Samsung Galaxy Note Mittelcover

FriedrichJonathanKaiser

FriedrichJonathanKaiser

Stammgast
32
Habe mir gerade ein gebrauchtes Galaxy Note günstig für 300 Euro gekauft und der vorige Besitzer hat nur gut aufs Display aufgepasst : Kratzferfrei.

Leider hat der Chromrahmen ein paar unschöne Kratzer und Dellen die ich gerne beseitigen würde.

Einen Torx 4 und dass Öffnungswerkzeug liegt neben mir.

Nur habe ich etwas Bedenken gibt es denn auch Mittelcover Imitate also Fälschungen oder kann ich überall bedenkenlos kaufen.

27,90 Euro Plus Versand hört sich sehr sehr gut an. Ist über den Shop nicht mehr verfügbar aber auf Ebay gibt es noch 8 Stück.

http://www.phf-shop.com/product_inf...20-Galaxy-Note-Mittelcover--schwarz--neu.html

Was meint ihr zu dem Laden ? Kann man dem vertrauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat er ordentliche Bewertungen bei ebay? Dann wird er wohl was taugen. Bei 30 Euro ist das Risiko ja recht übersichtlich.

Dass es Fälschungen dieses Produkts gibt, halte ich für unwahrscheinlich.
 
Wollen wir mal hoffen.Habe mir meinen Chromrand echt ordentlich versaut :(

Habe es jetzt direkt über Paypal bezahlt und 27,90 Euro bezahlt.

Weisst du zufällig was ich ausser einem Torx 4 Schraubendreher noch brauche um dass Gehäuse zu öffnen.
 
Es gibt einen Thread über die Reparatur des Notes, dort finden sich auch Anleitungen Videos und Bilder zum Thema Zerlegen und Zusammenbau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey HTC,

sei so nett und Poste Deine Anliegen in den dafür vorgesehen Threads.
Das ist schon der 4. Thread, den Du startest ohne auf das passende Forum zu achten.
Dieses Thema gehört definitiv in den Zubehör für Samsung Galaxy Note auf Android-Hilfe.de Thread. Kleiner Tipp, dort erhälst Du auch ausführlichere Antworten.

LG
 
Hey HTC.. schön dich hier zu sehen :D
Ich überlege auch ob ich das Mittelcover selbst tauschen soll..
Ich selbst habe nur original Samsung Ersatzteile gesehen..
Frage ist halt nur ob es sich lohnt deswegen die Garantie zu verlieren
 
Zuletzt bearbeitet:
Das man beim öffnen des Geräts die gewährleistung verliert, ist schlicht falsch. Jeder kann ein elektrisches Gerät öffnen und wieder zusammenschrauben, sofern nicht durch die De/Montage ein Folgeschaden entstand, hat der Hersteller keine Chance sich herauszureden.
 
Doch da es 100%ig nachweisbar ist.. zb. durch abnutzung der Schrauben oder Kratzer in der Beschichtung der Schrauben.. Irgendwas wird Samsung da schon gemacht haben sonst könnte ja jeder ein Gerät zerlegen und sich dann auf Garantie berufen wenn was kaputt ist
 
Korrekt deshalb habe ich jetzt auch ein NAGELNEUES VERSIEGELTES :D . Hat sich also ganz einfach erledigt .
 
XtremeAt schrieb:
Doch da es 100%ig nachweisbar ist..
Darum geht es doch gar nicht. Ein Gerät, welches ich erworben habe, gehört mir. Ich kann damit machen was ich will. Und wenn ich es aufmache, dann mache ich es halt auf. Dadurch verliert man keine Gewährleistung, auch wenn es noch so oft behauptet wird. Man hat nur im Gewährleistungsfall das Problem zu beweisen, dass man den Fehler nicht selbst verursacht hat, weil man das Gerät geöffnet hat. Da liegt der Knackpunkt.
 
farbenpulver oder was es ist. damit versiegeln sies. also um die schrauben

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
Ich arbeite genau in der Branche und kann euch von einem Fall berichten, in dem wir nachträglich den Geräteaufbau und die Schrauben ändern mussten, da das Gerät mit dem am Markt erhältlichen Werkzeugen nicht geöffnet werden konnten.

Als anderes Beispiel: Das Auto, nur weil ich die Bremsen oder Reifen wechsel, kann mir der Hersteller nicht die Garantie bzw. die Gewährleistung verwehren.
 
