S1 gekauft, vertragswidrig mit Branding. Wieviel Minderung angemessen?

mifiman

mifiman

Fortgeschrittenes Mitglied
21
Hallo zusammen,

habe aus der Bucht ein Galaxy S1 gefischt, das ausdrücklich ohne Branding verkauft wurde.

Es ist aber eines drauf, von Vodafone. :cursing:

Angesichts der Tatsache, dass es sich bereits beim Einschalten mit dem Vodafone-Logo meldet, gehe ich von arglistiger Täuschung aus.

Jedenfalls aber ist das Gerät nicht vertragsgemäß.

Preis war 135,-- €, wieviel Minderung ist wohl angemessen, was meint Ihr?

Thx + Grüße, Michael
 
Gebraucht oder Neu?

Bist du sicher, dass du überhaupt irgendwelche Minderung kriegst?

PS: Manchmal steht auch klein Geschrieben "keine Garantie auf Fehlerfreiheit". Du kann es höchstens zurückgeben.
 
Hi,
ja das ist natürlich so eine Sache. Wenn jemand was OHNE Branding verkauft, dann hat das so zu sein. Ich würde mal so pauschal sagen, da es mit Branding weniger Wert ist, ist eine Minderung von 30-50 Euro locker drin. Oder du gibst es zurück.. Das Branding kannst du aber selber weg machen. Steht alles hier im Forum..:razz:

Gruß M.
 
shaman2009 schrieb:
Gebraucht oder Neu?

Bist du sicher, dass du überhaupt irgendwelche Minderung kriegst?

PS: Manchmal steht auch klein Geschrieben "keine Garantie auf Fehlerfreiheit". Du kann es höchstens zurückgeben.

Das ist nicht zutreffend. Die Ware hat bei Übergabe in vertragsgemäßem Zustand zu sein, der beim Verkauf durch nicht-Unternehmer zulässige Ausschluß der Gewährleistung betrifft nach dem Kauf auftretende Mängel.

Vorliegend handelt es sich möglicherweise gar um arglistige Täuschung, was ein Anfechtungsrecht gibt.

Grüße, Michael

Der ursprüngliche Beitrag von 14:42 Uhr wurde um 14:49 Uhr ergänzt:

beicuxhaven;3622943 ...Das Branding kannst du aber selber weg machen. Steht alles hier im Forum..:razz: Gruß M.[/QUOTE schrieb:
Hallo,

das ist mir bekannt, an einer Rückgabe bin ich daher nicht interessiert.

Aber Durchgehen lassen will ich solche Dreistigkeit auch nicht.

100,-- statt 135,-- klingt durchaus akzeptabel - vielleicht zuviel?

Andere Meinungen?

Grüße, Michael
 
Leider kann ich Dir ein Beispiel geben was so ein branding ausmachen kann. Eine Freundin hat ein Galaxy s Plus ohne Branding, ich das gleiche mit T-Mobile branding.

Skype sagte mir nach dem ersten Start dass auf meinem S Plus Skype Videotelefonie nicht richtig funzt was leider stimmt. Sie hingegen bekommt so eine Meldung nicht und bei ihr funktioniert skype Videotel einwandfrei.

Eigentlich hast du aus meiner Sicht schon recht wenn du ein gebrandetes Handy als beschädigt ansiehst. Ich denke aber dass der Schaden rein subjektiv ist. Wenn man ein handy wegen eines bestimmten Features kauft das dann durch ein Branding deaktiviert ist kann das ein Totalschaden sein. Jemand anderes dem das abgeschaltete Feature egal ist hingegen hat keinen Schaden erlitten. Wieviel Minderung du verlangst liegt in deinem Ermessen, sollte aber mindestens mehr als 20% sein.

Wie gings weiter? Bei der Telekom angerufen, beschwert und darauf hingewisen dass Skype Videotel bei ungebrandeten Handys funktioniert. der Rat den ich erhalten hab war hammerhart. Erstens übernehmen die keine Garantie dass ihr Branding nicht andere Apps in ihrer Funktion stört. Zweitens meinten sie ich solle in Zukunft online bestellen wegen dem 14 tägigen widerrufsrecht und nicht im T-punkt den Vertrag verlängern. So kann man das handy wieder zurückgeben. Im t-Punkt nicht.
 
Ich denkemal das sie eine neuere freie FW drauf hat und du eine ältere netztbetreiber FW . Einfach mit
Odin die aktuelle freie FW flashen und gut ist.
Die 30euro sind den Ganzen Stress nicht wert. Also mach einfach ein Branding freies galaxy mit Odin, Anleitungen gibt es genug.

Mfg

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Schon richtig, ein Rechtsstreit lohnt deswegen nicht.

