Probleme mit Desire vom Media Markt...

flyer1141

flyer1141

Fortgeschrittenes Mitglied
4
Also, ich hab mir gleich wo das Desire raus kam (Anfang April) ein Desire vom MM hier ergattert, Gerät ist also ca. Monate alt.
Hatte bis vor 3-4 keine Probleme damit, aber dann gings los.
Das Mikrofon hat plötzlich ohne Grund den Geist aufgegeben, also hin zum MM reparieren lassen. Dann 2 Wochen später "repariert" wieder bekommen: Mic nach ca. 4-5 Std. benutzung wieder kaputt und dazu noch Saub unterm Display!
Also wieder hin geeiert, beschwert und extra auf den Staub hingewiesen, wieder fast 2 Wochen gewartet.

So, nun hab ichs heute wieder bekommen, jetzt haben die gleich die Platine gewechselt, neue IMEI. Wieder Staub unterm Display, und auch noch beide Garantiesiegel kaputt! Dann wollt ich sofort getauscht haben, hat er gemeint ne erst mal einschicken, dann bekomm ich in 2 Wochen ne Gutschrift.

So, nun meine Fragen:

Müssen die mir das nicht sofort tauschen, vor allem weil die es jetzt schon 2x versaut haben?
Kann ich evtl. die Fahrtkosten erstattet bekommen, weil es sind ca. 70-80 km Weg jedes mal dahin & zurück. Und ich musste das jetzt schon 3x in Kauf nehmen (Morgen noch ein 4x wegen Umtausch).

Ich weiß momentan nicht mehr so recht was ich machen soll, eigentlich war ich vollauf begeistert vom Desire, vor allem mit Froyo...
Hatte sonst noch wer solche Probleme mit dem MM Service und wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
du hast das recht das geld zurück zu bekommen, nd dann kaufst du das desire an einem ort wo du nicht 80 km fahren musst, zb online!
da hast du auch 14tage rückgaberecht falls es wieder murks ist und nein, wieso sollen sie dir die fahrtkosten erstatten?
 
Ich habe grundsätzlich mal folgendes dazu zusammengetragen, in Deinem Fall trifft Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu:

Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
Demzufolge brauchst Du Dich auf ein weiteres Einsenden nicht einlassen und es ist auch nicht rechtens, daß der MM Dir nur eine "Gutschrift" o.ä. gibt, Du hast ein Anrecht auf Herausgabe von Bargeld, wenn Du Bar/per EC bezahlt hast
 
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  • Danke
Reaktionen: PeBo
Das mit den Fahrtkosten war nur so ne Idee, hätten die das beim ersten mal gescheit gemacht wäre es ja ok gewesen, aber langsam kotzt mich das echt an das ich wegen denen dauernd da hin tuckern muss. Umtauschen will ich es ja, aber der hat gemeint das es dann wieder 1-2 Wochen dauert bis ich mein Geld bekomme?! Und ich würde gerne ein Desire mit AMOLED behalten, die wirds jetzt kaum noch geben oder?

Also kann ich da morgen hin tuckern, denen den Krempel hinlegen und mein Geld SOFORT zurück verlangen?

Und wo bekomm ich jetzt noch am besten ein einwandfreies Desire mit AMOLED her?
 
Zuletzt bearbeitet:
ozman schrieb:
du hast das recht das geld zurück zu bekommen, nd dann kaufst du das desire an einem ort wo du nicht 80 km fahren musst, zb online!
da hast du auch 14tage rückgaberecht falls es wieder murks ist und nein, wieso sollen sie dir die fahrtkosten erstatten?

Es gibt kein 14tägiges Rückgaberecht.
 
flyer1141 schrieb:
Das mit den Fahrtkosten war nur so ne Idee, hätten die das beim ersten mal gescheit gemacht wäre es ja ok gewesen, aber langsam kotzt mich das echt an das ich wegen denen dauernd da hin tuckern muss. Umtauschen will ich es ja, aber der hat gemeint das es dann wieder 1-2 Wochen dauert bis ich mein Geld bekomme?! Und ich würde gerne ein Desire mit AMOLED behalten, die wirds jetzt kaum noch geben oder?

Also kann ich da morgen hin tuckern, denen den Krempel hinlegen und mein Geld SOFORT zurück verlangen?

Und wo bekomm ich jetzt noch am besten ein einwandfreies Desire mit AMOLED her?
der verkäufer hat ja genauso das recht die schäden wieder gut zu machen, wie du das recht hast, ein gutes gerät zu bekommen.



@reservist

immer wenn ich was online kaufe habe ich ein 14tägiges rückgaberecht bzw widerufsrecht und jetzt willst du mir erzählen ich habe es mir eingebildet?
 
