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Galaxy S II kaputt?

Das Thema "Galaxy S II kaputt?" befindet sich unter Samsung Galaxy S2 (I9100) Forum auf Android-Hilfe.de.


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Alt 14.12.2011, 11:55   #11 (permalink)
Fortgeschrittenes Mitglied

Modell: In Moment "Sony Arc S" aber immer auf der Suche nach eierlegenden Wollmilchsau!

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Standard AW: Galaxy S II kaputt?

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, hier geht es nicht um eine Versicherung!
Vom Betrug hier zu sprechen ist für mich absolut unangemessen, ich sehe das so: Der TE hat das Recht sein Handy im Rahmen der Herstellergarantie zum Servicepartner einzuschicken, mit der Bitte um Prüfung einer Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie. Der Servicepartner ist (sollte) autorisiert und ausreichend geschult sein, um prüfen zu können ob hier ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht! Der TE bittet also im Rahmen der Herstellergarantie zu reparieren, der Servicepartner muss entsprechend feststellen ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Wie es zum Defekt gekommen ist muss der Kunde nicht sagen (in 99% der Fälle weiß der Kunde sowieso nicht wie und warum das Gerät kaputt ist).

Gruß

Geändert von hanesbanes (14.12.2011 um 12:05 Uhr)
hanesbanes ist offline  
Folgender Benutzer bedankt sich bei hanesbanes für diesen Beitrag:
cp2306 (14.12.2011)
Alt 14.12.2011, 12:43   #12 (permalink)
Fortgeschrittenes Mitglied

Modell: Samsung Galaxy S2 (I9100)

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Standard AW: Galaxy S II kaputt?

Leute ich kenne den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Versicherung.

Darum
Zitat:
Ich möchte mit der Story nur darauf hinweisen, falls jemand es über die Versicherung abwickeln möchte,
Wollte ich solchen Vorschlägen, welche schon öfters im Forum kamen wurden, gleich den Wind aus den Segeln nehmen.

Zitat:
So definitiv würde ich das nicht sagen. Normale Stürze aus bspw Tischhöhe sollte ein Gerät (bis auf Beulen) schon aushalten.
Und Feuchtigkeitsschäden sind definitiv Garantiefälle. Auch unter erhöhter Luftfeuchtigkeit (Regen, Bad, Nebel) muss ein Gerät arbeiten können, denn das sind normale Umstände.
Das sehe ich etwas vorsichtiger. Darum gibt es Outdoor Handys und welche die noch extra den Begriff "Spritzwasser geschützt" anführen.

Und im Benutzerhandbuch noch:
Zitat:
Halten Sie das Gerät trocken.
• Feuchtigkeit und Flüssigkeiten aller Art können Teile des Geräts oder
elektronische Schaltkreise beschädigen.
• Sollte das Gerät nass geworden sein, entnehmen Sie den Akku, ohne das
Gerät einzuschalten. Trocknen Sie das Gerät mit einem Tuch und bringen Sie
es zu einem Kundendienstzentrum.
• Durch Flüssigkeit wird die Farbe des Etiketts verändert, das Wasserschäden
im Gerät anzeigt. Wasser beschädigt das Gerät und kann zum Erlöschen der
Herstellergarantie führen.
Samsung sichert sich in dieser Richtung ab. Also wenn du im Regenwald unterwegs bist, oder im Dampfbad damit telefonierst, möchte ich nicht darauf wetten das es das S2 überlebt und Samsung es auf Garantie repariert. ;-)

Aber ich weis auf was du hinaus möchtest und stimme dir zu. Ein Phone ist ein Gebrauchsgegenstand, egal ob smart oder nicht. Darum kann ich auch mit nem iPhone 4 nichts anfangen, einmal am Boden ungünstig auffallen und schon ist es vorbei. Und das geht bei denen zu 100% NICHT auf Garantie. Seitdem hat meine Freundin ein Samsung ACE. ;-)

Gruss
Stoli
__________________
A. Dorfer: "Optimismus ist eine Form von Informationsmangel"

Aktuell: Samsung Galaxy S2: CheckRom RevoHD 4.0 ; Kernel Speedmod
Ehemalig: HTC Legend: blayo B0.8.4
stoli ist offline  
Alt 14.12.2011, 14:05   #13 (permalink)
Android Guru
 
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Modell: Samsung Galaxy S2 (I9100)

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Standard AW: Galaxy S II kaputt?

Zitat:
Zitat von cp2306 Beitrag anzeigen
Ich finde ihr übertreibt hier aber gewaltig. Betrug ist etwas anderes. Wenn man es unter Garantie einschickt ist das sein gutes Recht. Nur weil man den Sturz nicht erwähnt ist es noch lange kein Betrug. Allerhöchstens wäre es arglistige Täuschung und selbst da hätte ich gewaltige Zweifel.
Zitat:
Irren ist menschlich. Betrug kennt u.a. das Tatbestandsmerkmal "Täuschung", getäuscht ist somit getäuscht, die Begrifflichkeit "arglistig" mag in deinem Wortschaft zu finden sein, aber nicht im § 223 StGB.
Von daher: Schick es einfach ein, sag nichts von dem Sturz und gut ist.
Dann ist es weder Betrug, noch Täuschung, noch vortäuschung falscher Tatsachen, sondern nur das weglassen von Details. Und das ist kein Verbrechen.
Stimmt, es ist kein Vebrechen, sondern ein Vergehen.
Aber da dir offenbar schon dieser gewaltige Unterschied nicht bekannt ist, darf folglich angenommen werden, dass dir die Tatbestandsmerkmale des Delikts "Betrugs" vollkommen unbekannt sind. - Der Ausdruck "betrügen", "bin betrogen worden" usw. mag in der Umgangssprache anders zu würdigen sein, als im rechtlichen Sinn. Und da gibt es leider, was deine geschilderte Tathandlung betrifft, keine Diskussionsgrundlage oder Auslegungsmöglichkeiten. Dein geschildertes Vorgehen ist und bleibt ein strafbarer Betrug. Auch wenn du meinst "Betrug ist etwas anderes". Wie schon gesagt "irren ist menschlich".
__________________
Nix Gwieß woaß ma ned
HTCDesire ist offline  
Alt 14.12.2011, 14:52   #14 (permalink)
Android Experte
 
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Standard AW: Galaxy S II kaputt?

Das stimmt so aber nicht. Wenn ich ein defektes Gerät einschicke, bin ich nicht verpflichtet auch den Grund (Sturz) mitanzugeben. Lässt man dieses Detail weg, ist es kein Betrug, da man es nicht angeben muss.
Es ist weder ein Vergehen, noch eine Straftat.
Selbst wenn man angibt "Gerät ist nicht runtergefallen" würde kein Gericht der Welt einen wegen Betrug verurteilen.
cp2306 ist offline  
Alt 14.12.2011, 15:30   #15 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von boshot

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Standard AW: Galaxy S II kaputt?

Was hat das alls noch mit dem Grund des Postings zu tun?

Ihm is das Gerät runtergefallen und es tut nicht mehr, er wollte keine Diskussion um Betrug ja/nein, Versicherungen, etc.



@Threadersteller:

Schick dein S2 ein, Adressen sind hier zu finden: Android/Galaxy S2 Begriffserklärung für neue User

Dann wirst sehn was se sagen.


Hier is nu zu.
__________________
boshot ist gerade online  
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display kaputt, galaxy s, kaputt

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