CrystalTalk zerhackt Stimme - Fehler oder "normal"?

M

McDV

Fortgeschrittenes Mitglied
51
Hi!

Ich weiß, es gibt bereits eine Reihe von Threads, in denen das behandelt wird bzw. wurde. Allerdings gibt es unterschiedliche Aussagen, sodass ich gerne noch einmal explizit nachfragen möchte:

In letzter Zeit haben sich immer wieder Gesprächspartner beschwert, mich nicht richtig verstehen zu können. Also habe ich mal selbst auf meiner Mailbox angerufen und mir das hinterher angehört. Das ist wirklich eine Katastrophe und scheint von CrystalTalk zu stammen.

Auffällig ist, dass meine Freundin offenbar von den Gesprächspartnern besser verstanden wird, ich schlechter. Das deutet ja auch darauf hin, dass es CrystalTalk ist. Da helfen aber auch andere Einstellungen nichts und ganz abschalten lässt CT sich ja leider auch nicht... Von Musik im Hintergrund hört man ja wirklich fast nichts, aber leider wird auch die Stimme abgehackt... :(

Nun die entscheidende Frage: An einigen Stellen habe ich gelesen, es wäre ein Fehler und würde helfen, das Handy in die Reparatur zu geben. An anderen Stellen hieß es aber wieder, dass das auch nichts bringe, weil CT einfach mit der Stimme nicht klar kommt. Daher haben manche wohl schon ihr Handy nach mehreren Reparaturversuchen zurückgegeben. Was stimmt denn nun?

Da ich nur schlecht für eine Reparatur auf mein Handy verzichten kann, möchte ich es auch nicht zur Reparatur schicken, wenn der Erfolg dadurch nicht sicher ist.

Viele Grüße
McDV
 
kann man auch verstehen, dass die das nicht verraten, sonst würden sie sich ja ihr eigenes geschäft kaputt machen ;)
 
cocodile schrieb:
kann man auch verstehen, dass die das nicht verraten, sonst würden sie sich ja ihr eigenes geschäft kaputt machen ;)

Welcher normale Mensch mit Garantie auf dem Gerät, würde das Teil denn selbst zerlegen und damit seine Garantie vernichten? :rolleyes:
Lottomillionäre, hauptberufliche Söhne und sonstige Leute mit zuviel Geld mal ausgeschlossen... :D
 
Mal abgesehen davon das man das nicht mal einfach selber zu Hause austausch kann. :rolleyes:
 
Seth schrieb:
Mal abgesehen davon das man das nicht mal einfach selber zu Hause austausch kann. :rolleyes:

Diese Aussage setzt Kenntnis bzgl. des defekten Teils voraus... Pauschalisieren würde ich das nicht ;)
 
Nun ja, das Gerät einfach mal 14 Tage wegschicken, das kommt eigentlich nicht in Frage. Zumal es ja, wenn man die Beiträge so liest, trotzdem keine Garantie gibt, dass es wirklich geht. Hmm... Ich glaube, ich werde mal den Händler kontaktieren müssen...
 
Bei mir waren es 5 Werktage... Ist eigentlich kein Problem, hatte in der Zeit ein HTC Magic...
Dein Händler wird dich (ausser Du hast es bestellt und ist nicht länger als 14 Tage in deinem Besitz) auch an den Support verweisen...
 
So, wollte nur noch mal kurz Bescheid geben.

Hatte mich dann an den Online-(Discount-)Händler gewendet, von dem ich das Milestone gekauft hatte. Wie zu erwarten, verwies man mich erst in einer Formularmail an den Reparaturservice und bot mir zwei Varianten zur Reparatur an (direkt zum Hersteller senden oder zu denen).

Habe denen dann geschrieben, dass ich ein neues Gerät haben möchte oder sie es auch zurück nehmen können. Darauf kam wieder nur eine Antwort mit dem Hinweis auf die Reparatur. Eine Rücknahme sei leider erst nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen möglich.

