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Tethering - juristisch betrachtet

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Alt 20.11.2009, 20:48   #1 (permalink)
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Standard Tethering - juristisch betrachtet

In der aktuellen c't (Heft 25/2009) ist ein interessanter Artikel zum Thema "Recht auf Tethering". Ist zwar hauptsächlich auf das Iphone bezogen, dürfte aber im Prinzip für alle "Handy mit Datentarif"-Nutzer interessant sein.
Ich hab den Artikel zwar jetzt nur mal grob überflogen (weil ich in Österreich wohne, kein Iphone und Laptop habe - somit das ganze für mich nicht unbedingt zutrifft), aber das Ergebnis, so wie ich es verstanden habe:

  • TiMo kann nichts machen, wenn Tethering benutzt wird, auch wenn sie versuchen dies durch geschickt formulierte Vertragsklauseln und Fußnoten in den neueren Tarifen so zu suggerieren.
  • Der Kunde hat kein Recht auf Tetheringfunktionen (insbesondere im Iphone). Geht es, is gut, wenn nicht dann nicht.
Da auch hier im Forum wohl schon mal darüber gesprochen wurde, "ob man das überhaupt darf", denke ich das vielleicht der eine oder andere dafür Interesse hat. Und es scheint auch ein paar Leser der Zeitschrift zu geben

Jetzt hol ich mal Popcorn und schau, was passiert
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Alt 20.11.2009, 22:48   #2 (permalink)
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Standard AW: Tethering - juristisch betrachtet

Da müsste schon jemand von seinem Recht auf Privatkopie Gebrauch machen und mir einen Scan des Artikels zukommen lassen, damit ich das kommentiere. *hust, hust*
Ich bezweifle jedenfalls, dass entsprechende Vertragsklauseln unzulässig sind.
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Alt 20.11.2009, 23:08   #3 (permalink)
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Standard AW: Tethering - juristisch betrachtet

Ich hab doch keine Rechte *gg*. Ok, ich will meinen Scanner nicht entstauben und die 3 Seiten einscannen.

Aber Zitat aus dem Artikel:
Zitat:
[bezogen auf Verträge nach Mai2009, davor ist es ohnehin kein Thema] ... , doch die Beschränkung der Nutzung des Datenvolumens auf ein "Handy ohne angeschossenen oder drahtlos verbundenen Computer" kommt doch einigermaßen überraschend daher. T-Mobile vermeidet übrigens bewusst ein ausdrückliches Verbot einer solchen Nutzung. Vielmehr will das Unternehmen die verwendeted Formulierung "ist nicht GEgenstand des Vertags" als Leistungsbeschreibung verstanden wissen
Das dürfte also der Knackpunkt sein, daß eine Beschränkung auf ein bestimmtes Gerät (oder Gerätetype, also z.B. Smartphone) für den Kunden überraschend und damit unwirksam ist.
Es wird aber darauf hingewiesen, daß derlei noch nicht vor Gericht geklärt wurde!

Juristen sind ja ohnehin ein komisches Volk, immerhin ist es zulässig, Werbung zu machen in der Form "Surfen mit bis zu 7.2MBit" (die Schriftgrößen sind Absicht!). Auch wenn (z.B. in Wien) die technischen Möglichkeiten aktuell auf 3-4 Sender beschränkt sind ...
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Alt 20.11.2009, 23:39   #4 (permalink)
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Standard AW: Tethering - juristisch betrachtet

Ach, die alte Leier mit den überraschenden Regelungen - wie oft wird sich nicht darauf berufen.

Mal ehrlich:
Es steht in jedem Prospekt, jeder Vertragsbeschreibung, jedem Angebot praktisch aller Mobilfunkanbieter. Dass eine absolute Standardklausel "überraschend" ist, die überall ausdrücklich aufgeführt wird und in quasi jedem Mobilfunkvertrag mit entsprechender Datenoption vorhanden ist, glauben die doch wohl selber nicht. Noch dazu, wenn es darum geht, wie "überraschend" es angeblich ist, dass ein Handytarif nur für die Nutzung mit einem Handy gilt.
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Geändert von Kranki (20.11.2009 um 23:43 Uhr)
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Alt 20.11.2009, 23:54   #5 (permalink)
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Standard AW: Tethering - juristisch betrachtet

Naja, obwohl ich mich doch gelegentlich auch mit Handy beschäftige, aber eine Klausel, meine SIM nur in einem bestimmten Gerät (hier: Handy) zu verwenden, würde ich normal nicht erwarten.
Noch dazu: bei Tethering bleibt die SIM ja sogar im Handy, es werden nur Daten umgeleitet, das für Kunden verständlich zu formulieren ist schon schwieriger.

