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Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.


Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

Ja 219 78,21%
Nein 35 12,50%
Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. 26 9,29%
Teilnehmer: 280. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 11.02.2010, 12:34   #31 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hat denn jetzt schon irgendjemand, der das Handy im Shop gekauft hat, erfolgreich über die O2-Zentrale reklamiert?
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Alt 11.02.2010, 12:39   #32 (permalink)
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Standard AW: Update auf Android 1.6 oder 2.0?

Habe mir ein gebrauchtes Galaxy bei Ebay bestellt.Garantie und so habe ich noch , kann ich das jetzt irgendwie wieder zurück geben und wenn ja wie?
Handykäufer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 13:03   #33 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von flori7500 Beitrag anzeigen
Hat denn jetzt schon irgendjemand, der das Handy im Shop gekauft hat, erfolgreich über die O2-Zentrale reklamiert?
Also ich werde noch etwas warten, denn ich möchte ja auch bald ein neues Android Handy begrüßen und da habe ich jetzt das HTC Bravo im Blick, welches wohl auf der Barcelona Messe vorgestellt wird
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Alt 11.02.2010, 13:04   #34 (permalink)
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Standard AW: Update auf Android 1.6 oder 2.0?

Zitat:
Zitat von Handykäufer Beitrag anzeigen
Habe mir ein gebrauchtes Galaxy bei Ebay bestellt.Garantie und so habe ich noch , kann ich das jetzt irgendwie wieder zurück geben und wenn ja wie?
Lies mal die Überschrift durch von dem Thema "Update auf Android 1.6 oder 2.0?" und überlege, warum deine Frage hier irgendwie falsch ist.

Hast du das schriftlich mit der Garantie? Hast du das vom Händler oder privat gekauft. Theoretisch kannst du in egal welchem Fall, das Handy zurück geben, denn es ist nie und nimmer 2 Jahre älter und 2 Jahre beträgt deine gesetzliche Gewährleistung! Du brauchst nur die Rechnung und kannst es dann dementsprechend abwickeln.

Ansonsten kannst du gerne mal hier vorbei schauen: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen Da sind deine Frage besser aufgehoben.
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Alt 11.02.2010, 13:08   #35 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Naja, ich hab' noch ein Ersatz-Handy (Tattoo), das ich in einer möglichen Übergangszeit nutzen könnte - wobei ich noch gar nicht weiß, welches der tollen neuen Modelle ich überhaupt nehmen soll (Droid, N1, oder eines der kommenden)

Aber um meine Frage von vorhin zu beantworten: Laut dem Linux-und-Ich.de-Blogger geht das einwandfrei (Im O2-Shop kaufen und dann zwecks Rücktrittt Brief + einschicken)
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Alt 11.02.2010, 13:13   #36 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von kris781 Beitrag anzeigen


Das sieht der BGH aber anders: "Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen." (BGH, Urt. v. 16. 9. 2009, VIII ZR 243/08).

Grüße, Kristian
Ihr habt so ein wenig beide Recht....

Die Aussage von Fexpop basiert auf EuGH (1. Kammer), Urteil vom 17. 4. 2008 - C-404/06. Der EUGH hat nach Vorlage des BGH entschieden, dass eine Nutzungsentschädigung nicht zu zahlen sei. Da dies dem Verbraucher die Wahrnehmung seiner Rechte erschwert.

In dem von Kristian zitierten (BGH, Urt. v. 16. 9. 2009, VIII ZR 243/08) hat der BGH im Anschluss daran nun gesagt, dass dies nur für die Nachlieferung gelte und nicht für den Rücktritt. Macht auch Sinn... Bei der Nachlieferung hieße das Zahlen einer Nutzungsgebühr nämlich, dass ich diese auf den Kaufpreis drauf zu zahlen habe, den ich ja eh schon gezahlt habe.....
Wenn ich aber zurücktrete, dann erhalte ich meinen Kaufpreis ja zurück, werde also nicht doppelt belastet.

Da es in diesem Thread um Rücktritt geht.... naja reimt es euch selbst zusammen.

BTW: Thanx Kris... ich hatte das Urteil gar nicht so auf dem Schirm....Man sollte die NJW vielleicht doch regelmäßig mal durchblättern.
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Mach's gut Robert!
Wir sehen uns oben.

Geändert von Gregor (11.02.2010 um 13:32 Uhr)
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fexpop (11.02.2010), kris781 (11.02.2010)
Alt 11.02.2010, 14:15   #37 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Wandlung des Kaufvertrages aufgrund fehlender Funktionen

Zitat:
Zitat von kris781 Beitrag anzeigen
Da gibt es andere Urteile.
Ich sprach halt nur vom Kaufvertrag, nicht vom Mobilfunkvertrag.

Grüße,

Felix
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Alt 11.02.2010, 15:46   #38 (permalink)
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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

So, jetzt zur letzten Frage

Ich hab das Handy bei Amazon gekauft. Was muss ich machen?
1. Denen eine Mail schreiben?
2. Auf die Antwort warten, in der steht, dass ich das Gerät zurücksenden kann?
3. Alles Zubehör in den Karton packen und zu amazon schicken? (Muss da die Rechnung beiliegen?)
4. Welche Adresse haben die überhaupt?
Dankeschön
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Alt 11.02.2010, 16:41   #39 (permalink)
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So, ich habe einen entsprechend inspiriertes Schreiben an O2 geschickt. Mal schauen was passiert :-)
richx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 16:59   #40 (permalink)
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Benutzerbild von westsideitaly

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Standard AW: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

wie sollte ichmich denn ausdrücken bei der hotline um sie auf den pfaden mit den 10% rückerstattung zu bringen???
westsideitaly ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
galaxy, rueckruf, rückruf, rücktritt, umtausch, vertrag

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