Damit hatten sie ja grundsätzlich auch Recht, aber ich habe ihnen dann unmissverständlich klar gemacht, dass ich mich im Kaufrecht hervorragend auskenne (mache bald mein Jura-Staatsexamen ;) ) und sie das Gerät zwar nicht zurücknehmen müssten, ich aber die Lieferung eines neuen Gerätes statt Reparatur verlangen kann. Dazu muss das Zug-um-Zug erfolgen, d.h., entweder müssten die mir erst ein neues schicken und ich schicke das alte zurück, oder aber der Paketdienst könnte das alte bei Lieferung des neuen mitnehmen.
Nun ja, man schrieb mir dann, man würde Rücksprache mit der Reklamationsabteilung halten und sich wieder bei mir melden. Am nächsten Tag kam dann auch tatsächlich die E-Mail, man würde das Gerät zurücknehmen.

Gesagt getan, habe es denen zugeschickt und wenige Tage später hatte ich das Geld auf dem Konto.

Habe mir dann ein N1 gekauft und zwar direkt im Vodafone-Shop! Wenn dann was ist, kann ich direkt hingehen. ;)

Noch ein Tipp an alle: Lasst Euch nicht einfach mit Reparatur abspeisen! Besteht auf einem Austausch des Gerätes! Lasst ihr es doch reparieren, auf keinen Fall zum Hersteller schicken, sondern dahin, wo ihr es gekauft habt! Sonst gilt das nämlich für den Händler nicht als Nachbesserungsversuch! Im Klartext: Hat der Händler 2 mal erfolglos die Reparatur versucht, bekommt ihr das Geld zurück. Hat der Hersteller repariert, hat der Händler selbst trotzdem noch 2 Versuche!

MfG
McDV
 
@mcdv

das musst du mir mal erklären .. ich hatte auch mal etwas recht .. und da wurde uns klar gemacht, dass der hersteller 2 mal das recht auf nacherfüllung hat, bevor er das gerät ersetzen muss. gibt das noch andere regelungen?
wurde so nämlich schonmal von media markt abgespeist -.-
 
Ob der Hersteller oder der Händler nachbessert ist egal... Soweit ich weiss. Man muss es nur richtig rüberbringen :D
YouTube - HB Männchen Fliege
 
Innerhalb der ersten 12 Monaten hat der Kunde das Recht auf Wandlung oder Reparatur und der Kunde entscheidet was möchte nicht der Händler... Viele wissen das aber bleiben sturr, aber ich lasse mich schon lange nicht mehr auf so Spielchen ein.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
 
  • Danke
Reaktionen: haefft und AndroidJunkie
oh gut zu wissen :)
dankeschön!

kann ich demnächst wenigstens auf meine rechte pochen und unnötige diskussionen vermeiden :p
 
ja, ein scheiss thema. langsam nehme ich mein MS nicht ehr so gerne in die hand, weil ich ihn auch schon zwei mal einschicken musste.


ich werde wahrscheinlich warten bis o2 oder vf das desire(gibt es überhaupt brauchbare alternativen?) reinbekommen und meins dann zurückgeben, denn so richtig läufts immernoch nicht.
 
@ chasy: Da wurde Dir Unsinn erzählt. ;)

Es gibt leider nirgendwo so viele Halbwahrheiten, wie im Recht. Es ist aber auch verdammt komplex, da spielen solche Kleinigkeiten eine Rolle, die man als Laie für unwichtig hält. Die neuen Regelungen gibt es seit 2002 und leider gibt es noch viele Anwälte, die vorher studiert haben und sich nicht richtig weitergebildet haben. Und die verbreiten dann ggf. auch Halbwahrheiten...

McLin hat ein Zitat mit einer korrekten Erläuterung gepostet, hat aber selbst auch wieder etwas verwechselt bzgl. der ersten 12 Monate. Ein direktes Recht auf Wandlung gibt es meist nicht, die 12 Monate spielen auch eine andere Rolle.

Zur kurzen Erklärung:
(Das gilt jetzt nur für Neuware beim Verbrauchsgüterkauf.)
Der Käufer hat 24 Monate Gewährleistung, in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Wenn sich also in dieser Zeit ein Mangel zeigt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag. Danach muss das der Käufer beweisen. Das wird meist nicht problematisiert, kann aber z.B. entscheidend sein, wenn der Käufer das Gerät gerootet hat. Dann muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass das Rooten den Defekt verursacht hat, nach den 6 Monaten ist der Käufer beweispflichtig.

