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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 77,94%
Nein 36 12,81%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,25%
Teilnehmer: 281. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 11.03.2010, 22:41   #1161 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

haben wir hier auch schon mehrfach erwähnt...vielleicht könnte badfriend mal einige grundlegende dinge in den ausgangspost aufnehmen, damit wir hier nicht gefühlte 10 000 mal die gleiche dubiose antwort geben müssen...

soll heißen, wir wissen nicht, inwieweit das mit der rückabwicklung über ebay und mit fremd-rechnungsadressen ist...

da hilft nur nachfragen...
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Alt 11.03.2010, 22:55   #1162 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Und eigentlich hab ich für diese sondefälle auch nen sonderthread gestartet. Bei den "echten" o2lern ist die sachlage klar, aber bei allen ebay/mediamarkt handies ist guter rat teuer...
Ich hab mein galaxy vor 3 wochen bei ebay verkauft.
Hatte auch eins aus nem myhandy vertrag der nicht auf mich lief. Ich könnt grad kotzen dass ich net noch n bisschen gewartet hab
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Alt 12.03.2010, 00:26   #1163 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von nicht_die_mama Beitrag anzeigen
Frage:
Hat schon jemand eine Mailanfrage bzgl. wie lange Rückgabe des Galaxy gestellt ?
ich DENKE, dass das relativ unbefristet möglich ist. außer natürlich die schieben doch noch ein update mit 2.1 nach und bluetooth funzt.. NOT!
auf jeden fall kann es ja auch in 6 monaten erst passieren, dass jemand mit einem galaxy auf diesen thread hier stößt oder von woanders die info bekommt, dass er das gerät zurückgeben kann.. warum sollte o2 genau dem dann sagen, dass sie seins nicht mehr zurück nehmen? also SCHÄTZEN würde ich, dass du dein handy bis MAXIMAL 2jahre nach kaufdatum zurückgeben kannst.

die beworbenen funktionen fehlen einfach.
wie ein auto, dass keine achsen aber 4 räder hat.
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Alt 12.03.2010, 02:20   #1164 (permalink)
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Benutzerbild von Dracul

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Meins ist nu heute im Shop geblieben
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Alt 12.03.2010, 09:02   #1165 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von bedor Beitrag anzeigen
also SCHÄTZEN würde ich, dass du dein handy bis MAXIMAL 2jahre nach kaufdatum zurückgeben kannst.

die beworbenen funktionen fehlen einfach.
Im Grunde vollkommen richtig. Die Mängel sind da und bleiben vermutlich auch. Es ist auch klar, dass sie bereits beim Kauf bestanden. Also gibt's auch kein Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber nach 2 Jahren könnte o2 argumentieren, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Daraus könnte sich ein juristisch nicht uninteressanter Rechtsstreit entwickeln, bei dem ich o2 gute Chancen einräumen würde.

(Hab ich schon mal geschrieben, ich weiß...)

Grüße, Felix
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fexpop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 09:25   #1166 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

der Shop hat es nach kurzer Diskussion und Verweiss auf Shopinfo doch zurück genommen, Problem was die hatten o2 hat die Aktion wohl mit heisser Nadel gestrickt sprich es gab keinen Prozess für die Rückabwicklung, nach längeren Telefonaten hat er mir dann das Geld ausgezahlt, Danke o2!!! habe gleich einen Blackberry mitgenommen und muss erstmal bye bye Android sagen
mfshva ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 09:26   #1167 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fexpop Beitrag anzeigen
Im Grunde vollkommen richtig. Die Mängel sind da und bleiben vermutlich auch. Es ist auch klar, dass sie bereits beim Kauf bestanden. Also gibt's auch kein Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber nach 2 Jahren könnte o2 argumentieren, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Daraus könnte sich ein juristisch nicht uninteressanter Rechtsstreit entwickeln, bei dem ich o2 gute Chancen einräumen würde.

(Hab ich schon mal geschrieben, ich weiß...)

Grüße, Felix
danke fexpop! genau so meinte ich das!
eine frage aber: du nennst 6 monate.. gibts dafür einen speziellen grund? denn dann wären die, die ihr gerät im juli bekommen haben schon am a.
ich denke, dass die aktion noch ne weile laufen wird. aber auf keinen fall länger als bis kurz vor ablauf der 2-jahres-frist. bis dahin sind wahrscheinlich eh die meisten galaxys verschrottet..
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bedor ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.03.2010, 10:03   #1168 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bedor Beitrag anzeigen
du nennst 6 monate.. gibts dafür einen speziellen grund? denn dann wären die, die ihr gerät im juli bekommen haben schon am a.
Gewährleistungsansprüche hat der Käufer nur bezüglich Mängeln, die bereits beim Kauf bestanden. Tritt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, so gilt die Grundsatzvermutung, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Ein leistungsunwilliger Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen.

Danach wird die Beweislast umgekehrt: Der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Beim Galaxy ist offensichtlich, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Beweislastumkehr gilt trotzdem, ist aber auf Grund der Offensichtlichkeit kein Problem.

Also, am A... ist keiner.

Interessant ist derzeit übrigens die weitere Bewerbung der Youtube-Funktion des Galaxy. Momentan funktioniert das ja nicht wirklich gut (beim Hero übrigens auch nicht). Da kann man vielleicht auch später noch mal was mit machen.

Grüße, Felix
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Alt 12.03.2010, 10:10   #1169 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fexpop Beitrag anzeigen

Interessant ist derzeit übrigens die weitere Bewerbung der Youtube-Funktion des Galaxy. Momentan funktioniert das ja nicht wirklich gut (beim Hero übrigens auch nicht). Da kann man vielleicht auch später noch mal was mit machen.

Grüße, Felix
du bist der geilste.. warum schreibst du nicht ein buch: wie werde ich mein galaxy los in 10 tagen?

übrigens auch ein wenig merkwürdig von samsung, nicht ein wenig die eigenen geräte zu testen, bovor sie etwas bewerben.. hm... gerade jetzt wo so viele ihr galaxy zurück geben, youtube auf dem galaxy zu bewerben, wobei doch so viele probleme damit haben ist echt ein schuss ins eigene bein.

oder?
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Alt 12.03.2010, 10:15   #1170 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bedor Beitrag anzeigen
du bist der geilste.. warum schreibst du nicht ein buch: wie werde ich mein galaxy los in 10 tagen?
Weil die Zahl der potentiellen Buchkäufer derzeit rapide sinkt ... es hat ja bald kaum noch einer ein Galaxy
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Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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