Mir ist nun auch mein Chrome-Rahmen zerkratzt durch einen Sturz. Da meine Handyversicherung dafür nicht einspringt, habe ich mal bei w-support und Samsung nachgefragt, wie es ausschaut zwecks Garantiewegfall, wenn man das Mittelcover selber austauscht. Beide sagten, dass in solch einem Fall (Fremdeinwirkung) die Garantie erlischt. Schade eigentlich. Aber bevor mir die Garantie erlischt, lass ich den Kratzer lieber und lebe damit.
 
Also mein Mittelcover ist auch etwas in Mitleidenschaft gezogen... habe auch schon mal geschaut, ob ich da was finde, um es auszutauschen...
Allerdings, wenn ich so drüber nachdenke, warum es zerkratzt oder sonst was ist.... hat es erstmal eh keinen Sinn es auszutauschen, da nach 1-2 Monaten wieder macken drin sind.
Wenn ich es verkaufen oder verschenken würde, ja dann.... würde ich es evtl. machen...
Und für den Fall mit der Garantie... selbst wenn Du recht hast, das die Gewährleistung bestehen beleiben müßte oder was auch immer... Du hast einfach Streß mit den Leuten, weil sie es nicht auf Garantie reparieren wollen und Du bleibst auf Deinem Gerät erstmal sitzen...
 
lohnt sich selbst bei verkauf nicht mehr auszutauschen. ich hatte auch mit den gedanken gespielt das mittelteil und das display wegen hässlichen kratzern auszutauschen. ich könnte mir fast schon ein neues handy kaufen so teuer wärs.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
Die GARANTIE kann Samsung verweigern, wenn sie in ihren Garantiebedingungen geschrieben haben, dass das Öffnen des Geräts die Garantie erlöschen lässt.

Die GEWÄHRLEISTUNG ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht allein deswegen verweigert werden, weil das Gerät geöffnet wurde.

Das bedeutet, innerhalb der ersten sechs Monate müsste dir der Händler beweisen, dass das Öffnen den Mangel verursacht hat, was nur gelingen dürfte, wenn es wirklich so war.

Aber: In den folgenden 18 Monaten musst du laut Gesetz beweisen, dass der Mangel von Anbeginn an bestand, und das wird dir deutlich leichter fallen, wenn das Gehäuse ungeöffnet war.


So viel zur rechtlichen Theorie. In der Praxis sieht das unabhängig davon wohl so aus, dass der Händler selbst keine Ahnung hat und den Fall an Samsung (oder deren Reparaturpartner) durchreicht. Und die werden in aller Regel in den ersten sechs Monaten den Fall beheben; was anschließend passiert, hängt von den Kulanz- und Verfahrensregeln von Samsung ab, und in denen werden die Schraubenlacke eine Rolle spielen. Da ist dann durchaus nicht ausgeschlossen, dass sie eine kostenlose Reparatur mit Verweis darauf verweigern, und man benötigt Mut oder eine gute Rechtschutzversicherung sowie Nerven und Zeit, um gerichtlich dagegen vorzugehen, mit sehr unsicherem Ausgang.

Sprich: Wenn du diesen Ärger vermeiden willst, belass es bei den Macken im Rand. Ein Handy ist ein Gebrauchsgegenstand, solange das Display in Ordnung ist, würde ich nichts tun.

Mir ist meins auch schon zweimal runtewrgefallen und hat Macken im Rand. Stört im Alltag nicht die Bohne, ich schau da nicht ständig hin.
 
Dadof3 schrieb:
In der Praxis sieht das unabhängig davon wohl so aus, dass der Händler selbst keine Ahnung hat und den Fall an Samsung (oder deren Reparaturpartner) durchreicht. Und die werden in aller Regel in den ersten sechs Monaten den Fall beheben;
Die sind äußerst unkulant und stellen sich stur. Ich hatte vor geraumer Zeit ein GT-S5230, welches nach vier Monaten aus nicht nachvollziehbaren Gründen über Nacht einen Display-Riss erlitten hat. Nie runtergefallen oder sonst irgendwo angestoßen, ich tippe auf verspannten Einbau. So einen Ärger und Unkulanz habe ich im Leben vorher noch nicht erlebt. Der von Samsung beauftragte Reparaturbetrieb (ich weiss nicht mehr, wer es war) stellte sich einfach stur und hat die Kommunikation (auch mit dem Händler) mit dem lapidaren Satz "Displaybruch ist ein mechanischer Schaden, der wird grundsätzlich vom Kunden verursacht und unterliegt somit nicht der Gewährleistung" (sinngemäß, nicht 100%iger Wortlaut) eingestellt. Letztlich war der Händler entsprechend kulant und hat das Gerät ausgetauscht, aber sowas hab ich vorher noch nie erlebt.
Samung wird sich bei Kratzern gar nichts annehmen.
 
naturelle schrieb:
... mit dem lapidaren Satz "Displaybruch ist ein mechanischer Schaden, der wird grundsätzlich vom Kunden verursacht und unterliegt somit nicht der Gewährleistung" (sinngemäß, nicht 100%iger Wortlaut) eingestellt.

