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| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: iPhone 4, iPad 16GB Registriert seit: 21.11.2009
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| Das Display sitzt schief, dass heisst oben links schaut es über den Rahmen heraus, rechts sitzt es zu tief! Der Deckel sitzt nicht korrekt auf einer Seite, ist nicht bündig sondern ragt über den Rand. Die mittlere runde Hardwaretaste sitzt zu weit rechts, somit leuchtet es links heraus. Damit bin ich nicht zufrieden! Möchte es umtauschen, gekauft letzte Woche. Habe gelesen dass es ein bekanntes Problem bei HTC sei. Wie gehe ich am besten vor so dass ich auf kein erneutes Montagsmodell stosse. Kann ich einen direkten Austausch verlangen? Wer hat das / die selben Probleme? |
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| Android Guru Modell: HTC Desire & Flyer & Galaxy Nexus Registriert seit: 11.04.2010
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| Ja. Dazu habe ich mal etwas in einem anderen Forum geschrieben: Garantie / Gewährleistung / Sachmängelhaftung Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden immer mal wieder gern durcheinander geworfen, der Begriff Sachmängelhaftung ist vielen unbekannt, daher hier der Versuch, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Anwesende Juristen sind jederzeit eingeladen, korrigierend zu unterstützen: Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren. Gewährleistung / Sachmängelhaftung: Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung. Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB). Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist. Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor: Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig. Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben Stufe 2: Rücktritt oder Minderung Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war. Zu Stufe 1: Nacherfüllung Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH. Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ... Zu Stufe 2, Rücktritt: §346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)." Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden. Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen. Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem hatten wir erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte. Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient. *** Für alle diese Aussagen gilt natürlich: Ohne Gewähr!
__________________ Gruß, Deerhunter Pilot Pro : PIII : m500 : PEG-T625C : T3 : TX : Treo 680 : Treo 750 : Centro : E71 : N900 : Pre : HTC Desire <<Kein Support per PN>> |
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| Android Experte Modell: HTC Hero, HTC Desire, Archos101IT Registriert seit: 13.02.2010
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Allerdings wird der Austausch wohl nicht wirklich was bringen, da ich bisher keine Geräte gesehen haben, die diese "Mängel" nicht haben. Mehr oder weniger haben das alle Geräte. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht so genau, wo das Problem liegt. Mein Gott, es ist ein Handy. Wenn da das Display nen halben Milimeter schief sitzt, oder der Joystick ein kleeeiiines bisschen außerhalb der Mitte - who cares? Das Ding soll sauber funktionieren, lange halten und das Display sollte Kratzerresistent sein (und das ist es definitiv), dann passt das doch? In 2 Jahren interessiert das Ding eh keinen mehr, da hast du wahrscheinlich schon einen Nachfolger
__________________ Δοκεῖ δέ μοι καὶ Καρχηδόνα μὴ εἶναι |
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| Android Guru Modell: Google Janus Prime Registriert seit: 29.10.2009
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Mein Display ist perfekt ausgerichtet. Und wer mich kennt, weiß wie pingelig ich bin ![]() Ich würde es tauschen. Dadurch merkt auch HTC, dass sie in der Endkontrolle einen faule(n) Qualitätsprüfer(in) haben ![]() Da ich von HTC erwarte, dass sie bester Smartphone Hersteller werden (was sie eigentlich schon sind) sollte sich HTC sogar über so pingelige Leute wie John MClane oder mich freuen... Denn andere Kunden könnten durch verarbeitungsmängel zu anderen Herstellern getrieben werden. P.S. Habe ein o2-Desire aus der letzten Chargè
__________________ Google -DROID NEXUS: Tegra4, 2GB RAM DualChannel ,64GB,4,8" 1200x1920, 2400mAh,Touch-Backcover, Android 4.5 Jellyfish, 5Mpx 1080p, FrontfaceVideoCam, 131x68x9,8mm |
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| | #6 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: Samsung Galaxy Nexus Registriert seit: 20.10.2009
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Kann ich auch nicht bestätigen. Mein Desire ist zumindest mal blitzsauber verarbeitet und selbst nach einem Sturz aus einem guten Meter auf Fliesen sitzt nichts schief o.ä. Zu bemängeln wäre lediglich die rückwärtige Abdeckung, die nicht schön bündig abschließt und deren Clips schon irgendwie danach schreien, in absehbarer Zeit abzubrechen, zumal der Deckel recht stramm einclipst und etwas "Gewalt" braucht, ihn zu entfernen (das war auch schon vor dem Sturz so ). Aber zum Glück muß man da auch nicht alle Nas lang ran ![]() Cheers, Peter. |
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| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: iPhone 4, iPad 16GB Registriert seit: 21.11.2009
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Ok....hier ist jede Meinung erwünscht ![]() Finde es auch gut das jeder hier objektiv an die Sacher heran geht. das mit dem Lichtspalt am "Joystick" kann man eventuell auch vernachlässigen. ABER der schief sitzende Akkudeckel nicht. Er sitzt einfach nicht bündig. und jedesmal wenn ich das Handy in der Hand halt merke und spüre ich diesen nicht bündig abschliessenden Deckel . Einfach schlechte Verarbeitung. Das Display wurde einfach nicht 100% ins Gehäuse verarbeitet. Auf der Linke Seite sieht man auch das Gummi zwischen Glas und Gehäuse herausragen. rechts hingegen nicht. Wenn man Abends bei dunklen Licht sich die obere linke Seite des Displays anschaut schimmert auch die Displaybeleuchtung heraus. Es wird nur ein paar tage dauern bis ertse Staubpartikel sich dort unters Display eingefunden haben. |
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| Android Guru Modell: Google Janus Prime Registriert seit: 29.10.2009
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Ich kann dir nur raten das Teil zu tauschen... Alles andere ist nur schlecht für deinen Blutdruck ![]() Nicht falsch verstehen Mein Desire ist das am besten verarbeitete Gerät in meiner Gerätesammlung.
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| | #9 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: Samsung Galaxy Nexus Registriert seit: 20.10.2009
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@John_McLane: Ich glaube, da ist jeder auch anders gestrickt. Mir persönlich macht das mit dem Deckel jetzt nicht so viel aus. Ein schiefes Display, Pixelfehler oder Staub im Display würden mich dagegen auch fuchsig machen. Cheers, Peter. |
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| | #10 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: Motorola Atrix Registriert seit: 04.05.2009
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Hallo, also ich kann auch keinen der genannten Mängel bei meinem Desire feststellen. Alles gut verarbeitet und sitzt Bombenfest. Würde es auf jeden fall umtauschen. Gruß Jens
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