Aber im Media Markt dürfte es kein Problem sein in 14 Tage etwas umzutauschen
 
Sorry Leute, aber darum gehts mir gerade nicht, mein Gertät ist weit über 14 Tage alt. Kann ich evtl. nochmal direkt über den HTC Service Probieren, wobei ich da denke das die aufgrund der kaputten Siegel erstmal gar nichts mehr machen werden oder?

Am liebsten würd ichs jetzt selbst aufschrauben und den Staub selber weg machen, aber dann ist die Garantie wohl ganz futsch oder?
 
Reservist schrieb:
Es gibt kein 14tägiges Rückgaberecht.

Er sprach vom Online-Handel und dort gibt es die 14 Rückgaberecht...nur zur Vollständigkeit.

"Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. "
 
O2 macht das noch raffinierter wenn man sich ein Gerät geholt hat welches einen nicht behebbaren Sachmangel hat.

Sie schicken dich erst mal zu dem Händler (O2 Shop), welche als Händler für den Käufer zuständig sind.

Dann schickt der Shop ein Fax für ein Storno an die Zentrale, doch die Zentrale antwortet dem O2 Shop nach einer Woche nicht.

Der O2 Shop schickt in den nächsten zwei weiteren Wochen noch 5 mal das Fax an die O2 Zentrale, doch dieser bleibt weiter Stur und intressiert sich nicht dafür und Antwortet nicht und stellt sich weiterhin tod.

Jetzt steckt der Kunde mit seinem Gerät in der Zwickmühle:
Der O2 Shop kann das Gerät nicht ohne Zustimmung ihrer Zentrale zurück nehmen und der O2 Kundendienst verweit auf den Händler der das Gerät verkauft hat.

O2 und O2 myHandy ist der größte .....laden wie dort mit Kunden umgegangen wird mit gespielter freundlichkeit am Telefon.
 
wie kommst du auf diese theorie?

sie bestätigt nämlich auch mein erlebnis...
 
Das ist keine Theorie sondern gerade Praxis was da abläuft und ich steck mitten drin bei diesem .....laden. Ich würde das auch gerne an die Öffentlichkeit bringen, dafür wäre es gut wenn sich noch welche melden die dieses unverschämte Gebaren von O2 miterleben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin interessiert...

Sent from my HTC Desire using Tapatalk
 
Hatte ähnliche Erfahrungen damals als ich mein 16h altes Milestone umgetauschen wollte
 
idealforyou schrieb:
Das ist keine Theorie sondern gerade Praxis was da abläuft und ich steck mitten drin bei diesem .....laden. Ich würde das auch gerne an die Öffentlichkeit bringen, dafür wäre es gut wenn sich noch welche melden die dieses unverschämte Gebaren von O2 miterleben.

sorry fürs offtopic meine freunde...

ich habe ja vor gefühlten 100 jahren, o2 mit emails(ansich sinnlos weil solche dinge IMMER per Postweg geschehen müssen), telefonisch(auch sinnlos) und Postweg bombadiert.

bei mir war es ja unter anderem ein umts-stick der nicht zurückgenommen wird und wurde, und auch die rückgabe meines zum 3ten mal kaputten milestone

Jedefalls habe ich heute die Auskunft bekommen dass der ganze Fall bearbeitet wird, und unter anderem als Händlerbeschwerde bearbeitet.

bei mir war es ja auch der fall, dass ich vom shop zu hören bekam, dass sie ohne mama o2 nichts machen können und mama o2 zu mir sagte, es liegt im ermessen vom shop, was gemacht wird.

jedenfalls werde ich noch eine weitere woche abwarten( bezahlen tu ich ja immernoch) und dann werde ich einen gang höher schalten. ggf. können wir und vielleicht noch mehr leute uns kurzschliessen...

ich denke mein o2 desire werde ich verkaufen und mir woanders eines holen.
 
So war heute wieder im Shop und nach mehreren Anrufen kam dann eine Ablehnung. Nochmals mußte mehrfach telefoniert werden damit ich diese auch schriftlich bekomme und dann per Fax endlich im Shop ankam.

Hierauf wird auf die AGB verwiesen, das man trotz Sachmangel angeblich kein Rücktrittsrecht hat.

Daraufhin bin ich direkt zum Verbrauchershutz (und siehe, das ist genau die richtige Adresse für den Anfang), dort mußte ich erst mal den Fall vortragen.
Das was O2 bei mir schriftlich mit der AGB begründet hat ist in Deutschland Rechtswiedrig und somit kann der Verbraucherschutz dort eingreifen.

Auf jeden Fall hab ich am Donnerstag um 16.10 Uhr einen Termin bekommen beim RA in der Verbraucherschutzzentrale, weil man im Vorfeld schon erkannt hat das O2 sivch hier gegen die Kunden Rechtswiedrig verhält und sich seiner Sachmangelhaftung entziehen will.

