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Das Thema "Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.
Umfrageergebnis anzeigen: Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst? | |||
| Ja | | 219 | 78,21% |
| Nein | | 35 | 12,50% |
| Nein, erst muss das Handy zur Reparatur. | | 26 | 9,29% |
| Teilnehmer: 280. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #31 (permalink) |
| Android Experte |
__________________ Samsung Galaxy ⇒ HTC Tattoo ⇒ Google Nexus One ⇒ Samsung Galaxy S2 |
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| | #32 (permalink) |
| Junior Mitglied Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
Abgegebene Danke: 6
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
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Habe mir ein gebrauchtes Galaxy bei Ebay bestellt.Garantie und so habe ich noch , kann ich das jetzt irgendwie wieder zurück geben und wenn ja wie?
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| | #33 (permalink) | |
| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Samsung Galaxy Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 495
Abgegebene Danke: 56
Erhielt 124 Danke für 35 Beiträge
| Zitat:
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| | #34 (permalink) | |
| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Samsung Galaxy Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 495
Abgegebene Danke: 56
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| Zitat:
Hast du das schriftlich mit der Garantie? Hast du das vom Händler oder privat gekauft. Theoretisch kannst du in egal welchem Fall, das Handy zurück geben, denn es ist nie und nimmer 2 Jahre älter und 2 Jahre beträgt deine gesetzliche Gewährleistung! Du brauchst nur die Rechnung und kannst es dann dementsprechend abwickeln. Ansonsten kannst du gerne mal hier vorbei schauen: Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen Da sind deine Frage besser aufgehoben. | |
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| | #35 (permalink) |
| Android Experte |
Naja, ich hab' noch ein Ersatz-Handy (Tattoo), das ich in einer möglichen Übergangszeit nutzen könnte - wobei ich noch gar nicht weiß, welches der tollen neuen Modelle ich überhaupt nehmen soll (Droid, N1, oder eines der kommenden) ![]() Aber um meine Frage von vorhin zu beantworten: Laut dem Linux-und-Ich.de-Blogger geht das einwandfrei (Im O2-Shop kaufen und dann zwecks Rücktrittt Brief + einschicken)
__________________ Samsung Galaxy ⇒ HTC Tattoo ⇒ Google Nexus One ⇒ Samsung Galaxy S2 |
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| | #36 (permalink) | |
| Fortgeschrittenes Mitglied Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 469
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Erhielt 69 Danke für 35 Beiträge
| Zitat:
Die Aussage von Fexpop basiert auf EuGH (1. Kammer), Urteil vom 17. 4. 2008 - C-404/06. Der EUGH hat nach Vorlage des BGH entschieden, dass eine Nutzungsentschädigung nicht zu zahlen sei. Da dies dem Verbraucher die Wahrnehmung seiner Rechte erschwert. In dem von Kristian zitierten (BGH, Urt. v. 16. 9. 2009, VIII ZR 243/08) hat der BGH im Anschluss daran nun gesagt, dass dies nur für die Nachlieferung gelte und nicht für den Rücktritt. Macht auch Sinn... Bei der Nachlieferung hieße das Zahlen einer Nutzungsgebühr nämlich, dass ich diese auf den Kaufpreis drauf zu zahlen habe, den ich ja eh schon gezahlt habe..... Wenn ich aber zurücktrete, dann erhalte ich meinen Kaufpreis ja zurück, werde also nicht doppelt belastet. Da es in diesem Thread um Rücktritt geht.... naja reimt es euch selbst zusammen. BTW: Thanx Kris... ich hatte das Urteil gar nicht so auf dem Schirm....Man sollte die NJW vielleicht doch regelmäßig mal durchblättern.
__________________ Mach's gut Robert! Wir sehen uns oben. Geändert von Gregor (11.02.2010 um 13:32 Uhr) | |
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| | #37 (permalink) |
| Android Experte Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 767
Abgegebene Danke: 171
Erhielt 130 Danke für 78 Beiträge
| Ich sprach halt nur vom Kaufvertrag, nicht vom Mobilfunkvertrag. Grüße, Felix
__________________ „Apes don't read philosophy!“ - „Yes they do, Otto! They just don't understand it.“ |
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| | #38 (permalink) |
| Erfahrener Benutzer Modell: Samsung Galaxy S (I9000) Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 257
Abgegebene Danke: 35
Erhielt 5 Danke für 5 Beiträge
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So, jetzt zur letzten Frage ![]() Ich hab das Handy bei Amazon gekauft. Was muss ich machen? 1. Denen eine Mail schreiben? 2. Auf die Antwort warten, in der steht, dass ich das Gerät zurücksenden kann? 3. Alles Zubehör in den Karton packen und zu amazon schicken? (Muss da die Rechnung beiliegen?) 4. Welche Adresse haben die überhaupt? Dankeschön |
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| | #39 (permalink) |
| Junior Mitglied Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 34
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Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
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So, ich habe einen entsprechend inspiriertes Schreiben an O2 geschickt. Mal schauen was passiert :-)
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| | #40 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: Sony Ericsson Xperia X10i Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 88
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wie sollte ichmich denn ausdrücken bei der hotline um sie auf den pfaden mit den 10% rückerstattung zu bringen???
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