dem org. kommen... auch in den TV-Werbungen läuft ähnliches. Ein kleiner hinweis im Impressum ist da keine Lösung, sonst würde das jeder machen ;)
 
Zumindest, wenn es ein Rennenspiel oder ähnliches werden soll, geht das nicht ohne eine Genehmigung durch den Rechteinhaber, die da du dir sonst das Image der Marke für dein eigenes Produkt zu nutzen machen würdest. Dazu gibt es ja schließlich Marken, damit nicht jeder die einfach benutzten kann.

VG dadri

PS: Dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll nur erste Anhaltspunkte bieten. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
Hi,

es wird auch kein Rennspiel, sondern im entfernteren Sinne eine Verwaltung von Autos.
 
Dürfte trotzdem kritisch werden. Wenn man fremdes Material verwendet, muss man die Rechteinhaber fragen. Es sei denn deine App wird ein Lexikon oder so, dafür gibt es Ausnahmen.

Ich würde es so machen: die Logos und Namen verfremden, so dass man zwar noch grob erkennen kann um was es geht, es aber als Satire durchgehen würde. Und dann den Kunden deiner App anbieten per nachladbarer Datei "Eigene Daten" aufzuspielen. Und die Datei mit den Originaldaten muss man halt dann von Rapidshare oder so nachladen, wenn man denn will.
 
Ich denke die anderen haben dir noch nicht eindringlich vermittelt, wie gefährlich es ist Urheberrechtlich geschützes Material, BESONDERST LOGOS zu verwenden. LASS ES!!! Denk nicht mal darüber nach so etwas zu machen. Du kannst von den entsprechenden Marken auf bis zu 10.000 € verklagt werden (demnächst wird ein Gesetz in Deutschland verabschiedet, welches die Entschädigung für jedes Bild auf 100 € begrenzt ) .
Ich hoffe dies zeigt dir auf wie dünnem Eis du dich bei sowas bewegst.
Mit freundlichen Grüßen, keinbrain
 
keinbrain schrieb:
Ich denke die anderen haben dir noch nicht eindringlich vermittelt, wie gefährlich es ist Urheberrechtlich geschützes Material, BESONDERST LOGOS zu verwenden.
Es geht um markenrechtlich Geschütze Logos. Ich möchte stark bezweifeln, dass eins der mir bekannten Herstellerlogos die nötige Schöpfungshöhe aufweißt, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

keinbrain schrieb:
LASS ES!!! Denk nicht mal darüber nach so etwas zu machen. Du kannst von den entsprechenden Marken auf bis zu 10.000 € verklagt werden (demnächst wird ein Gesetz in Deutschland verabschiedet, welches die Entschädigung für jedes Bild auf 100 € begrenzt).
Die 100€-Deckelung gibt es bereits: Du beziehst dich vermutlich auf § 97 UrhG. Das ist allerdings 1. wieder Urheber- und nicht Markenrecht und 2. läge in diesem Fall ziemlich sicher eh kein "einfach gelagerter Fall" vor (der für die Deckelung Voraussetzung ist), da [für die Begründung vermische ich jetzt auch mal Marken- und Urheberrecht:] das Logo nicht für die Bewerbung eines Autos, sondern einer App benutzt werden würde und zudem vermutlich eine gewerbliche Nutzung vorliegen würde (-> Werbung in der App oder Verkauf der App in Markets).
Zu den 10.000€ kann ich nichts sagen. Spontan klingt die Zahl realistisch, aber ob sie tatsächlich irgendeine vorhandene Grenze darstellt... :confused:

keinbrain schrieb:
Ich hoffe dies zeigt dir auf wie dünnem Eis du dich bei sowas bewegst.
Obwohl deine Begründung nicht ganz wasserdicht ist, kann ich dem nur zustimmen.


Was spricht denn gegen die Verwendung von Buttons mit den Namen. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, wenn du es nicht darstellst, als wäre die App von einem der Autohersteller, müsste es rechtlich vollkommen OK sein, wenn du die benutzt.

