[Erledigt] Defy Wasserschaden - Haftpflichtversicherung

K

Karsten95

Ambitioniertes Mitglied
2
Hallo mein Defy ist leider gestern durch ein Unfall in 4m tiefes Wasser gefallen. Wenn ich es anschalte bleibt das Display schwarz allerdings kann ich über ADB und Android Screencast das Defy noch steuern. Wenn ich jetzt über Screencast den Browser öffne und eine überwiegend weiße Seite öffne (z.b Google) dann schaltet sich das Display aufeinmal an. Aber der Digitizer ist anscheinend tot der Touch reagiert auf garnichts mehr. Mein Kumpel hatte mein Defy in der Hand und es ist ins Wasser gefallen. Kann die Haft-Pflicht Versicherung da was machen?

Danke für eure Hilfe ._.

Karsten

Edit: Wenn ich versuche die Helligkeit zu ändern passsiert nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Karsten95 schrieb:
Kann die Haft-Pflicht Versicherung da was machen?

Naja, erstmal muss dein Kumpel eine Haftpflicht haben.
Dann müsst ihr es halt der Versicherung melden und darlegen, dass es aus Versehen war.
Falls eine Mindestbeteilugung fällig wird, muss er die zahlen, die Versicherung zahlt den Rest.

a) Also entweder dein Defy-Kaufpreis - 150€ SB deines Kumpels = Der von der Versicherung gezahlte Betrag
ODER
b) Defy-Marktwert - 150€ SB = Summe der Vers.
ODER
c) Restwert deines Defy (weil gebraucht)-150€ SB = Vers.Summe

Ohne SB zahlt die Versicherung theoretisch die ganze Summe nach einer der drei Varianten oben (wenn sie zahlt).

Es kommt hier darauf an, was für einen Tarif oder welche Konditionen er/Seine Eltern hat/haben (oder wo auch imme er versichert ist:flapper:).

Edit:
Mir ist mein handy im Urlaub nach der Disco ins schwarze Meer gefallen, schwamm da 2h rum bis ich es wiedergefunden habe, weil es angespült wurde...Es war immernoch an und nix passiert.
Bei vielen kommt wohl imemr Wasser rein ; )
 
Naja, 4m ist ja auch schon mal ne Hausnummer.
Meine Hapftpflicht hat eine Schadensausfallklausel (oder wie das heißt).
Also wenn der Verursacher selbst keine Haftpflicht hat (und auch nicht selbst zahlen kann) dann zahlt meine mir den Schaden.
Aber soo arm wird Dein Kumpel wohl nicht sein...
 
Und wieder ein neuer Thread. Kannst Du nicht den bestehenden benutzen?

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
wieso?
geht doch hier nicht darum, ob Gewährleistung oder nicht, sondern um ne Versicherungsfrage...
 
Android4.0 schrieb:
Naja, erstmal muss dein Kumpel eine Haftpflicht haben.
Dann müsst ihr es halt der Versicherung melden und darlegen, dass es aus Versehen war.

Naja, "aus Versehen" reicht da wohl nicht ganz aus, es kommt eher darauf an, ob du ihm das Handy gegeben hast (Stichwort "geliehen"...) oder ob es es einfach genommen hat "ohne dein Wissen"....
 
Danke für eure Antworten ... er hat es mir aus der Hand gerissen
 
sirmonac schrieb:
Naja, "aus Versehen" reicht da wohl nicht ganz aus, es kommt eher darauf an, ob du ihm das Handy gegeben hast (Stichwort "geliehen"...) oder ob es es einfach genommen hat "ohne dein Wissen"....

Naja, dass er es ihm gewissermaßen freiwillig gegeben hat, davon ging ich aus, als das Stichwort Freund gefallen ist.
Wäre sonst ja ein toller kollege, den er da hat :scared:

Und "ohne aus Versehen" läuft da nichts, weil ich von keiner normalen Versicherung gehört hab, die greift, wenn man mutwillig Sachen zerstört.
Ob nun geliehen, geklaut oder sonst wie ; )
Aber natürlich, bei unrechtmäßigem Besitz wird das mit seiner Versicherung wohl auch nichts.

naja, schreibt die einfach mal an...:flapper:
 
Egika schrieb:
wieso?
geht doch hier nicht darum, ob Gewährleistung oder nicht, sondern um ne Versicherungsfrage...
Das stand aber zum Anfang nicht in der Überschrift.