Das Gerät kommt vermutlich von einem naiven Junghuhn. Es war noch Android 2.1 drauf und nicht auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.

Wäre das Gerät nicht ausdrücklich ohne Branding, sondern nur ohne Lock verkauft worden, sähe ich drüber hinweg.

Aber verarschen lasse ich mich nicht. Und Streß rechtlicher Art ist mein Beruf, das Huhn erlege ich so nebenbei.

Aber erstmal sehen, wie sauer ich noch bin, wenn ich einmal drüber geschlafen habe.

Grüße, Michael
 
mifiman schrieb:
Das ist nicht zutreffend. Die Ware hat bei Übergabe in vertragsgemäßem Zustand zu sein, der beim Verkauf durch nicht-Unternehmer zulässige Ausschluß der Gewährleistung betrifft nach dem Kauf auftretende Mängel.

Vorliegend handelt es sich möglicherweise gar um arglistige Täuschung, was ein Anfechtungsrecht gibt.

Grüße, Michael

Der ursprüngliche Beitrag von 14:42 Uhr wurde um 14:49 Uhr ergänzt:



Hallo,

das ist mir bekannt, an einer Rückgabe bin ich daher nicht interessiert.

Aber Durchgehen lassen will ich solche Dreistigkeit auch nicht.

100,-- statt 135,-- klingt durchaus akzeptabel - vielleicht zuviel?

Andere Meinungen?

Grüße, Michael

Ganz so richitg ist das nicht, die Gewährleistung betrifft Mängel die beim Kauf vorhanden waren und nicht welche die später auftreten... Die Rechtssprechung geht aber grundsätzlich davon aus, dass Mängel die innerhalb von 6 Monaten auftreten auch bereits beim Verkauf vorhanden waren. Für diesen Zeitraum muss auch der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht da war...

Gesendet von meinem GT-I9300
 
Oftmals gibt es eine Verwechslung von "Branding" und "SIM-Lock" - ich gehe zunächst mal von Irrtum, nicht von Täuschung aus.

Halte eine Minderung von 0 für angemessen, da du es problemlos umflashen kannst.
 
  • Danke
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Kein Irrtum möglich, wenn "Simlock- und Brandingfrei".

Wenn ich es geflasht habe, gibts zumindest eine rote Bewertung.

Grüße, Michael
 
Was sagt denn der Verkäufer? Ich nehme an, du hast ihn kontaktiert.


Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk 2
 
Bisher noch nicht geantwortet.

Und nachdem Kies problemlos aus Eclair Gingerbread gemacht hat, weigert sich Odin jetzt, das freie Stock-2.3.3 zu flashen. Hängt bei "SetupConnection" fest. Mist.

Grüße, Michael

Edit: Mit Odin 1.82 ging es, Odin 1.85 mag das Galaxy S wohl nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst bei Odin immer darauf achten, die zum Gerät passende Version zu benutzen. Damit habe ich mir auch schon mal eine Falle gestellt (Odin-Version vom Galaxy S lief nicht mit Galaxy 5).
 
Verklagt eher nicht. Wie ich schon oben geschrieben hatte, kann man da höchstens das Geld zurückverlangen. Mehr ist nicht drin. Aber bei dem Preis wäre es irgendwie dämlich. (Natürlich je nach Gerätzustand)

PS: Das einzige, was mich so richtig auf die Palme bringen könnte, wenn man keine Rückantwort von dem Verkaufer kriegt. Aber Schonfrist so ca. 4-5 Tage hatte ich ihm trotzdem gegeben.
 
shaman2009 schrieb:
Verklagt eher nicht. Wie ich schon oben geschrieben hatte, kann man da höchstens das Geld zurückverlangen. Mehr ist nicht drin. Aber bei dem Preis wäre es irgendwie dämlich. (Natürlich je nach Gerätzustand)

Er kann jetzt weder das eine, noch das andere. Da er das Gerät upgedated hat, ist es jetzt nicht mehr in dem Zustand, den es bei Verkauf hatte. Da können nun 20 Brandings und 100 Locks drin sein, er muss es nun zu dem Preis behalten.

Man kann sich auch keinen Golf kaufen, den Motor tunen und dann reklamieren, dass das Handschuhfach nicht gekühlt ist...

Sollte er ja eigentlich wissen, zumal er damit Geld verdient, aber villeicht verkauft er ja Anwaltsroben oder Holzhämmer....
 
River schrieb:
Er kann jetzt weder das eine, noch das andere. Da er das Gerät upgedated hat, ist es jetzt nicht mehr in dem Zustand, den es bei Verkauf hatte. Da können nun 20 Brandings und 100 Locks drin sein, er muss es nun zu dem Preis behalten.

Man kann sich auch keinen Golf kaufen, den Motor tunen und dann reklamieren, dass das Handschuhfach nicht gekühlt ist...

