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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 78,21%
Nein 35 12,50%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,29%
Teilnehmer: 280. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 21.03.2010, 11:32   #1381 (permalink)
PCR
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Also mein Handy ist seit letzten Montag in Karlstein...
noch keine Antwort bekommen..
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Alt 21.03.2010, 11:40   #1382 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Danke für die ausführliche Kommentierung....aaaaaaaaber ich als Kunde verlasse mich jetzt auf 2 Aussagen

Einmal die Kundenhotline und einmal auf den O2 Partnershop wo ich das Gerät gekauft habe. Beide Aussagen sind Identisch. Und was ist, wenn dieser Shop wo ich es gekauft habe plötzlich nicht mehr existiert?

Ich habe es ja nicht bei einem Händler gekauft der sich "Freier Händler" nennt und lediglich O2 Produkte anbietet und auch andere Netzanbieter. Der normale Kunde, kann im ersten Moment einen o2 Partnershop von einem direkten Shop nicht unterscheiden. Genauso ist es auch bei ThePhoneHouse die im Auftrag der Deutschen Telekom auch Shops betreiben und äußerlich nicht zu unterscheiden sind. Bei beiden habe ich aber die Möglichkeit meinen Anschluss zu checken und ggf. zu ändern. Beide haben Zugriff auf meine kompletten Kundendaten und benutzen das gleiche System (im Gegensatz zu oben genannten freien Händlern die eher eine eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit besitzen).

Wenn ich heute ein Gerät kaufe das einen Mangel aufweist, gehe ich als Kunde in den nächst gelegenen Laden und lasse es Reparieren oder gebe es zurück. Die Abwicklung der Rückerstattung erfolgt von O2 direkt und der Händler erhält das Geld von O2 zurück und bezahlt es nicht aus eigener Kasse.

Ist wie bei einem Auto: Startet der Hersteller eine Rückrufaktion, spielt es keine Rolle ob ich das Auto nun bei einer Niederlassung des Herstellers direkt abgebe oder bei einem Servicepartner der lediglich im Auftrag des Herstellers fungiert. Beide müssen Reparieren oder zurücknehmen. Letztendlich erhalten beide Unternehmen das Geld vom Hersteller (ob dieser nun den Hersteller des Defekten Teil verklagt ist mir als Kunde total egal).

Geändert von googlemania (21.03.2010 um 11:52 Uhr)
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Alt 21.03.2010, 11:51   #1383 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Einmal die Kundenhotline und einmal auf den O2 Partnershop wo ich das Gerät gekauft habe. Beide Aussagen sind Identisch.
Wie dir hier sicher viele bestätigen können, ist dies eben genau nicht so. Ich selbst habe bei meiner Rückgabe 3mal mit der Hotline gesprochen. Von den 3 Gesprächen hatte eine Mitarbeiterin überhaupt keine Ahnung von irgendwas. Die anderen beiden allerdings waren sehr kompetent und zuvorkommend und haben mir beide bestätigt, das ich das Handy dort zurückgeben muss wo ich es gekauft habe. Und das hat mir mein O2-Partnershop und ein O2-Shop bestätigt. Also 4:2
Und wenn du ordentlich lesen würdest dann hättest du das in diesem Thread schon mehrmals gelesen.

Es gibt allerdings wohl die Möglichkeit, in Ausnahmefällen, wenn die Anfahrt zum Shop unverhältnismäßig groß ist, das Handy nach Karlstein zu schicken. Den Post müsste man mal suchen - ich meine ich hätte das hier gelesen.

Mach doch einfach mal den Versuch, und ruf bei der Hotline an. Kostet ja nix. Kannst ja mal explizit wegen langen Anfahrtswegen fragen und die Antwort hier posten. Hilft sicherlich auch einigen anderen.

Wegen den Kundendaten: Das wird Bestandteil des Franchisevertrages sein.

