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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 78,21%
Nein 35 12,50%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,29%
Teilnehmer: 280. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 10.02.2010, 21:12   #11 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von bibabutzi Beitrag anzeigen
Jetzt wo es relativ wahrscheinlich das kein offizielles Update von Samsung kommt spiele ich auch mit dem Gedanken vom Kaufvertrag zurück zu treten. Das blöde ist das ich dann noch die Internet Flatrate habe und sie nicht nutzen kann...

Edit: Was mache ich ohne den ganzen Verpackungskram? Den habe ich nämlich nicht mehr

Theoretisch könnte o2 dafür Geld bei der Gutschrift abziehen, da es sich um eine Wertminderung handelt. Genauso wie bei Gebrauchsspuren. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn das Handy kann danach nicht mehr normal verkauft werden.

Wegen Rückgabe. Ich hatte das irgendwo gelesen wegen Online-Versand, dass man es wieder zurück schicken muss. Und wenn man es im Shop gekauft hat, dann soll man es im Shop zurück geben. Es steht zwar überall o2 drauf, aber letztendlich sind einige o2 Shops ja nur Franchise und dementsprechen muss die Abwicklung über den Shop laufen.
----> Um auf Nummer sicher zu gehen kann man natürlich bei o2 kurz anrufen und sich vergewissern. Und wenn man dann die Information hat, aufjedenfall hart bleiben und sich nicht wegschicken lassen

Wegen der Verträge vermute ich, dass es etwas schwerer ist zurück zu treten, denn der Vertrag ist meines Wissen nicht mit dem Handy gekoppelt.
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Alt 10.02.2010, 21:19   #12 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Den Vertrag für das Internet habe ich mittlerweile eh bei Vodafone. Von daher wäre e ärgerlich. Also mal schauen ob ich es mache.
bibabutzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 21:49   #13 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Wie ist das denn?
Ich habe das Handy für 250 € gekauft, kriege ich jetzt die 250 € zurück , oder den aktuellen Preis?
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Alt 10.02.2010, 21:52   #14 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von Benni Beitrag anzeigen
Wie ist das denn?
Ich habe das Handy für 250 € gekauft, kriege ich jetzt die 250 € zurück , oder den aktuellen Preis?
Theoretisch ja. Denn die Mängel bestehen seit Anfang an. Also liegt eine Täuschung vor. Aber praktisch kann dir das keiner sagen.
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Alt 10.02.2010, 22:11   #15 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Ich hab meins von Saturn ... ich glaube, die geben einem nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen während der Garantiezeit das komplette Geld zurück.

Jedenfalls wurde mir das vor ein paar paar Jahren bei der Sony PSP gesagt, die 3mal repariert wurde .. beim 3. Mal funktionierte dann aber das Gerät richtig.
Ich hätte angeblich einen Einkaufsgutschein in Höhe des originalen Kaufpreises bekommen. Eventuell ziehen sie auch eine Nutzungspauschale ab.

Es muss aber der Nachbesserungs-Prozess 3mal durchlaufen werden .. also beim Service abgeben und erfolglos "reparieren" bzw. nachbessern lassen.
Ich bin da jetzt nicht so der Experte, aber das ist gesetzlich wohl so geregelt.

Würde es das Nexus hier im Saturn geben, ich würde nicht zögern ;-)
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Alt 10.02.2010, 22:16   #16 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Luise Lustig Beitrag anzeigen
Ich hab meins von Saturn ... ich glaube, die geben einem nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen während der Garantiezeit das komplette Geld zurück.

Jedenfalls wurde mir das vor ein paar paar Jahren bei der Sony PSP gesagt, die 3mal repariert wurde .. beim 3. Mal funktionierte dann aber das Gerät richtig.
Ich hätte angeblich einen Einkaufsgutschein in Höhe des originalen Kaufpreises bekommen. Eventuell ziehen sie auch eine Nutzungspauschale ab.

Es muss aber der Nachbesserungs-Prozess 3mal durchlaufen werden .. also beim Service abgeben und erfolglos "reparieren" bzw. nachbessern lassen.
Ich bin da jetzt nicht so der Experte, aber das ist gesetzlich wohl so geregelt.

Würde es das Nexus hier im Saturn geben, ich würde nicht zögern ;-)
Lass dir das Geld doch entweder zurück geben oder kauf ein anderes Phone und vertick es als OVP NEU und 2 Jahre Gewährleistung.

Und lass das mit der Garantie! Garantie ist vom Hersteller freiwillig. An die Gewährleistung ist jeder Hersteller allerdings 2 Jahre gebunden! Und das ist das wichtigste!
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Alt 10.02.2010, 23:34   #17 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten )
derch3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 00:06   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von derch3 Beitrag anzeigen
Ich habe das Handy direkt am Erscheinungstag bei o2online mit Vertrag für ~80 Euro gekauft.
Was für Auswirkungen hätte dann da eine Wandelung des Vertrags? "Kaufpreis" waren in diesem Fall ja nur die 80 Euro. Inwiefern bekomm ich die Vertragsgebühren erstattet die ich bisher gezahlt habe? Oder kann ich das Handy einfach gegen ein Modell tauschen dass zur Zeit mit Vertrag den gleichen Preis (also die 80,-) hat und der Vertrag läuft normal weiter? (wäre mir wohl am liebsten )
Du hast ja eine Vertragsverlangerung gemacht. Das heißt 80 Euro plus dem Bonus aus deinem vorherigen 2Jahren Vertrag. Demnach würdest du wahrscheinlich die 80 € bekommen. Wenn du dann ein anderes Gerät nimmst, bekommst du wohl die Differenz wieder oder bezahlst nur drauf. Das kommt halt auf das neue Handy an.
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Alt 11.02.2010, 07:08   #19 (permalink)
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@badfriend: Könntest du vllt. Auch noch in deinen Anfangspost schreiben, mit welchen Punkten man bei Amazon ankommen kann? Wär super :-)
Benni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 08:40   #20 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Benni Beitrag anzeigen
@badfriend: Könntest du vllt. Auch noch in deinen Anfangspost schreiben, mit welchen Punkten man bei Amazon ankommen kann? Wär super :-)
Also Amazon ist da sowieso extrem kullant. Im Startpost stehen allgemeine Mängel, Amazon bewirbt in den technischen Daten auch die Akku-Laufzeit und die Farbtiefe. Ist als PDF mit angehängt.
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Benni (11.02.2010)
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galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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