So einen Unsinn kann ich nicht stehenlassen.

Natürlich kann man modden und tunen, das hindert nicht, Minderungsansprüche geltend zu machen oder im Falle des Golfs die fehlerhafte Handschuhfachkühlung zu bemängeln.

Natürlich hat man u. U. ein Beweisproblem, der Händler wird behaupten, die Bastelei am Motor habe die Handschuhfachkühlung beeinträchtigt.

Geht es dagegen um eine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit lt. Vertrag, reicht es, den Zustand beweissicher zu dokumentieren.

Ein Problem hat man nur, wenn man auf Rückabwicklung hinauswollte.

Michael
 
Ich habe vorhin spaßeshalber mal in einer Runde im Freundeskreis gefragt, ob die wissen, was ein Branding bei einem Smartphone ist. Und siehe da: Die meisten wissen es nicht.
Die meisten sind der Meinung, dass ein Aufdruck auf dem Gerät ein Branding ist. (Wie z.B. beim Base Lutea bzw. ZTE Skate.)
Du solltest ernsthaft in Betracht ziehen, dass der Verkäufer dich nicht arglistig getäuscht hat, sondern es wirklich nicht besser wußte.
 
mifiman schrieb:
Natürlich kann man modden und tunen, das hindert nicht, Minderungsansprüche geltend zu machen oder im Falle des Golfs die fehlerhafte Handschuhfachkühlung zu bemängeln.

Natürlich hat man u. U. ein Beweisproblem, der Händler wird behaupten, die Bastelei am Motor habe die Handschuhfachkühlung beeinträchtigt.

Geht es dagegen um eine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit lt. Vertrag, reicht es, den Zustand beweissicher zu dokumentieren.

Nee, so ist es eben nicht. Du kannst nicht den Ist-Zustand einer Sache veraendern und gleichzeitig selbigen bemaengeln.

Es geht hier schliesslich nicht um Garantie- oder Gewaehrleistungsfragen, die gibts hier naemlich nicht.

Was bleibt, ist ein Telefon, das nicht gefiel. Da waere nur Rueckabwicklung oder bestehen auf Lieferung der beworbenen Sache.

Da Gegenstand veraendert, geht Rueckabwicklung nur gegen Ausgleichszahlung bzw. muss diese nicht erfolgen, solange der Originalzustand fachgerecht, also durch Samsung oder autorisierten Servicepartner erfolgt ist, selber rueckflashen ist nicht.

Auf beschriebene Ware bestehen kann er versuchen, muss dann aber das handy zurueck schicken und traegt in jedem Fall die Servicekosten.

Alles in allem rechnet sich das nicht. Wenn der Verkaeufer auf Zack ist, laesst er sich das nicht bieten. Recht haben und Recht bekommen ist immer eine Frage der Strategie.


Gesendet von meinem GT-I9000 mit der Android-Hilfe.de App
 
Bevor das hier (weiter) ausartet, mache ich zu. Dem Threadersteller sei gesagt, dass Irren menschlich ist und man sich mit Sprüchen wie
mifiman schrieb:
Und Streß rechtlicher Art ist mein Beruf, das Huhn erlege ich so nebenbei.
nicht wirklich einen neuen Freundeskreis hier aufbaut.

~closed~
 
  • Danke
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Hallo zusammen,


für die Antworten in o.a. Thread, auch die, die mir nicht gefielen, bedanke ich mich.


Ich war zunächst stinksauer, da überzeugt, übers Ohr gehauen worden zu sein.

Mittlerweile halte ich die Verkäuferin nur noch für blauäugig, aber nicht für böse. Sie sagt, sie hätte den Text einfach woanders übernommen - das ist blauäugig und leichtfertig, aber nicht in böser Absicht geschehen.

Aber sie wußte halt nicht, dass ihre Beschreibung nicht zutrifft, was ich ihr glaube - das Galaxy hatte noch Eclair drauf, es war nicht auf Werkseinstellungen zurückgesetzt worden. Und nach dem Beitrag von Maulaf mit der Umfrage im Bekanntenkreis wundert mich nicht mehr viel.

Da ich deshalb nicht mehr stinkig bin und das Gerät mittlerweile in vertragsgemäßem Zustand bzw. besser (2.3.6. von Mai ist mittlerweile drauf) ist, habe ich der Verkäuferin mitgeteilt, die Minderung von 25,-- €, auf die wir uns zwischenzeitlich geeinigt hatten, nicht mehr haben zu wollen.
Da würde ich mich sonst als derjenige fühlen, der übervorteilt hat - das ist aber für mich nur gegenüber einem echten Betrüger ein gutes Gefühl.

Also Thx nochmal und Grüße,

Michael
 
  • Danke
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