Vorsicht: T-Mobile-Unbrand - Froyo - Bootloader - Garantieverlust

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Trinity9999

Neues Mitglied
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Hallo Leute,

kurze Frage bezüglich des Froyo-Updates (was auch sonst :D)

Wie (wahrscheinlich) gefühlte 50% des Forums habe ich ein T-Mobile gebrandetes Telefon. Das habe ich bereits ungebrandet. Kein Root.
Meine Frage (Problem) an die Jünger, die schon auf dem neuesten Stand sind:

Wird ein Bootloader-Upgrade durchgeführt? Problematisch wird dies imho, dann, wenn in den nächsten paar Wochen ein Defekt des Desires auftritt und ich das Telefon über TMobile tauschen möchte. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auf einem bestehenden 0.80er BL kein 0.75er Originalrom geflasht wird. Falls ein BL Version 0.85 oder 0.90 ausgeliefert wird, dürfte ein Rebrand mit dem (momentan) zur Verfügung stehenden ROM nicht möglich sein.

Nächstes Problem. Wie wahrscheinlich ist es, dass wir ein UK-Tmobile-Rom zur Froyo Version als Full-EXE erhalten. Ich meine, dass es letztes mal auch gedauert hat und diese Version eher durch Zufall gefunden wurde. Würde bedeuten, dass jeder der als early adopter Froyo installiert das Risiko eingeht überhaupt nicht mehr auf eine Original-Tmobile Version zu kommen und jegliche Garantieansprüche verliert.

Also - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Alle wollen es. Nur denkt über die Auswirkungen nach.

Wie steht ihr zu diesem Thema. Vielleicht hat einer eine Antwort.

GREETZ
 
Wieso Garantieverlust? Die vom Hersteller freiwillige angebotene Garantieleistung, wie auch die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung), zu der der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, beziehen sich auf Mängel, die vor dem Kauf vorhanden oder angelegt war. Zu einem "Garantieverlust" kann Rooten daher imho nur dann führen, wenn der mögliche Defekt unmittelbar auf das Rooten zurückzuführen wäre.
 
Rechtlich gibts schon nen Garantieverlust, aber die Geräte werden immer bei HTC/Partner repariert.

Sofern die krassen Modifikationen (root, custom rom) finden, denke ich nicht, dass sie eine Garantie ablehnen, wenn ein Standard ROM drauf ist ;)

Habe noch von keinem Fall gehört
 
Ich habe das anders verstanden:

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines spezifischen Herstellers, die nach Vertragsschluss zu einem Rechtsanspruch führt und nachträglich nicht eingeschränkt werden kann. Dieser garantiert (im Falle von HTC) implizit die Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons für die Garantiedauer von 24 Monaten. Das hat absolut nichts mit der Gewährleistung zu tun, die gesetzlich festgelegt wird. Eine Beweislastumkehr existiert im Falle der Garantie nicht. Der Hersteller hat das Recht, die Garantie an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Wenn ich das Telefon bei T-Mobile erwerbe, gehe ich mal scharf davon aus, dass diese bei einer Veränderung des Softwarebrandings Garantieleistungen im Rahmen des Swap-Services o.Ä. ablehnen. Fraglich ist ob HTC noch Garantie gewährt. Die Garantiebedingungen sagen, dass eine Garantie dann ausgeschlossen wird, wenn "unzulässige Veränderungen" durchgeführt werden. Darunter verstehe ich das Aufspielen eines fremden Firmwares mittels der Goldcard-Methode. Wäre es zulässig, würde das Firmware auch ohne die Verwendung einer solchen Methode aufspielbar sein. Grundsätzlich kann HTC sämtliche Garantieleistungen ablehnen.

Ich denke, dass Vorsicht angebracht ist!!!!!
 
Ich kann dem Vorposter nur zustimmen.

Aber dass sich HTC&Partner wegen einem unbranding weigern werden, wage ich zu bezweifeln! (Vorausgesetzt man hat sein Handy nicht beim unbranden geschrottet und die finden es raus)

Kritischer ist m.M. wie gesagt root und custom rom
 
Trinity9999 schrieb:
Ich habe das anders verstanden:

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines spezifischen Herstellers, .... Der Hersteller hat das Recht, die Garantie an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Wenn ich das Telefon bei T-Mobile erwerbe, gehe ich mal scharf davon aus, dass diese bei einer Veränderung des Softwarebrandings Garantieleistungen im Rahmen des Swap-Services o.Ä. ablehnen. Fraglich ist ob HTC noch Garantie gewährt. Die Garantiebedingungen sagen, dass eine Garantie dann ausgeschlossen wird, wenn "unzulässige Veränderungen" durchgeführt werden. Darunter verstehe ich das Aufspielen eines fremden Firmwares mittels der Goldcard-Methode. Wäre es zulässig, würde das Firmware auch ohne die Verwendung einer solchen Methode aufspielbar sein. Grundsätzlich kann HTC sämtliche Garantieleistungen ablehnen.

Ich denke, dass Vorsicht angebracht ist!!!!!

Der erste Passus ist richtig.
Im zweiten sind Denkfehler enthalten oder Du legst einen Sondervertrag zu Grunde. Timo Beil ist der Händler und wäre demzufolge zur Gewährleistung, aber nicht zur Garantie verpflichtet. Swap-Service aber ist normalerweise eine Leistung für gewerbliche Kunden, die wiederum aber keinen Gewährleistunganspruch haben - der steht rechtlich i.d.R. nur dem (privaten) Endverbraucher zu.
Die HTC Garantiebedingungen schließen die Software ausdrücklich aus, daher sehe ich das Problem immer noch nicht.
 
Wenn Du es schon entbrandet hast, dann mach doch einfach das neue Radio mit einem gerootetem ROM drauf. Fertig, dann kannst Du es noch normal unrooten, weil das 0.8er drauf bleibt.
 
@Django. Bleibt der Bootloader 0.80 drauf? Letztes OTA hat ihn von 0.75 auf 0.80 gepusht! Kannst Du vielleicht mal abfragen? Danke Dir!
 
Hi,
habe auch das Desire 2.1 mit Branding von Telekom - unbrand durchgeführt, danach via OTA auf 2.2 (Bootlader 0.92).
Gibt es eine Anleitung, wie ein Rebrand (also 2.2 mit Telekom-Branding) - für den Fall der Garantie - durchgeführt werden kann?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Mit Gruss!
 

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