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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 77,94%
Nein 36 12,81%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,25%
Teilnehmer: 281. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort

 

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Alt 15.02.2010, 16:15   #121 (permalink)
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Modell: Samsung Galaxy S2 (I9100)

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

wie gesagt, kann sein, dass sie dir eine gutschrift anbieten und keine barauszahlung...

oder aber auch ein anderes telefon mit oder ohne gutschrift, je nach preis des neuen telefons...
__________________
°°° don't mess with the devil °°°
aus meinem leben bist du gegangen, in meinem herzen bleibst du: R.I.P. sanni's galaxy
sanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:34   #122 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von m1m1 Beitrag anzeigen
Ich meine eig. ändert sich doch für den Tarif nichts wenn ich einfach nur das Geld wiederbekomme, welches ich für das Handy gezahlt habe.
das wäre allerdings sehr schlecht für dich. du hast ja maximal 69,-€ bezahlt, weshalb bei der rückgabe der tarif mit einbezogen werden sollte.
Mitch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:39   #123 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Wenn du den Vertrag hast und damals Geld für das Handy bezahlt hast, (bei mir waren es 189€ Zuzahlung, weil es gerade erst eine Woche verfügbar war), dann werden Sie dir ein Telefon anbieten, welches den gleichen Wert haben wird. Wenn du dich für ein Handy entscheidest, welches günstiger ist, dann bekommt du die Differenz zwischen Zuzahlung des neuen Handys und dem Galaxy.

Du tritts ja trotzdem vom Kaufvertrag zurück und dann erhälst du auch dementsprechend die Leistung zurück, die du damals getätigt hast. Also deine Anzahlung. Und von dem gleichen Geld kaufst du dir dann ein anderes Handy.
BadFriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:41   #124 (permalink)
Android-Hilfe.de Mitglied

Modell: HTC Desire

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

ich habe ~360€ bezahlt da meine Oma nur einen sehr kleinen, schon recht alten und nicht mehr erhältlichen Tarif hat.
m1m1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:43   #125 (permalink)
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Modell: Samsung Galaxy

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von m1m1 Beitrag anzeigen
ich habe ~360€ bezahlt da meine Oma nur einen sehr kleinen, schon recht alten und nicht mehr erhältlichen Tarif hat.
Und jetzt? Was soll uns das jetzt sagen?
BadFriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:47   #126 (permalink)
Android-Hilfe.de Mitglied

Modell: HTC Desire

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

das entkräftigt Aussagen wie
"du hast ja maximal 69,-€ bezahlt"
m1m1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 17:50   #127 (permalink)
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Modell: Nexus One

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

back to topic pls
Iltis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 18:48   #128 (permalink)
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Modell: HTC Desire HD

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hi! Nachdem mich BadFriend im "Galaxy vs. Nexus"-Threat "angezählt" hat, bin ich schon neugierig geworden!

ABER: Ich habe mein Handy gebraucht von Ebay ersteigert. Habe dafür damals noch 302€ bezahlt. Ich habe auch die Rechnung noch - jedoch WARUM AUCH IMMER mit rausgeschnittenem Adressteil. Die Adresse kenne ich zwar (war Versandadresse) aber die Rechnung ist eben ein wenig zerschnibbelt. Alles Andere ist natürlich auf der Rechnung vermerkt. Rechnungsnummer, Kundennummer etc...

Jetzt habe ich also 302€ bezahlt und das NICHT an O2. Mein O2-Vertrag hat also demnach auch nichts mit dem Galaxy zu tun. Gilt dann hier bei meinem Fall irgendein "Rücktrittsrecht"?

ps: BadFriend: du könntest ja für denau meinen Fall (gebraucht gekauft etc.) auch eine Art FAQ erstellen.
Igor01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 18:55   #129 (permalink)
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Modell: Samsung Galaxy

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Bei Gebraucht hast du 1 Jahr Gewährleistung. Du musst nur das Angebot von damals mit den Daten vergleichen, die im ersten Post bereits aufgelistet sind. Der Thread bezieht sich nicht nur auf o2. Aber über o2 wurden wohl die meisten Galaxys verkauft.

Wichtig ist halt nur, ob dein Händler damals die gleichen Funktionen beschrieben hat. Allerdings wird sich der "dubiose Händler" (in meinen Augen dubios) wohl etwas quer stellen.

Offtopic: Schick mir mal ne PN, welcher Händler das war. Habe gerade mit einem Händler einen Rechtsstreit, der auch Samsung LCD gebraucht verkauft. Wäre ja Zufall, wenn es der gleiche ist ^^

Zitat:
Gilt dann hier bei meinem Fall irgendein "Rücktrittsrecht"?
Ansonsten gelten die Tipps auch für jeden anderen Händler und Kaufvertrag.
BadFriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 18:59   #130 (permalink)
Fortgeschrittenes Mitglied

Modell: HTC Desire HD

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Nenee.. ich hab das von einer Privatperson gekauft, die das Handy bei O2 gekauft hat. Also eine Rechnung von O2 habe ich. Nur eben nicht auf meinen Namen. Der Vorbesitzer hat wohl 89,99€ bezahlt und einen neuen Vertrag (Mobile Online) abgeschlossen.
Also mit welchen Daten soll ich dann das Schreiben ausfüllen? Sollte ich sogar schreiben, dass ich es von Ebay habe?
Igor01 ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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