Ich gehe auch mal stark davon aus, dass dein Beispiel mit dem Auto reine Kulanz vom Hersteller ist. Was wäre denn wenn der Hersteller sagt, du musst dein Auto in die Werkstatt bringen wo du es gekauft hast? Währe dann dieselbe Situation (es sei denn die Rechtslage schreibt das vor, hab davon aber keine Ahnung)

Geändert von DoctorEvil (21.03.2010 um 11:54 Uhr)
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Alt 21.03.2010, 12:04   #1384 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von DoctorEvil Beitrag anzeigen
Wie dir hier sicher viele bestätigen können, ist dies eben genau nicht so. Ich selbst habe bei meiner Rückgabe 3mal mit der Hotline gesprochen. Von den 3 Gesprächen hatte eine Mitarbeiterin überhaupt keine Ahnung von irgendwas. Die anderen beiden allerdings waren sehr kompetent und zuvorkommend und haben mir beide bestätigt, das ich das Handy dort zurückgeben muss wo ich es gekauft habe. Und das hat mir mein O2-Partnershop und ein O2-Shop bestätigt. Also 4:2
Und wenn du ordentlich lesen würdest dann hättest du das in diesem Thread schon mehrmals gelesen.

Es gibt allerdings wohl die Möglichkeit, in Ausnahmefällen, wenn die Anfahrt zum Shop unverhältnismäßig groß ist, das Handy nach Karlstein zu schicken. Den Post müsste man mal suchen - ich meine ich hätte das hier gelesen.

Mach doch einfach mal den Versuch, und ruf bei der Hotline an. Kostet ja nix. Kannst ja mal explizit wegen langen Anfahrtswegen fragen und die Antwort hier posten. Hilft sicherlich auch einigen anderen.

Wegen den Kundendaten: Das wird Bestandteil des Franchisevertrages sein.

Ich gehe auch mal stark davon aus, dass dein Beispiel mit dem Auto reine Kulanz vom Hersteller ist. Was wäre denn wenn der Hersteller sagt, du musst dein Auto in die Werkstatt bringen wo du es gekauft hast? Währe dann dieselbe Situation (es sei denn die Rechtslage schreibt das vor, hab davon aber keine Ahnung)
Habe bei der Hotline angerufen und folgende Info erhalten

Prinzipiell ist es möglich das Samsung Galaxy überall abzugeben egal ob Partnershop oder O2 Shop direkt (außer es wäre jetzt bei Amazon, Mediamarkt oder Saturn gekauft, dann muss es dort abgegeben werden).

Da es sich hierbei um einen Sonderprozess handelt das von Seiten O2 ausgeführt wird, wissen alle Shops bescheid und geben die Rücknahme in einem speziell dafür vorgesehen Formular ein (irgendwas von RMA hat sie gesagt). Nach wenigen Tagen gibt es dann eine Rückmeldung und man kann sich das Geld abholen.

Anders sieht es aus bei Händler die zusätzlich zu anderen Netzbetreibern O2 Produkte anbieten und sich auch Vertriebspartner nennen. Hier werden die Geräte zum Teil von großen Händlern eingekauft wo eine Abwicklung nicht Direkt über O2 läuft (daher sind z. B. solche Geräte komplett frei von Branding usw.). Hier muss der Kunde tatsächlich das Gerät dort abgeben wo er es gekauft hat.
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Alt 21.03.2010, 12:41   #1385 (permalink)
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Danke für die Rückmeldung, dann ist das jetzt wohl so.

Du hast geschrieben, das man nach wenigen Tagen eine Rückmeldung bekommt und sich das Geld abholen kann. Handelt es sich dabei um die SMS die viele bekommen, oder bekommt der Shop die Rückmeldung. Bei letzterem werde ich morgen mal bei meinem Shop vorbeischauen, da ich die ganze Zeit auf die Bestätigungs SMS warte.
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Alt 21.03.2010, 12:45   #1386 (permalink)
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Bei mir handelte es sich bei dieser Rückmeldung von O2 an meinen Händler, dass die Sache mit dem RMA/Rücknahme in Ordnung geht. Der Händler (bzw. seine Service-Stelle) hat mich daraufhin angerufen.
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Alt 21.03.2010, 12:48   #1387 (permalink)
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Man erhält einen Rückruf des Shops und man kann dann einfach vorbeigehen. Wenn man ein klein wenig Hartnäckig bleibt kann der Händler allerdings gleich nach Eingabe im System bei der Händlerbetreuung anrufen und die Freigabe sofort erhalten. Dann hat man sein Geld sofort:-)