Der Käufer kann wählen, ob er eine Neulieferung oder eine Reparatur wünscht. Direkt zurückgeben geht nur bei Mängeln, die nicht behebbar sind. Das ist selten der Fall, beim Milestone-Fehler könnte man aber darüber nachdenken. Die gewählte Art kann der Verkäufer nur unter engen Bedingungen ablehnen, in der Regel aber nicht. Bei der Neulieferung muss man sich nicht darauf einlassen, das Gerät im Voraus an den Händler zu senden - der Austausch muss Zug um Zug erfolgen.

Hat der Verkäufer 2 Reparaturversuche erfolglos unternommen bzw. erfolglos einmal ein neues Gerät geliefert (die letzte Zahl ist leicht umstritten, da gesetzlich nicht geregelt), kann man wandeln, also das Gerät zurückgeben.

Bei gebrauchten Geräten (die man als Verbraucher vom Händler gekauft hat) beträgt die Gewährleistung auch 24 Monate, kann aber auf 12 Monate reduziert werden - was auch der Regelfall ist. Da es dabei meist ein Stückkauf ist, kann hier in der Regel nur Reparatur verlangt werden, die Lieferung eines Austauschgerätes ist nur beim Gattungskauf möglich. Das trifft auf Gebrauchtgeräte meist nicht zu.

@ AndroidJunkie:
Das ist so nicht richtig. Man muss dringend unterscheiden zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (= Gewährleistung). Gewährleistung ist ein Anspruch des Käufers gegen den Händler. Der steht einem gesetzlich zu. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die haben miteinander nichts zu tun. Sofern einen der Verkäufer ausdrücklich an den Hersteller verweist, wird er es sich ggf. zurechnen lassen müssen. Aber das ist dann Abwägungssache im Einzelfall und man muss es auch beweisen. Da würde ich immer auf Nummer sicher gehen und an den Verkäufer wenden - er kann es ja dann zum Hersteller geben.

So, nun hoffe ich, etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: haefft
ozman schrieb:
ich werde wahrscheinlich warten bis o2 oder vf das desire(gibt es überhaupt brauchbare alternativen?) reinbekommen und meins dann zurückgeben, denn so richtig läufts immernoch nicht.

Hmm? Das Desire gibt es doch schon lange bei o2 und VF! Und eine weitere Alternative ist das N1 - auch bei VF. :)
 
mhh .. interessant .. dann war der anwalt den wir als gastdozent hatten wohl nicht ganz so auf dem neusten stand :/

danke dir .. jetzt weiß ich aufjedenfall bescheid. mir war wirklich nicht klar, dass neulieferung auch eine option ist.
 
McDV schrieb:
Hmm? Das Desire gibt es doch schon lange bei o2 und VF! Und eine weitere Alternative ist das N1 - auch bei VF. :)

ich war nicht im shop, aber im internetshop kann man es nur vorbestellen.

das n1 gibt es, das weiss ich, aber taugt das auch was, hab da was über das multitouch gehört, dass das nicht so richtig abgeht.

jedenfalls muss wirklich was passieren, denn ich hab nicht immer bock zu hoffen dass die lezte mich am telefon verstehen.
selbst das tauschgerät war besser...
 
@McDV du musst das aber mit dem Ablehnen der Nachlieferung erklären:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
Ja bitte, das interessiert mich auch!
Und was soll man bitte machen, wenn man mit dem Callcenter von O2 redet? Da kommen nur Floskeln, am Ende bliebe nur der Klageweg - und wer macht das?

PS: Habe selbst 2 Milestones eingesendet bis ich wandeln konnte.

chasy schrieb:
@mcdv

das musst du mir mal erklären .. ich hatte auch mal etwas recht .. und da wurde uns klar gemacht, dass der hersteller 2 mal das recht auf nacherfüllung hat, bevor er das gerät ersetzen muss. gibt das noch andere regelungen?
wurde so nämlich schonmal von media markt abgespeist -.-
 

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