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Das Thema "Tethering - juristisch betrachtet" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.
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| | #1 (permalink) |
| Foren-Manager | Ich hab den Artikel zwar jetzt nur mal grob überflogen (weil ich in Österreich wohne, kein Iphone und Laptop habe - somit das ganze für mich nicht unbedingt zutrifft), aber das Ergebnis, so wie ich es verstanden habe:
![]() Jetzt hol ich mal Popcorn und schau, was passiert ![]() Norbert
__________________ Norbert ____________________________ :: Kein Support oder Hilfe per PN! :: Meine Geräte: G1 (dzt. Ruhestand) / Desire / P500 / Cat Nova / Medion P9516 Lifetab / Alcatel OT-910 WICHTIG: Allgemein :: Forenregeln! :: Suche :: Wichtige Forenfunktionen |
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| | #2 (permalink) |
| Ehren-Mitglied |
Da müsste schon jemand von seinem Recht auf Privatkopie Gebrauch machen und mir einen Scan des Artikels zukommen lassen, damit ich das kommentiere. *hust, hust* Ich bezweifle jedenfalls, dass entsprechende Vertragsklauseln unzulässig sind.
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| | #3 (permalink) | |
| Foren-Manager |
Ich hab doch keine Rechte *gg*. Ok, ich will meinen Scanner nicht entstauben und die 3 Seiten einscannen. Aber Zitat aus dem Artikel: Zitat:
Es wird aber darauf hingewiesen, daß derlei noch nicht vor Gericht geklärt wurde! Juristen sind ja ohnehin ein komisches Volk, immerhin ist es zulässig, Werbung zu machen in der Form "Surfen mit bis zu 7.2MBit" (die Schriftgrößen sind Absicht!). Auch wenn (z.B. in Wien) die technischen Möglichkeiten aktuell auf 3-4 Sender beschränkt sind ...
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| | #4 (permalink) |
| Ehren-Mitglied |
Ach, die alte Leier mit den überraschenden Regelungen - wie oft wird sich nicht darauf berufen. Mal ehrlich: Es steht in jedem Prospekt, jeder Vertragsbeschreibung, jedem Angebot praktisch aller Mobilfunkanbieter. Dass eine absolute Standardklausel "überraschend" ist, die überall ausdrücklich aufgeführt wird und in quasi jedem Mobilfunkvertrag mit entsprechender Datenoption vorhanden ist, glauben die doch wohl selber nicht. Noch dazu, wenn es darum geht, wie "überraschend" es angeblich ist, dass ein Handytarif nur für die Nutzung mit einem Handy gilt.
__________________ CyanogenMod 7 Nightly - AmonRa Recovery 2.0 - Nexus One Kein Support via PN und E-Mail. Bitte das Forum nutzen. "Es ist Mode geworden, die Freiheitsrechte des Bürgers in den Mittelpunkt zu stellen." - Siegfried Kauder Geändert von Kranki (20.11.2009 um 23:43 Uhr) |
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| | #5 (permalink) |
| Foren-Manager |
Naja, obwohl ich mich doch gelegentlich auch mit Handy beschäftige, aber eine Klausel, meine SIM nur in einem bestimmten Gerät (hier: Handy) zu verwenden, würde ich normal nicht erwarten. Noch dazu: bei Tethering bleibt die SIM ja sogar im Handy, es werden nur Daten umgeleitet, das für Kunden verständlich zu formulieren ist schon schwieriger. Vor allem darfst du eines nicht vergessen: der "normale" Kunde (Du nicht, und ich wohl auch nicht), sieht in einem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber vor allem: - Handy, nur das beste, am liebsten kostenlos - massenhaft enthaltene Leistung (4000h/Monat Sprechen, 3Mio SMS/Mo, 10TB/Mo), abhängig von der jeweiligen Marketingabteilung - einen günstigen Tarif Allein die heutzutage wirklich üblichen Dinge, wie Vertragslaufzeit (fast immer schon 2 Jahre pfff), Taktintervall (60/60), Mindestumsatz, usw. werden nur mehr am Rand wahrgenommen wenn überhaupt. Frag mal bei Konsumentenschützern, was die tagtäglich für Anfragen bekommen. Nur ein Bruchteil interessiert sich überhaupt für die technischen Hintergründe oder gar die juristischen Kniffe. Ich wollte vor Jahren für einen Telekom-Vertrag mal die AGB lesen, der Verkäufer wusste nicht mal wo er die findet. Aber am Formular konnte er mir sofort das "ich akzeptiere die gültigen AGB"-Kasterl zeigen. So fängt's an.
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| | #6 (permalink) | |
| Ehren-Mitglied |
Erstaunlicherweise sind Verträge nicht automatisch ungültig, nur weil man sie nicht liest. Vor allem geht es hier nicht um etwas, das irgendwo versteckt in irgendwelchen AGB steckt. Überall, wo der Vertrag beworben wird, ist das Angebot mit einer deutlich sichtbaren Fußnote versehen. Im Text, auf den diese Fußnote verweist, heißt es z.B. bei T-Mobile: Zitat:
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| | #7 (permalink) | ||
| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: T-Mobile G1 & Nexus S I9023 Registriert seit: 07.02.2009
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| Zitat:
Zitat:
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| | #8 (permalink) | ||
| Foren-Manager | Zitat:
Das mit den deutlich sichtbaren Fußnoten lass ich mal so dahin gestellt, in der TV-Werbung sind die meist unlesbar klein und nur für 1-2 Sekunden sichtbar, das sagt wohl einiges aus. Generell gilt aber (nicht nur für Handy's): nicht alles was in Verträgen vereinbart wird, ist juristisch auch korrekt und verbindlich. Zitat:
Und so üblich scheint dieser Passus meiner Meinung nach auch nicht zu sein, oder ist das auch dabei wenn ich x-beliebiges Handy mit zusätzlichem Datenpaket erwerbe? Gerade dort ist es vielleicht Absicht des Kunden, nicht nur plaudern zu können, sondern auch die Emails am Laptop damit abzurufen. Ich bin schon der Meinung, daß der (mündige) Kunde erst mal den Vertrag den er unterschreibt, ausführlich lesen und verstehen soll, bevor er zustimmt. Trotzdem ist nicht einzusehen, daß Anbieter alles was Ihnen einfällt zu gültigem Vertragsrecht umwandeln können. Ein wenig muß der Kunde schon geschützt werden. Ein gutes Beispiel sind die diversen "Abzockerseiten", auch hier steht vieles im Vertrag, den der Kunde abschließt.
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| | #9 (permalink) | ||
| Ehren-Mitglied | Zitat:
Zitat:
Entschuldige, wenn ich lache. ![]() Mal ehrlich: Da sollte man doch lieber versuchen, dem Richter zu erklären, warum das deutlich sichtbare Kleingedruckte, das in jeder Werbung vorhanden ist, so überraschend kommt. Das ist weniger peinlich, als zu behaupten, das eigene Handy sei gar keins.
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| | #10 (permalink) | |
| Moderator Modell: HTC Sensation Registriert seit: 31.10.2009
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