| |||||||
Das Thema "I Music Illegal?!" befindet sich unter Samsung Galaxy (I7500) Forum auf Android-Hilfe.de.
|
| | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: HTC HD2 Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 122
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 4 Danke für 3 Beiträge
| Mit dem App lädt man seine Lieder runter, einfach Suchmaschine benutzen und downloaden. Ist das illegal?! ![]() Doch wieso ist es im market?
__________________ I7500 Galaxy White : 27.08.2009 » 17.02.2010 Momentan leider kein Android im Hause ! |
| | |
| | #2 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 167
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge
|
Hab das App auch und finde es genial, ich denke nicht das das illegal ist, sonst wäre es niemals im marketplace es sind insg. 500 Lieder zum downloaden frei. chilipepper |
| | |
| | #3 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: HTC Desire und HTC Flyer, inzwischen noch ein LG P920 Optimus 3D Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 106
Abgegebene Danke: 27
Erhielt 24 Danke für 10 Beiträge
|
5. You MUST remove a song from the computer after listening. 6. If you won´t delete files from the computer, You´ll break the copyrights protection laws. Sehr schwierig.... |
| | |
| | #4 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 23
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
|
habs mir eben auch mal angeguckt und es steht doch alles ganz klar in dieser "agb" die man akzeptieren muss. darin wird beschrieben dass man die mp3 lediglich aus gründen der recherche runterladen darf und danach sofort wieder löschen muss etc. zudem vermerken sie mehrmals dass die daten nicht von den betreibern des apps verteilt werden weil sie wohl selber angst vor rechtlichen schritten haben ich weiß zwar nicht inwiefern man solche downloads mit einem smartphone nachweisen kann aber illegal ist es auf jedenfall |
| | |
| | #7 (permalink) |
| Android-Hilfe.de Mitglied Modell: HTC Desire Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
Abgegebene Danke: 12
Erhielt 3 Danke für 3 Beiträge
|
Soweit ich weiss, ist das Anfertigen der Kopie illegal, nicht das Behalten. Der Download ist also schon verboten.
__________________ Loonatic Manchmal muss man durch die Galaxy um sein Desire zu finden. Geändert von Loonatic (07.10.2009 um 08:40 Uhr) |
| | |
| | #8 (permalink) |
| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Galaxy Nexus i9250 & HTC Desire Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 357
Abgegebene Danke: 64
Erhielt 29 Danke für 23 Beiträge
|
Eigentlich ist nur das Brechen eines Kopierschutzes illegal, das Kopieren ansich nicht. Außerdem ist das Bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar, nicht aber der Download. Da es sich hier um keinen peer-to-peer-Dienst wie z.B. torrent handelt, man also nichts bereit stellt (sharing), sollte man die App ziemlich gefahrlos nutzen dürfen. So war jedenfalls mal die Rechtslage. Aber da sich rechtlich in den letzten 12 Monaten viel getan hat, möchte ich lieber nichts beschwören. |
| | |
| | #9 (permalink) |
| Fortgeschrittenes Mitglied Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 469
Abgegebene Danke: 44
Erhielt 69 Danke für 35 Beiträge
|
Da hat sich jetzt einiges getan. § 53 I UrhG wurde derart geändert, dass auch Privatkopien von offensichtlich zugänglich gemachten Quellen rechtswidrig sind. Vorher Waren nur Kopien von Offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücken rechtswidrig. D.h: Nach alter Rechtslage war der Upload keine illegale Vervielfältigung, sondern allenfalls ein illegales öffentlich zugänglich machen, sofern er von der Privatkopie gedeckt war (Also kein Kopierschutz geknackt wurde). Downloads waren aber nur dann Verboten, wenn der Upload eine Illegale Vervielfältigung war. Auf massiven Druck der Musik-Industrie hin (immerhin einer der Top 5 Lobbyisten in Europa) wurde diese Lücke geschlossen. Nunmehr ist eine Vervielfältigung (durch Download) nur dann von § 53 gedeckt, wenn auch das öffentlich zugänglich machen (also das bereitstellen im Netz) nicht offensichtlich illegal war. Über das offensichtlich kann man sich streiten, wird aber sehr streng ausgelegt. Bei IMusik würde ich die Besonderheit sehen, dass sie lediglich vermitteln. D.h. das Programm selber fungiert nur als Suchmaschine. Da ist der rechtliche Status etwas umstritten. Deshalb ist es wahrscheinlich auch noch im Market. Ändert aber nichts daran, dass die Downloads eher Illegal sind. Die Schranken die IMusik da in seinen AGB nennt sind auf jeden Fall albern. So einfach läuft das nicht. Ist etwas kompl,iziert, ich hoffe aber es verständlich gemacht zu haben. |
| | |
| | #10 (permalink) |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 4
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
|
Also nach einem kurzen Test bin ich mir fast sicher, dass i Music lediglich google bemüht, um vom gesuchten Lied Links zu einer MP3-Datei zu finden. Schon allein technisch ist daher die Verwendung des Programmms genau so legal/illegal wie in google mein Lieblingslied mit angehängtem +mp3 in Google einzutippen. Es gibt übrigens auch mehrere herkömmliche Webseiten, die genau das leisten. Zur rechtlichen Situation verlasse ich mich auf irights.info: Der Download zu privaten Zwecken ist nur dann unzulässig, wenn das Werk "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde. Sobald ein Lied mal im Radio oder ein Film im TV lief könnte es im ganz legal mitgeschnitten worden sein und ich bin auf der sicheren Seite. P.S.: Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft, ich bin auch nur (interessierter) Laie. Edit: Gregors Post hat mich noch animiert, selbst den Gesetzestext zu lesen. Der Einschub "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellteoder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." ist natürlich tricky. Aber eigentlich kann er nur im Kontext im Sinne von "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellteoder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." gemeint sein. Sonst könnte ja nichtmal der Rechteinhaber selbst seine eigenen Werke öffentlich zugänglich machen. Geändert von bst (07.10.2009 um 23:40 Uhr) |
| | |
![]() |
|
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Music Player -> Zeitscroller? | Samsung I7500 | Android App Entwicklung | 3 | 06.10.2009 12:33 |
| Standard Music Player | smark | HTC Hero / T-Mobile G2 Touch Forum | 1 | 15.09.2009 15:59 |
| automatisches Start des Music Players | VolUn | T-Mobile G1 Forum | 0 | 03.09.2009 12:41 |
| Music Player springt? | Samsung I7500 | Android Allgemein | 2 | 01.08.2009 13:51 |
| Music über Bluetooth Headset mit G1 1.5 | jockelb | Android Allgemein | 3 | 10.05.2009 18:33 |