Widerruf Vertragsverlängerung

MC Ecko

MC Ecko

Dauergast
1.287
Habe ein großes Problem. Aber erstmal ganz von vorne. Meine Frau war bei Vodafone Hauptvertragsnehmerin und hatte ihren Bruder noch als Familienvorteil mit drin. Hatten beide Verträge gekündigt (zum 14.3.) und hat bei meiner Frau auch geklappt. Sie ist jetzt bei einem anderen Anbieter. Ihr Bruder ist aber noch drin. Der Vertrag wäre auch zum 14.3. ausgelaufen aber er hat gestern oder vorgestern den Tarif umstellen lassen und sich ein neues Handy bestellt. Alles ohne das wissen meiner Frau. Also habe ich heute bei Vodafone angerufen und dort der Beraterin gesagt das wir das widerrufen möchten. Sie sagte außerdem das das Handy morgen oder übermorgen verschickt wird. Da der Lieferschein leider schon bearbeitet ist könnten Sie das nicht mehr verhindern. Jetzt soll ich das Handy nach Erhalt zurück schicken und dann wird der Widerruf wohl bearbeitet. Jetzt meine frage. Wie verhalte ich bzw meine Frau mich jetzt am besten?
 
Sprich, dein Schwager hatte eine Partnerkarte und hat einfach mal den Vertrag verlängert...

Aber wurde ja schon richtig gesagt: innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zuürcksenden. Am besten das Paket nicht öffnen
 
Hieß zwar nicht PartnerKarte war aber so was in der Art.

Hatte ja mit einer Betreuerin bei Vodafone gesprochen und gefragt ob er das Paket nicht annehmen soll. Sie sagte zwar das das geht aber das durch die nichtAnnahme das Paket erstmal ca 1 Woche irgendwo gelagert wird bevor es wieder zu Vodafone zurück geht. Daraufhin sagte sie das im Paket ein RetourenSchein liegt und es damit nur 1-2 tage dauert. Was tun?
 
Aufmachen, aber nicht die Siegel der Smartphoneverpackung brechen.
Vllt. noch einen Zettel reinlegen, dass nichts geöffnet wurde
 
Ok das Paket kann ich aufmachen aber nicht das Handy öffnen. Paket per einschreiben zurück oder per RetoureSchein? Und dann wie weiter vorgehen? Sicherheitshalber schriftlicher Widerruf?
 
STOP:
Zu klären ist erstmal ob der Auftrag im Shop oder telefonisch gestellt wurde.

Im Shop:
Der Auftrag muss vom Shop als Händlerstorno ausgeführt werden. Das passiert aber freiwillig, weil es im Shop kein Widerrufsrecht gibt. In dem Falle wäre der Vertrag aber eh ungültig, da nicht vom Vertragspartner unterschrieben. Der Verstoß gegen Datenschutz käme gleich dazu.

Telefonisch:
Hier gelten 14 Tage Widerrufsrecht. Allerdings ist es meist mit dem zurücksenden des Gerätes nicht getan, da es sich genau genommen um 2 Verträge handelt. Zum einen der Mobilfunkvertrag, zum Anderen der Kaufvertrag des Gerätes. Letzterer wird durch die Rücksendung meist storniert. Ersterer bedarf meist der Schriftform. Heißt: Ihr solltet nen kurzes Widerrufsschreiben an Vodafone senden.

Gruß
Octi2007
 
Stimmt, ich bin davon ausgegeangen, dass es eine telefonischer VVL war.
In ersterem Fall würde es natürlich komplizierter
 
Er hatte mit Vodafone telefoniert. Hat sich einen Tarif für ca 50 Euro und Note 3 für 150 Euro aufschwatzen lassen. So ein Vollidiot. :banghead: würde es ausreichen wenn ich ein schreiben fertig machen und in dem drin das ich den Tarifwechsel zuzüglich Handy widerrufe ? Weiß leider nicht wie der Tarif genau heißt den er abgeschlossen hat bzw wie ich den Widerruf formulieren soll.
 
lol...
Ja schreiben am besten beilegen und zusätzlich per Einschreiben oder Fax denen zusenden.
Kannst ja allgemein formulieren
 
Wieso darf Dein Schwager einen Vertrag verlängern oder ändern der auf den Namen Deiner Frau läuft?
 
Hanseatix schrieb:
Wieso darf Dein Schwager einen Vertrag verlängern oder ändern der auf den Namen Deiner Frau läuft?

Laut aussage von Vodafone darf er das weil er das Kennwort hat.
 
MC Ecko schrieb:
Laut aussage von Vodafone darf er das weil er das Kennwort hat.
Da hat VF wohl leider recht. Schade, sonst hättest Du Dich schön darauf berufen können.
 
