Gemietetes Smartphone von Base gekauft - und nun?

F

Furgy

Fortgeschrittenes Mitglied
5
Hallo,

Ich habe mir letzen Sommer über eBay Kleinanzeigen ein Samsung Galaxy Note II gekauft und war bisher auch sehr zufrieden damit.
Seit 2 Wochen macht das Gerät allerdings grosse Probleme und ich bin zum Schluss gekommen das Gerät einzusenden, da es noch bis Juni 2015 Garantie hat.

Nichtsahnend habe ich also bei Base angerufen um nachzufragen, wie ich das jetzt abwickeln muss, da ja der ehemalige Besitzer auf der Rechnung steht und ich selber kein Kunde von Base bzw. e-Plus bin.

Beim genauen anschauen der Rechnung (warum ich das beim Kauf nicht gemerkt habe ist mir eh ein Rätsel) fiel dann auf, dass das Besitzer von diesem Galaxy das Gerät gar nie hätte verkaufen dürfen, da es Eigentum von Base ist und gemäss Aussage vom Base Kundendienst zurück muss, da dies so ein "Handy-Sorglos-Paket" ist...

Nun stellt sich mir die Frage: Was mache ich nun? Kann ich den Verkäufer zwingen das Gerät zurückzunehmen, selbst nach so langer Zeit?

Und wie mach ich das am besten - hingehen? Brief? Evtl. sogar Anwalt? Kann ich Base dazu bringen, dem Kunden das zu erzählen?

Vielen Dank für eure Hilfe...
 
Ich glaub da geht garnichts mehr da du es nicht gemerkt hast aber base sollte sich beim ehemaligen Besitzer erkundigen da er das ja nicht darg
 
INAL aber ich würde sagen, dass Du das Gerät ganz legal erworben hast. Das Mietverhältnis für das Teil besteht zwischen Base und demjenigen der es Dir verkauft hat, wie er sich am Schluß der Mietzeit mit Base auseinandersetzt ist dann sein Problem :). Ich vermute aber, dass er das Note II für einen Betrag um 1 € herum kaufen kann. Zur Reparatur würe ich mich direkt an Samsung bzw. deren Vertragswerkstätten wenden. Solange Du nachweisen kannst dass das Note noch keine 2 Jahre alt ist, sollte kein Problem sein.
 
Man kann kein gestohlenes Gerät legal kaufen...
Wenn man Hehlerware kauft (und leider ist das nichts anderes) und der eigentliche eigentümer wird wieder gefunden so muss man die Ware an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben und kann ggf gegen den Verkäufer etwas unternehmen.

Ich würde vorschlagen den Verkäufer (wenn der noch bekannt ist) mal aufzusuchen und diesem den Sachverhalt schildern. Falls dieser keine Anzeige wegen Hehler haben möchte sollte er das Gerät zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten...

Sicher kann man auch über den Hersteller gehen und der Verkäufer wird es teuer bezahlen müssen wenn er nach der Vertragslaufzeit das Gerät nicht zurückgeben kann, aber das ändert aber nichts daran das Dir das Gerät eigentlich nicht gehört und Du auch die Rennerei haben wirst...
 
Schnickschnack. Der Verkäufer war zum Besitz berechtigt, der TE hat ihn gutgläubig für den Eigentümer gehandelten und ist damit Eigentümer der Sache. Das Problem dürfte der Verkäufer haben, der dem vorherigen Eigentümer Schadensersatz leisten muß. Weitere Einzelheiten erspare ich mir und Dir zu diese späten Stunde. Bei Interesse findest Du im BGB und entsprechenden Kommentaren reichlich Lesestoff. Stichworte: Eigentümer, Besitzer, gutgläubig, Abhanden kommen.
 

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