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Garantie ohne Rechnung

Das Thema "Garantie ohne Rechnung" befindet sich unter Motorola Milestone Forum auf Android-Hilfe.de.


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Alt 11.01.2010, 21:17   #11 (permalink)
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Modell: Motorola Milestone

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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Zitat:
Zitat von Vladok Beitrag anzeigen
Was ist denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Gewährleistung = per Gesetz vorgeschrieben, 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten zugunsten des Händlers

Garantie = vom Händler/Hersteller freiwillig erteilt - zum Beispiel auf die Qualität oder auf Funktion.


aus Wikipedia auch nochmal ganz schön:
  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
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Vladok (12.01.2010)
Alt 11.01.2010, 21:34   #12 (permalink)
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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Zitat:
Zitat von Zottel Beitrag anzeigen
Ich würde trotzdem schauen, an die Rechnung zu kommen, weil die Gewährleistungspflichten des Händlers in vielen Fällen mehr bieten.
Ähm... Das ist so nicht ganz korrekt:

  • Gewährleistung ist gesetzlich im HGB geregelt. Sie regelt die Rechte des Käufers bzw. die Pflichten des Verkäufers (nicht des Herstellers) z.B bei eintretenden Deffekt.
    • (Recht des Käufers auf "Reparatur" eines Fehlers/ Deffektes [Beweislastumkehr beachten: im ersten 1/2 Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler NICHT schon beim Kauf vorlag, danach - die restlichen 1 1/2 Jahre - muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag]
    • Pflicht des Verkäufers z.B. zum Austausch des Gerätes nach 3maliger erfolgloser Reparatur des Gerätes [VORSICHT: immer der selbe Fehler wurde beanstandet])

  • Garantie hingegen ist eine freiwillig abgebene Erklärung (meist eine Garantieurkunde bzw. - erklärung) des Verkäufers oder des Herstellers zur Erfüllung bestimmter Leistungen neben dem eigentlichen Produkt. Dies sind in vielen Fällen Leistungen, die über die Gewährleistungspflichten des Verkäufers hinausgehen (z.B. 3- Jahre- vor- Ort- Service oder Ersatzgerät bei Reparatur...)

D.h. also, wenn der Käufer Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss der Verkäufer "nur" seinen gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen.
Mehr Leistung erhält der Kunde meist, wenn er (falls vorhanden bzw. beim Kauf mit abgeschlossen) eine Garantie(erklärung) des Verkäufers in Anspruch nimmt. Es kann natürlich auch vorkommen, dass eine sogenannte "Herstellergarantie" genau die selben Rechte einräumt wie bei einer gesetzl. Gewährleistung.

Als Käufer wägt man im E- Fall jedenfalls ab, welche der beiden Arten (Gewährleistung oder Garantie) einem mehr Punkte bringt bzw. welcher Partei (Hersteller oder Verkäufer) das bessere Image oder die besseren Referenzen hat, falls Gewährleistungrechte = Garantierechte.

Fazit: Gewährleistung immer - Garantie, nur wenn abgeschlossen
haefft ist offline   Mit Zitat antworten
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SaschaH (12.01.2011), Vladok (12.01.2010)
Alt 11.01.2010, 23:18   #13 (permalink)
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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Ich denke, dass habe ich auch ungefähr so geschrieben (Ich habe Händler, nicht Hersteller bei der Gewährleistung geschrieben )

Ich schreibe, von "vielen Fällen", wo die Gewährleistung besser ist, du von "vielen Fällen", wo die Garantie besser ist, einigen wir uns darauf, dass er zusehen sollte, die Wahl treffen zu können, was von beiden er in Anspruch nehmen will (in der Hoffnung, dass man nie in diese Situation kommt) und daher schauen sollte, auch die Rechnung zu bekommen.
Zottel ist offline   Mit Zitat antworten
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Vladok (12.01.2010)
Alt 12.01.2010, 08:57   #14 (permalink)
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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Zitat:
Zitat von haefft Beitrag anzeigen
Ähm... Das ist so nicht ganz korrekt:

