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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 77,94%
Nein 36 12,81%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,25%
Teilnehmer: 281. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort

 

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Alt 17.02.2010, 13:47   #151 (permalink)
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Benutzerbild von bibabutzi

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Also ich habe das Schreiben noch nicht erhalten. Mal schauen. Wenn ihr es bekommt solltet ihr euch aber damit nicht zufrieden geben denke ich. Notfalls könnte man sich ja vielleicht auch zusammen einen anwalt nehmen oder sowas. Kann ja nicht angehen.
bibabutzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:53   #152 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Eben, wenn wir im Recht sind sollte das doch nichts mit Glücksspiel zu tun haben.
m1m1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:57   #153 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Ich finde es aber schon mal sehr Positiv, das sie fehler eingestehen und das schriftlich damit hat man mal wenigstens was in der Hand. Sonst kamen ja immer nur Aussagen wie "Wenden sie sich an den Hersteller" oder so.

MfG

Nelly
nelly2002 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:58   #154 (permalink)
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Benutzerbild von sanni

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

*grins*...witzig, dass es echt ein absolutes standardschreiben ist...sie man ja daran, dass auf die anderen punkte nicht eingegangen wurde...^^
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aus meinem leben bist du gegangen, in meinem herzen bleibst du: R.I.P. sanni's galaxy
sanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 14:29   #155 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Ist ja heftig, soweit ich mich erinner funktionierte das mit dem Bluetooth-Dateitransfer a) nur mit root und b) selbst dann nicht auf dem Galaxy, oder irre ich mich? Da hat ein o2-Mitarbeiter mal kurz in den Market geguckt, "Bluetooth File Transfer" entdeckt und meint jetzt dass es gehen müsse oder wie
Eine absolute Frechheit! Naja, falls ich auch noch dieses Anschreiben erhalte (warte seit Donnerstag) dann mach ichs halt mit 3x einschicken, die Zeit ist es mir wert
Galaxyfan ist offline   Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer bedankt sich bei Galaxyfan für diesen Beitrag:
Stöpsel (17.02.2010)
Alt 17.02.2010, 14:55   #156 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von Galaxyfan Beitrag anzeigen
Ist ja heftig, soweit ich mich erinner funktionierte das mit dem Bluetooth-Dateitransfer a) nur mit root und b) selbst dann nicht auf dem Galaxy, oder irre ich mich? Da hat ein o2-Mitarbeiter mal kurz in den Market geguckt, "Bluetooth File Transfer" entdeckt und meint jetzt dass es gehen müsse oder wie
Eine absolute Frechheit! Naja, falls ich auch noch dieses Anschreiben erhalte (warte seit Donnerstag) dann mach ichs halt mit 3x einschicken, die Zeit ist es mir wert
Das war auch der Vorschlag von dem Mitarbeiter im O2 Shop. Er sagte zu mir aber nur etwas von zweimal einschicken. Naja, einmal habe ich es ja schon eingeschickt! Wird wohl noch lange dauern bis ich ein neues Handy in meinen Händen halte.
robonaut-2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 15:18   #157 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Moin moin,
Ich habe ebenfalls vor 4 Tagen ein Fax rausgeschickt und warte noch auf eine Antwort.
Aber rechtlich ist es so: Wenn man ein Produkt 3 mal einschickt und es immer noch noch nicht in dem vereinbarten Zustand ist. Bekommt man das Geld zurückerstattet. So oder so. Ähnliche Fälle hatte ich schon öfters (Vor allem bei Amazon - nie Probleme gehabt) und habe dies auch immer durchgesetzt bekommen. Wenn ich also jetzt einen ablehnenden Bescheid bekomme, schicke ich das Gerät noch 2 mal ein (denn einmal war es schon zur reperatur) mit der bitte es in dem vereinbarten Zustand an mich zurückzuschicken. Wenn es also Software gibt, die das bewirkt ist es mir recht. Es gibt sie aber nicht. Für den Datentransfer via Bluetooth habe ich zwar schon eine Software gefunden, aber erst ab Version 2.x!
Von daher wünsche ich dem Reperaturservice noch zweimal viel Spass mit meinem Handy. Die 30 Tage, die es dauert telefoniere ich gerne mit meinem alten Zweittelefon.
M.Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 17:02   #158 (permalink)
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Benutzerbild von mziege

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Ich habe jetzt auch Post von o2 bekommen, wobei die bei mir noch nicht mal mehr die Nachrüstmöglichkeiten genannt haben sondern mich an meinen o2-Shop verweisen. Ich werde da morgen mal vorbeigehen und die damit nerven. WIe ihr seht, die Briefe werden immer kürzer
mziege ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 19:17   #159 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Soooo....diese Mail aht mich heute Nacht erreicht, nachdem die Fehler reklamiert habe und vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Ne Idee ob es der zweifache Umtausch sein soll, oder sollte man hartnäckig sein und zurückschreiben, dass man das nicht akzeptieren kann??Ach ja...die , denen der Rücktritt laut Umfrage abgesprochen wurde, was war die Begründung?

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist möglich. Voraussetzung dafür ist:

- Sie haben das Handy von einem Shop von o2 bzw. von einem Vertriebspartner bezogen.
- Das Handy ist nach zweimaligem Tausch oder Reparatur noch immer defekt (kein Selbstverschulden).
- Sämtliche Reparatur- und Tauschbelege sowie Rechnungskopie sind dem Handy beigelegt.
- Die Nachbesserung sowie die Rückabwicklung des Kaufvertrages haben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung stattgefunden.

Bitte wenden Sie sich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages direkt an den o2 Shop bzw. Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Handy erworben haben.

Sie haben ein Anrecht auf ein neues Handy mit den zugesicherten Eigenschaften des ursprünglichen Gerätes. Sollte das neue Gerät günstiger sein, bekommen Sie den Differenzbetrag ausbezahlt, sollte es teurer sein, ist der Differenzbetrag durch Sie zu begleichen.

Der Defekt eines Mobilfunkgerätes begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht des Mobilfunkvertrages.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
hotrodjoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 19:23   #160 (permalink)
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im endeffekt kann es auch sein, dass du den weg gehen musst und das telefon zwei mal einschicken...jedes mal mit der begründung, dass xy immernoch nicht möglich ist (weil sie eh keine chance haben, die genannten mängel zu beseitigen)...

ist die etwas zeitintensivere variante, aber wenn sie die harte tour wollen, dann bekommen sie die eben auch :P
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sanni ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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