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Meikel_61 schrieb:
Das stand aber zum Anfang nicht in der Überschrift.
Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
Ich hab die Überschrift mal dem Thema angepasst. Threads zum Thema Wasserschaden direkt haben wir ja schon genug :cool2:

Karsten95: Fakt ist wohl das das Defy zur Reparatur muß. Da wir hier kein Versicherungsforum sind, ruf doch mal bei deiner Versicherung direkt an und frag nach! Infos dazu hat dir ja schon Android4.0 geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Android4.0 schrieb:
Naja, dass er es ihm gewissermaßen freiwillig gegeben hat, davon ging ich aus, als das Stichwort Freund gefallen ist.
Wäre sonst ja ein toller kollege, den er da hat :scared:

Und "ohne aus Versehen" läuft da nichts, weil ich von keiner normalen Versicherung gehört hab, die greift, wenn man mutwillig Sachen zerstört.
Ob nun geliehen, geklaut oder sonst wie ; )

Hast ja teilweise recht, nur sobald es eben freiwillig geben wurde (also "geliehen" im Fach-Chargon) zahlt die Versicherung nix! Daher ist es also nicht egal ob geliehen oder sonst wie!!! Das mit mutwillig ist ja selbstredend!
 
sirmonac schrieb:
Hast ja teilweise recht, nur sobald es eben freiwillig geben wurde (also "geliehen" im Fach-Chargon) zahlt die Versicherung nix! Daher ist es also nicht egal ob geliehen oder sonst wie!!! Das mit mutwillig ist ja selbstredend!

Das Handy wurde mir aus der Hand gerissen! Aber wie soll man es beweisen?
 
sirmonac schrieb:
Hast ja teilweise recht, nur sobald es eben freiwillig geben wurde (also "geliehen" im Fach-Chargon) zahlt die Versicherung nix! Daher ist es also nicht egal ob geliehen oder sonst wie!!! Das mit mutwillig ist ja selbstredend!

Ich behaupte es mal anders herum: hat wenn es ihm zum angucken gegeben, und der Kumpel hats fallen lassen, wird i. D. R. gezahlt. Hat der Kumpel es weggerissen, könnte es ja fast mutwillig sein. Naja, ist wohl auslegungssache der Versicherung. Naja, ruf da an, wie molex sagt. Rest wird nur OT.
 
Ich nehme mal an dein Kumpel ist genauso alt wie du,
dann hat er zwar in der Regel keine eigene Haftpflichtversicherung aber seine Erziehungsberechtigten haben eine, die müsste in der Regel für seine Untat einstehen.
Wenn er selbst nicht bereit ist seine Eltern über seine Untat zu informieren musst du das halt machen.

Ist zwar jetzt etwas OT aber ein Freund der dich schädigt und für seine Tat nicht gerade steht, der ist nicht dein Freund oder Kumpel.
 
Danke für eure Antworten. Die Versicherung läuft. Also die Eltern vom Freund haben die Versicherung benachrichtigt.
 
OT:

Android4.0 schrieb:
Ich behaupte es mal anders herum: hat wenn es ihm zum angucken gegeben, und der Kumpel hats fallen lassen, wird i. D. R. gezahlt. Rest wird nur OT.

Genau dann eben nicht! Das ist bei (den meisten, wenn nicht bei allen) Vericherern sogar die Ausschlussklausel um den Schaden zu regulieren, da ja "geliehen" !!!
Und bei geliehenen, gepachteten, gemieteten, oder geleasten Sachen wird die Haftplicht eben nicht einspringen!
Kannst dich ja mal bei google bisschen schlau machen und "geliehen Haftpflicht" eingeben...

Aber egal... ;)

OT Ende...
 

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