So und nun bin ich morgen mal Gespannt auf den Shop was er morgen dazu sagt mit der Rücknahme des Galaxys.
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Alt 21.03.2010, 17:12   #1388 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Khyraen Beitrag anzeigen
Huhu,

mein erster Beitrag hier im Forum! Hab schon eine ganze Weile mitgelesen, aber jetzt wollt ich mal aktiv werden und euch um Rat bitten.

Also...
Heute war ich in meinem O2-Shop und wollte das Galaxy zurückbringen. Erstmal wusste der Angestellte von nichts und wollt mich mal so eben abspeisen. Hätte ich nicht von der internen Shop-Info von der KW9 gewusst und ihn darauf hingewiesen, hätte ich ab da schon den Laden verlassen können. Wofür gibts diese Info-Schreiben denn, wenn da keiner reinguckt!?

Soweit so gut. Danach hat er mein Galaxy entgegen genommen und bemängelt das nur das Headset, das Ladekabel, das Datenkabel, das Telefon und der Akku dabei waren. Ihm fehlten also das Handbuch, die Software-CD und das Ledertäschen für das Galaxy. Die letzten drei Sachen kann ich aber nicht auffinden - leider. Er meinte so hätte ich keine Chance und er hat mich prompt herausgeworfen. Ich agte zu ihm, das ich gar keinen Anspruch auf den vollen gezahlten Betrag anmelde und die fehlenden Sachen ruhig verrechnet werden können. Dies sei aber nicht möglich! Daraufhin wollte ich den Fillialleiter sprechen, aber Arschkarte: mit dem redete ich bereits die ganze Zeit..

Nun meine Frage: Können sie mir die Vertragsauflösung so einfach verweigern, nur wegen dem Handbuch, der Tasche und der CD? Das muss doch zu verrechnen sein. An welche Instanz soll ich mich nun wenden? Hat da jemand einen Tipp für mich? Ich bin echt sauer, weiß aber auch nicht, wie ich nun handeln soll. Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar. Vielen Dank schon einmal im vorraus. Ist wirklich ne tolle Community hier! Ohne dieses Forum würd ich diese Aktion wohl gar nicht geben. Daumen hoch!

Schönen Abend noch
Khy
Hallo zusammen,
mein Post oben ist schon ein bisschen her. Nachdem ich hier gepostet habe, wurde mir empfohlen doch mal bei der Hotline anzurufen. Darauf hin meinte eine der dort arbeitenden Damen ich solle das Handy nach Karlstein schicken. Dieses Wochenende kam es zurück mit dem Vermerk

"Sie haben de Artikel im Handel erworben. Bitte wenden sie sich an die entsprechene Verkaufsstelle."

Ich weiß echt nicht, was ich amchen soll. Die leiten mich von einer Stelle zur anderen. Der Shop nimmt es nicht zurück und die in Karlstein auch nicht. Was soll ich denn jetzt amchen? oO
Hat vielleicht jemand einen Tipp für mich?
Ich bin für wikrlich alles dankbar.
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Alt 21.03.2010, 17:15   #1389 (permalink)
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Das was hier schon so oft steht:
- Hotline nochmal anrufen
- Sachlage schildern
- Porto erstatten lassen
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Alt 21.03.2010, 17:18   #1390 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Thyrion Beitrag anzeigen
Das was hier schon so oft steht:
- Hotline nochmal anrufen
- Sachlage schildern
- Porto erstatten lassen
Soweit bin ich auch schon. Die Hotline meinte eben, sie hätten mit Handys die im Laden gekauft wurden nichts am Hut. Die Leute im Laden sagen mir, die nehmen mein Galaxy nicht, wegen dem fehlendem Handbuch und Co.
Khyraen ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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