So, hab jetzt mal einen Text verfasst. Kann ich das so schreiben?

5e9a2a2e.jpg
 

Anhänge

  • uploadfromtaptalk1394016118719.jpg
    uploadfromtaptalk1394016118719.jpg
    42 KB · Aufrufe: 3.021
Wenn du noch Verlängerungsdatum hast und eine Vorgangsnummer wäre das hilfreich.
ansonsten noch "Widerruf Vertragsverlängerung" als Betreff schreiben. Damit es auch in die richtige Abteilung geht
 
Hanseatix schrieb:
Wieso darf Dein Schwager einen Vertrag verlängern oder ändern der auf den Namen Deiner Frau läuft?
leider ist das dank Fernabsatz möglich. Solange wie sich der Anrufer legitimieren kann (Name, Geb.Datum, Adresse, ggf. Kennwort usw.) ist sowas möglich. Wichtig ist nur, dass der eigentliche Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung mit schriftlicher Widerrufsbelehrung erhält. Ab Erhalte der Selbigen gelten dann die 14 Tage Widerrufsrecht. So hat der Vertragspartner die Möglichkeit den Vertrag zu stornieren, wenn er das so nicht viel. Tut er dies nicht (warum auch immer), ist´s genauso als hätte er ihn unterschrieben. Diesen Vertrag rechtlich dann anzufechten wäre nen hartes Unterfangen.

Gruß
Octi
 
Ok danke werde ich berücksichtigen.
 
@Octi2007

Leider hat meine Frau keine schriftliche Bestätigung und auch keine WiderrufsBelehrung erhalten. Was nun?

@all

Hätte noch eine frage. Heute kam die Rechnung für das Handy. Aber ob das Handy schon geliefert wurde kann ich nicht sagen da der Schwager ca 50km entfernt wohnt. Jetzt wollte ich heute schon mal einen Widerruf an Vodafone schicken und reinschreiben das ich das Handy sofort zurück schicke wenn es geliefert wurde. Kann ich das so mit reinschreiben oder ist das unnötig?

Der ursprüngliche Beitrag von 13:44 Uhr wurde um 15:19 Uhr ergänzt:

Kann jemand zu meinem letzten Post was sagen?

Der ursprüngliche Beitrag von 15:19 Uhr wurde um 15:20 Uhr ergänzt:

Kann jemand zu meinem letzten Post was sagen?
 
Ich würde es nicht reinschreiben... ;)
 
Ok danke. Sollte ich den Widerruf jetzt schon per einschreiben schicken oder warten bis Handy da ist? Hab ja leider keine Bestätigung und WiderrufsBelehrung von Vodafone bekommen.
 
Also nochmal. Wir reden, genau genommen von 2 Verträgen
1. Der Handyvertrag
2. Der Kaufvertrag fürs Gerät.
Obwohl der 1. auf den 2. einen Einfluss hat, so sind es doch 2 veträge.Den ersten kannst du getrost schon wegschicken. Ausführen werden die aber das Storno solange nicht, bis das Handy zurück ist.Sonst hättest du ja ein günstigrs Handy, aber keinen Vertrag.

Zum Scnreiben:
Ich würde reinschreiben, dass das Gerät u gehend zurückgeht. Bzgl. der Widerrufsbelehrung: Ich bin kein Anwalt und übernehme daher auch keine Haftung, ob das 100%ig richtig ist, was ich jetzt schreibe.
Das Fernabsatzgesetz gem. BGB besagt, dass der Vertrag telefonisch nur zustande kommen kann, wenn du schriftlich über dein Widerrufsrecht informiert wirst, welches dann mindestens 14 Tagen entspricht. Die Frist beginnt i.d.R. mit dem Erhalt der Belehrung. Und das ist der wichtige Punkt (in meinen Augen).Aber Achtung. Es reicht, wenn du das per Mail bekommen hast! Folge: Da der Vertrag erst nach Ablauf der Widerrufsfrist 100% gültig ist und die Frist ja erst mit Erhalt der Belehrung beginnt, läuft zwar der Vertrag, wird aber nie 100% Rechtsgültigkeit erlangen. Klarer Fehler von Vodafone.
Wie geagt, da ich, ein Anwalt bin, weiss ich nicht, ob alles exakt stimmt. Arbeite aber selbst in der Branche (anderes Unternehmen) und kenne daher einige Rechtsgrundlagen. Zumindest glaube ich das ;)

Gruss
Octi2007
 

Ähnliche Themen

C
Antworten
2
Aufrufe
135
maik005
maik005
I
Antworten
32
Aufrufe
2.552
prx
P
daweiner
Antworten
3
Aufrufe
861
Melkor
Melkor
Zurück
Oben Unten