Leider sind soviele Volltrottel bei O2 die solche Entscheidungen treffen und ablehnen und mit AGB´s argumentieren die rechtlich nicht in Ordnung sind und gar nicht wissen was überhaupt ein Sachmangel ist. Hauptsache erst denn Kunden braten lassen und dann nach aufdringlicher Forderung ablehnen.

Nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen habe für weitere Maßnahmen sollte man das dann auch Sachlich an die Öffentlichkeit bringen.
 
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idealforyou schrieb:
So war heute wieder im Shop und nach mehreren Anrufen kam dann eine Ablehnung. Nochmals mußte mehrfach telefoniert werden damit ich diese auch schriftlich bekomme und dann per Fax endlich im Shop ankam.

Hierauf wird auf die AGB verwiesen, das man trotz Sachmangel angeblich kein Rücktrittsrecht hat.

Daraufhin bin ich direkt zum Verbrauchershutz (und siehe, das ist genau die richtige Adresse für den Anfang), dort mußte ich erst mal den Fall vortragen.
Das was O2 bei mir schriftlich mit der AGB begründet hat ist in Deutschland Rechtswiedrig und somit kann der Verbraucherschutz dort eingreifen.

Auf jeden Fall hab ich am Donnerstag um 16.10 Uhr einen Termin bekommen beim RA in der Verbraucherschutzzentrale, weil man im Vorfeld schon erkannt hat das O2 sivch hier gegen die Kunden Rechtswiedrig verhält und sich seiner Sachmangelhaftung entziehen will.


Leider sind soviele Volltrottel bei O2 die solche Entscheidungen treffen und ablehnen und mit AGB´s argumentieren die rechtlich nicht in Ordnung sind und gar nicht wissen was überhaupt ein Sachmangel ist. Hauptsache erst denn Kunden braten lassen und dann nach aufdringlicher Forderung ablehnen.

Nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen habe für weitere Maßnahmen sollte man das dann auch Sachlich an die Öffentlichkeit bringen.

Das ist so auch teilweise richtig - du hast nicht direkt ein Rücktrittsrecht. Der Verkäufer kann zweimal nachbessern - was in diesem Fall ja auch erfolglos passiert ist. Danach hast du allerdings sehr wohl ein Rücktrittsrecht.

Ajo: Zuständig für die Gewährleistung von verkauften Geräten ist der Laden, wo du gekauft hast, und sonst keiner, auch wenn die gerne mal was anderes behaupten. Wenn das eine Filiale von O2 ist, ist es O2. Wenn es ein unabhängiger Laden ist, dann ist es der Laden selber und wie die das mit O2 regeln ist nicht dein Problem und kann dir egal sein.
 
Richtig , es ist eine direkte Filiale von O2 die auch ein Storno wegen des Sachmangels an die Zentrale per Fax ( sogar in den fast 5 Wochen 6 Faxe) gesendet haben. Der Sachmangel wurde genau vom Shop geschildert und man wunderte sich dort direkt über die Ablehnung, die man im Shop selbst nicht für möglich gehalten hat.

Weder O2, noch der Hersteller sind in der Lage den Sachmangel beheben zu können, somit ist eine Nacherfüllung nicht möglich.

Trotzdem eine Ablehnung mit dem genauen Wortlaut:
Bitte beachten Sie, daß wir laut unserer AGB kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht gewähren.

Was genauso viel heißt wie: Wir können den Fehler und Sachmangel zwar nicht beheben aber laut unseren AGB müssen sie dann mit dem Sachmangel leben.

Nun hab ich halt den Termin gemacht bei dem Rechtsanwalt der Verbraucherschutzzentrale.
 
Oha hatte zum Glück noch keine Probleme mit meinem o2 Handy, hoffe dies bleibt auch so!
 
idealforyou schrieb:
Richtig , es ist eine direkte Filiale von O2 die auch ein Storno wegen des Sachmangels an die Zentrale per Fax ( sogar in den fast 5 Wochen 6 Faxe) gesendet haben. Der Sachmangel wurde genau vom Shop geschildert und man wunderte sich dort direkt über die Ablehnung, die man im Shop selbst nicht für möglich gehalten hat.

Weder O2, noch der Hersteller sind in der Lage den Sachmangel beheben zu können, somit ist eine Nacherfüllung nicht möglich.

Trotzdem eine Ablehnung mit dem genauen Wortlaut:
Bitte beachten Sie, daß wir laut unserer AGB kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht gewähren.

Was genauso viel heißt wie: Wir können den Fehler und Sachmangel zwar nicht beheben aber laut unseren AGB müssen sie dann mit dem Sachmangel leben.

Nun hab ich halt den Termin gemacht bei dem Rechtsanwalt der Verbraucherschutzzentrale.

Das ist allerdings schon lustig. Klarer Fall für den Anwalt.
 

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