Übrigens: Fotos wären, denke ich, auch keine gute Alternative. Dann bist du im Urheberrechtsbereich (wenn sie nicht von dir selbst angefertigt wurden) und im Geschmacksmusterbereich.


VG dd

PS.: Auch dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation eines Anwalts o.ä. Alle Angaben ohne Gewähr.
 
ok, ich habe jetzt mal die Logos mit dem Urheberrecht von Bilder gleichgesetzt, mag sein das es geringfügige Unterschiede gibt, jedoch ist die Situation ähnlich.
Warum ich so sehr versuche , dir klarzumachen, wie gefährlich die sache mit dem urheberrecht (oder markenrecht ^^ ) ist, ist die tatsache, das ein bekannter von mir auf etwa 9000 € verklagt wurde, weil er auf seiner (wenig besuchten, nicht kommerziellen ! ) website ein paar bilder verwendet hat, die nicht von ihm stammten.
 
Danke schon mal für eure Antworten.

Es wird im weiteren Sinne ein Lexikon. Es sollen Automobilhersteller, deren Fahrzeuge und einige Daten dazu gezeigt werden.
 
Auf 123recht.de kannst Du Dir für kleines Geld Rechtsberatung durch Anwälte holen. Teilweise sogar umsonst. Ansonsten kannst Du dort einen Preis setzen, der Dir die Beratung wert wäre. Meist meldet sich dann ein Anwalt, der Dich per E-mail berät. Einfache Beratungen gibts da meist für weniger als 50 Euro, und normalerweise innerhalb von 48 Stunden.

Im übrigen gibt es da sicherlich gewisse Spielräume, schliesslich tauchen in jeder Nachrichtensendung auch Logos der Hersteller auf, und ich glaube nicht, dass die genehmigt werden müssen noch bezahlt werden...???
 
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  • Danke
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Fragen dieser Art laufen immer auf das gleiche hinaus: Keiner weiß was genaues, jeder hat durch höhrensagen mal was mitbekommen und jeder hat eine andere Meinung. (Ich beziehe mich nicht auf irgend einen bestimmten Post und möchte damit auch niemanden persönlich angreifen)
Also wenn du auf Nummer sicher gehen willst wende dich an einen Anwalt.
 
  • Danke
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Na wenn's um ein digitales Lexikon geht, sieht die Sache auf jeden Fall anders aus... Wie weiß ich aber leider nicht genau.
Insofern würde ich mich meinem Vorredner anschließen und zu einem Anwalt raten. Ist vermutlich sicherer ;).

VG dadri

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
snowman2 schrieb:
Fragen dieser Art laufen immer auf das gleiche hinaus: Keiner weiß was genaues, jeder hat durch höhrensagen mal was mitbekommen und jeder hat eine andere Meinung. (Ich beziehe mich nicht auf irgend einen bestimmten Post und möchte damit auch niemanden persönlich angreifen)
Also wenn du auf Nummer sicher gehen willst wende dich an einen Anwalt.

Das hab ich mir fast schon gedacht ... ein Versuch war's wert :thumbup:
 
mradlmaier schrieb:
Im übrigen gibt es da sicherlich gewisse Spielräume, schliesslich tauchen in jeder Nachrichtensendung auch Logos der Hersteller auf, und ich glaube nicht, dass die genehmigt werden müssen noch bezahlt werden...???

Wenn man das Markenlogo im Rahmen von Berichterstattung verwendet ist das kein Problem (Presserecht/Zitatrecht). Aber ein Autoquartett oder eine Fuhrparkinventarverwaltung wären keine Berichterstattung. :D
 
Ich habe die positive Erfahrung gemacht, dass wenn man mal lieb bei der Marketing-Abteilung nachfragt man meistens sofort ein OK und manchmal sogar das notwendige Bildmaterial in geeigneter Qualität bekommt (ist ja auch Werbung für die)


Und JA, das ist viel Arbeit, Adressen raussuchen, anschreiben etc. hab das hinter mir und wie gesagt war ich positiv überrascht.
 
  • Danke
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