20.09.2011, 09:11
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#11 (permalink)
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| Gewerbliches Mitglied Modell: RAZR(?),Atrix(2),Pro(+), XOOM(alle), DEFY(+,mini,XT), Milestone(2/XT720),Fire(XT), Flipout Registriert seit: 19.07.2010
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| AW: mp3 Klingelton ändert sich von alleine
Gewährleistung hat mit der Garantie aber nix zu tun.:-) Zitat:
Zitat von Pfeily Hallo,
zunächst ergibt sich aus den "Garantiebestimmungen von Motorola" lediglich, das bei Rückgabe der "Auslieferungszustand" vorliegen muß. Dies sollte gerade beim Rooten kaum Probleme bereiten. Ansonsten ist das mit der Beweislast auch differenziert zu sehen. Ich zitiere mal einen Auszug von "anwalt-seiten.de": Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Also, je nachdem wie alt Dein Defy ist, gar kein Problem. In den meisten Foren wird Sache nur immer dramatisiert. | |
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