  • Gewährleistung ist gesetzlich im HGB geregelt. Sie regelt die Rechte des Käufers bzw. die Pflichten des Verkäufers (nicht des Herstellers) z.B bei eintretenden Deffekt.
    • (Recht des Käufers auf "Reparatur" eines Fehlers/ Deffektes [Beweislastumkehr beachten: im ersten 1/2 Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler NICHT schon beim Kauf vorlag, danach - die restlichen 1 1/2 Jahre - muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag]
    • Pflicht des Verkäufers z.B. zum Austausch des Gerätes nach 3maliger erfolgloser Reparatur des Gerätes [VORSICHT: immer der selbe Fehler wurde beanstandet])
Das ist so leider auch nicht richtig. Einschlägig hier sind die §§ 437 ff. BGB, nicht HGB. Dort finden sich die relevanten Regelungen zur Gewährleistung.
Tho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2010, 17:11   #15 (permalink)
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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Zitat:
Zitat von Zottel Beitrag anzeigen
Ich war mal im Mobilfunksupport eines anderen Herstellers tätig, und genau so sieht es dort auch aus. ...
Jo geben sich eigentlich nicht. viel. Nur in der Qualität der Reparatur finde ich gibt es Himmelweiter unterschiede...aber das wäre zuviel OT

Abschließend von mir wäre nur zu sagen, das die Herstellergarantie bei Apple zb generell nur 12 Monate beträgt. Viele Leute sind aber der Meinung das es ja gesetzlich 24 Monate Garantie (hier ist wirklich nicht die Gewährleistung gemeint) geben würde...
Es ist echt ein wenig verwirrend
Fluck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2010, 20:26   #16 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Zottel Beitrag anzeigen
Ich schreibe, von "vielen Fällen", wo die Gewährleistung besser ist, du von "vielen Fällen", wo die Garantie besser ist, einigen wir uns darauf, dass er zusehen sollte, die Wahl treffen zu können, was von beiden er in Anspruch nehmen will (in der Hoffnung, dass man nie in diese Situation kommt) und daher schauen sollte, auch die Rechnung zu bekommen.
Einverstanden.

Grundsätzlich ist es jedenfalls wirklich wichtig seine Rechte aus Gewährleistungs -bzw. Garantieansprüchen zu kennen und diese gegeneinander abzuwägen...
Für die Gewährleistungansprüche gegenüber dem Händler bzw. Verkäufer, ist es im Streitfall allerdings unerlässlich einen Kaufnachweis (Rechnung) zu besitzen. Ein Kaufvertrag (Grundlage für Gewährleistungsansprüche) kann zwar auch mündlich abgeschlossen werden, aber ohne Schriftstück (Rechnung, Lieferschein, etc.) steht Aussage gegen Aussage...
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Alt 12.01.2010, 20:30   #17 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Tho Beitrag anzeigen
Das ist so leider auch nicht richtig. Einschlägig hier sind die §§ 437 ff. BGB, nicht HGB. Dort finden sich die relevanten Regelungen zur Gewährleistung.
Du hast natürlich recht. *sorry*

Das HGB regelt Rechtsbeziehungen zwischen Händler und Händler wohingegen die von Dir genannten Paragraphen aus dem BGB (und auch andere) die Rechtsbeziehungen zwischen Endverbraucher und Händler regeln.
haefft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2010, 21:11   #18 (permalink)
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Standard AW: Garantie ohne Rechnung

Hab' mal ein bißchen gestöbert und die Garantieleistungen von Motorola mir angeschaut...

Dort steht unter "GELTENDMACHUNG":

"Damit Sie unsere Garantieleistungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie den Kaufbeleg oder einen vergleichbaren Kaufnachweis vorlegen, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Auf dem Gerät müssen außerdem die originale kompatible elektronische Seriennummer (IMEI) und die mechanische Seriennummer (MSN) deutlich sichtbar sein."

Scheint also so, als ob auch Motorola eine Rechnung vorgelegt haben will, ABER unter "VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN" steht weiterhin:

"Motorola behält sich [...] das Recht vor, den kostenlosen Garantieservice zu verweigern, falls die erforderliche Dokumentation nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden kann, unlesbar oder nicht in Übereinstimmung mit den Daten des Herstellers ist."

"Behält sich vor" klingt für mich nach Kulanz- Möglichkeit. So wie hier im Thread schon geschrieben wurde, könnte dann also die Geschichte mit dem IMEI- Nr.- Vergleich (Kaufdatum) bei Motorola auch ohne Kaufbeleg funktionieren.

Falls Du also nicht mehr an die Rechnung des Verkäufers kommst, würde ich auf alle Fälle mal beim Support von Motorola anrufen, Dein Problem schildern, und mich erkundigen, ob die IMEI- Geschichte "wahr" ist... Dann wärst Du ja aus dem Schneider!
haefft ist offline   Mit Zitat antworten
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Vladok (13.01.2010)
Alt 13.01.2010, 17:56   #19 (permalink)
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Da stand auch früher drinne das der Kunde verpflichtet wäre, anzugeben welches Mobilfunknetz er mit dem Gerät verwenbdet... Meinste das hat die mehrzahl getan? Papier ist geduldig

Mein geschildertes spiegelt das tägliche Chaos im Service wieder
__________________
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