Wie lange hattest du das Gerät zu dem Zeitpunkt? < 6 Monate oder länger?

Ich finde keineswegs, dass die Ablehnung eines Glasbruchschadens "äußerst unkulant" ist. In mindestens 99 % der Fälle ist vermutlich eine unsachgemäße mechanische oder thermische Belastung (Sturz, Tragen hinten in der Hosentasche, Aufbewahrung im viel zu heißen Auto o. ä.) schuld. Die mag der Eigentümer oftmals nicht einmal bemerkt haben.

naturelle schrieb:
Samung wird sich bei Kratzern gar nichts annehmen.
Natürlich, und völlig zu Recht, aber darum ging es hier ja auch gar nicht.
 
Dadof3 schrieb:
Wie lange hattest du das Gerät zu dem Zeitpunkt? < 6 Monate oder länger?
Aufmerksam lesen, das steht dort. Oder muss ich Zahlen als Ziffern darstellen, damit sie nicht untergehen? 4

Ich finde keineswegs, dass die Ablehnung eines Glasbruchschadens "äußerst unkulant" ist.
Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Es gibt (bzw. gab) keinen "Glasbruchschaden". Der Defekt war ausschliesslich innerlich und betraf nur die Darstellung. Schwer zu beschreiben, es sah so aus, als ob streifenförmig Felder des Display ausgefallen sind. Und da das Gerät nie irgendwo hingefallen oder angestoßen ist, gab es eben exakt gar keine Defektstelle von aussen. Noch nicht einmal einen Kratzer.

Ich habe übrigens eben die Original-Formulierung wiedergefunden:
" [...] Dort wurde festgestellt, dass das Gerät eine mechanische
Beschädigung in Form eines Displaybruchs aufweist. Bei den
festgestellten Fehlern handelt es sich um eine Fremdeinwirkung die laut
Vorgaben nicht im Rahmen der Herstellergarantie oder Gewährleistung
repariert werden kann. [...]"

Wie ein angeblicher Displaybruch im Innern des Gerätes ohne jegliche äußere Spur entstehen kann, das hat man mir freilich nicht erklärt. Aber wer weiss, vielleicht ging man ja davon aus, dass ich das Gerät als Schlafwandler geöffnet, das Display zerstört und dann spurenfrei wieder zusammengesetzt habe...

Nochmal, falls Du es wieder überliest: das Glas hatte keine Fehlstelle, der Fehler bestand ausschliesslich im Inneren des Gerätes.

Natürlich, und völlig zu Recht, aber darum ging es hier ja auch gar nicht.
In einem der Vorpostings ging es um Kratzer auf dem Mittelrahmen.
 
  • Danke
Reaktionen: Dadof3
naturelle schrieb:
Aufmerksam lesen, das steht dort. Oder muss ich Zahlen als Ziffern darstellen, damit sie nicht untergehen? 4
Offensichtlich. :)

naturelle schrieb:
Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Es gibt (bzw. gab) keinen "Glasbruchschaden". Der Defekt war ausschliesslich innerlich und betraf nur die Darstellung. Schwer zu beschreiben, es sah so aus, als ob streifenförmig Felder des Display ausgefallen sind. Und da das Gerät nie irgendwo hingefallen oder angestoßen ist, gab es eben exakt gar keine Defektstelle von aussen. Noch nicht einmal einen Kratzer.
OK, das ist natürlich etwas anderes. In dem Fall war das Verhalten nicht gerechtfertigt - und damit nicht nur unkulant, sondern man hat dir das gesetzmäßig zustehende Recht verweigert!

naturelle schrieb:
In einem der Vorpostings ging es um Kratzer auf dem Mittelrahmen.

Ja, aber die Frage war, ob man durch den Austausch des Rahmens auf eigene Faust die Gewährleistungs- oder Garantieansprüche verliert - für andere Defekte als die Kratzer!
 

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