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Das Thema "Vorläufig kein BT und Wifi Teth!!!" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.11.2009
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| da ich das Forum hier schon seit längerer Zeit verfolge und es mir bei einigen Problemen geholfen hat, wollte ich jetzt auch mal was davon zurückgeben. In einem Gespräch heute, welches ein O2 Mitarbeiter mit Samsung geführt hat, wurde mir mitgeteilt, (weil ich mein Galaxy zurückgeben will) dass es in nächster Zeit KEINE BEHEBUNG VON BLUETOOTH UND TETHTERING seitens Samsung geben wird. ![]() Wie zuverlässig diese Aussage ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn schon das nicht behoben wird, dann Spiel ich mal Nostradamus und behaupte, auf Android 2.0 können wir bis zum Ende aller Tage warten. Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch meine Vorgehensweise erläutern, mit der ich vorläufig ein "Einschicken zur Reparatur" verhindert habe. Wie vielen, oder auch allen hier, versuchte man mir die Reparatur anzudrehen. Dies verweigerte ich, mit der Begründung, dass mir Aufgrund des Nacherfüllungsgesetztes die Wahl frei steht, Reparatur oder Austauschgerät. Der O2 Mitarbeiter sagte mir,dass das nicht möglich sei, da Nacherfüllung durch eine Reparatur vertraglich geregelt sei. Ich teilte ihm daraufhin höflich mit, dass das rechtswidrig sei (solche Zusätze in Verträgen oder AGBS sind ungültig, da sie geltendes Recht beschneiden) und eine Reparatur nur bei Sonderanfertigungen oder Unikaten angewendet wird. Hier hat der Kunde kein Wahlrecht. Ich fügte noch hinzu, dass ich mich beim Verbraucherschutz informiert habe und nicht zu der Gruppe von blauäugigen Kunden gehöre, bei denen sowas zieht. Tja was soll ich sagen, der Shop Mitarbeiter stutzte, notierte daraufhin die von mir angegebenen Sachmängel und leitete einen Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Dies muss laut seiner Aussage aber intern noch geprüft werden. Hoffe meine kleine Beschreibung hat euch gefallen. Feedback erwünscht. mfg Mister-X Geändert von Mister-X (20.11.2009 um 20:53 Uhr) |
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| | #2 (permalink) | |
| Android-Hilfe.de Mitglied Registriert seit: 11.07.2009
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| Zitat:
"Wenn man keine Hilfe bekommt, muss man sich eben selber helfen" | |
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| | #4 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.11.2009
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@mhagen81: Ich weiß, dass es damit Ruckzuck geht. Aber muss ich Produkte selber so hinbiegen, dass sie den Aussagen von Herstellern bzw. Verkäufern entsprechen? Mit Sicherheit nicht... Und zu deinem Satz: "Wenn man keine Hilfe bekommt, muss man sich eben selber helfen" kann ich nur sagen: " Wenn man von seinem Recht keinen Gebrauch macht, dann ist man ein Trottel". @Psycholein: Werbung von O2 zum Galaxy vor dem 29.7.09:
mfg Mister-X |
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| | #6 (permalink) |
| Fortgeschrittenes Mitglied Registriert seit: 31.07.2009
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Steht auch alles im BGB. Ich hab in einem anderen Fall auch schonmal meinen Schönfelder mit in den Laden genommen. Den Unsinn mit den AGB versucht jeder Verkäufer. Ich hab den Eindruck die werden absichtlich falsch geschult.
__________________ Mach's gut Robert! Wir sehen uns oben. |
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| | #7 (permalink) |
| Android Experte Modell: HTC Desire Registriert seit: 24.07.2009
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Man kann eventuell auch bei unerfüllbarkeit die Nachbesserung verweigern(dunkel im Kopf). Wir alle und O2 wissen das sie wohl die BT Probleme nicht beheben können. Aber ich wünsche dir viel Erfolg. |
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| | #9 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.11.2009
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Das ist schlicht und ergreifend falsch. Schaut ins BGB oder informiert euch wie ich, beim Verbraucherschutz. Dieses "Falschdenken", was man duch die Industrie als "Rechtliche Wahrheit" suggeriert bekommt, muss mal raus aus den Köpfen. mfg Mister-X |
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| | #10 (permalink) |
| Fortgeschrittenes Mitglied Registriert seit: 31.07.2009
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Na du bist ja nen richtiges Genie. Lies dir mal dile Posts durch bevor du hier allen anderen Falschdenken unterstellst. Wir haben gerade eben bestätigt, das der Rücktritt möglich ist. Unmöglichkeit der Nacherfüllung führt zum sofortigen Rücktrittsrecht. Weil eben ein Recht zum Nacherfüllen, was der Verkäufer grdsl. hat, niemals zum Erfolg führen kann. §§ 434, 437 Nr. 2, 326 V BGB. Aber mit deiner 'Reaktion beweist du, das dich die genaue Rechtslage gar nicht interessiert und präsentierst dich als besserwisserischer Schreihals.
__________________ Mach's gut Robert! Wir sehen uns oben. |
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