Vor allem darfst du eines nicht vergessen: der "normale" Kunde (Du nicht, und ich wohl auch nicht), sieht in einem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber vor allem:
- Handy, nur das beste, am liebsten kostenlos
- massenhaft enthaltene Leistung (4000h/Monat Sprechen, 3Mio SMS/Mo, 10TB/Mo), abhängig von der jeweiligen Marketingabteilung
- einen günstigen Tarif

Allein die heutzutage wirklich üblichen Dinge, wie Vertragslaufzeit (fast immer schon 2 Jahre pfff), Taktintervall (60/60), Mindestumsatz, usw. werden nur mehr am Rand wahrgenommen wenn überhaupt. Frag mal bei Konsumentenschützern, was die tagtäglich für Anfragen bekommen.
Nur ein Bruchteil interessiert sich überhaupt für die technischen Hintergründe oder gar die juristischen Kniffe.

Ich wollte vor Jahren für einen Telekom-Vertrag mal die AGB lesen, der Verkäufer wusste nicht mal wo er die findet. Aber am Formular konnte er mir sofort das "ich akzeptiere die gültigen AGB"-Kasterl zeigen. So fängt's an.
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Alt 21.11.2009, 02:18   #6 (permalink)
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Standard AW: Tethering - juristisch betrachtet

Erstaunlicherweise sind Verträge nicht automatisch ungültig, nur weil man sie nicht liest. Vor allem geht es hier nicht um etwas, das irgendwo versteckt in irgendwelchen AGB steckt. Überall, wo der Vertrag beworben wird, ist das Angebot mit einer deutlich sichtbaren Fußnote versehen. Im Text, auf den diese Fußnote verweist, heißt es z.B. bei T-Mobile:
Zitat:
Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden.
Das soll unklar sein? Lächerlich.
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Alt 21.11.2009, 02:34   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von norbert Beitrag anzeigen
Juristen sind ja ohnehin ein komisches Volk, immerhin ist es zulässig, Werbung zu machen in der Form "Surfen mit bis zu 7.2MBit" (die Schriftgrößen sind Absicht!). Auch wenn (z.B. in Wien) die technischen Möglichkeiten aktuell auf 3-4 Sender beschränkt sind ...
Da haben die Unternehmen so viel Fantasie und Einfluss, dass das so formuliert werden kann, wie die das möchten. Außerdem können diese auch noch immer Argumentieren: "Theoretisch ist es doch möglich, nur in Wien könnens halt noch nicht alle Masten!"


Zitat:
Zitat von Kranki Beitrag anzeigen
Erstaunlicherweise sind Verträge nicht automatisch ungültig, nur weil man sie nicht liest. Vor allem geht es hier nicht um etwas, das irgendwo versteckt in irgendwelchen AGB steckt. Überall, wo der Vertrag beworben wird, ist das Angebot mit einer deutlich sichtbaren Fußnote versehen. Im Text, auf den diese Fußnote verweist, heißt es z.B. bei T-Mobile:

Das soll unklar sein? Lächerlich.
Unklar nicht, aber womöglich nicht gültig. Unternehmen schreiben sehr oft irgendwelche Klauseln in die AGBs, hauptsache diese sind enthalten. Wenn diese dann zum Einsatz kommen sollen, muss aber natürlich geprüft werden, ob diese gültig sind (z.B. auf Sittenwidrigkeit).
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Geändert von Phantom-Lord (21.11.2009 um 02:41 Uhr)
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Alt 22.11.2009, 00:40   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Kranki Beitrag anzeigen
Erstaunlicherweise sind Verträge nicht automatisch ungültig, nur weil man sie nicht liest. Vor allem geht es hier nicht um etwas, das irgendwo versteckt in irgendwelchen AGB steckt. Überall, wo der Vertrag beworben wird, ist das Angebot mit einer deutlich sichtbaren Fußnote versehen.
Erstmal: mir sind die deutschen Tarife gänzlich unbekannt. Da bei uns in Österreich die Tarife nur mehr wenige Monate erhältlich sind, achte ich auch darauf immer weniger (meinen G1-Tarif gibt es auch nicht mehr, ich hab es im Februar gekauft).

Das mit den deutlich sichtbaren Fußnoten lass ich mal so dahin gestellt, in der TV-Werbung sind die meist unlesbar klein und nur für 1-2 Sekunden sichtbar, das sagt wohl einiges aus.

Generell gilt aber (nicht nur für Handy's): nicht alles was in Verträgen vereinbart wird, ist juristisch auch korrekt und verbindlich.

Zitat:
Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden.
Das ist ein guter Punkt für Juristen, weil: ein Android-Gerät ist kein Handy, sondern ein Smartphone. Das kann man auch als Computer, der (unter anderem) auch Telefonieren kann auslegen. Wenn mir also ein Smartphone mit ebendiesem Tarif als Paket verkauft wird, so liegt also hier schon mal ein Irrtum vor.
Und so üblich scheint dieser Passus meiner Meinung nach auch nicht zu sein, oder ist das auch dabei wenn ich x-beliebiges Handy mit zusätzlichem Datenpaket erwerbe? Gerade dort ist es vielleicht Absicht des Kunden, nicht nur plaudern zu können, sondern auch die Emails am Laptop damit abzurufen.


Ich bin schon der Meinung, daß der (mündige) Kunde erst mal den Vertrag den er unterschreibt, ausführlich lesen und verstehen soll, bevor er zustimmt.
Trotzdem ist nicht einzusehen, daß Anbieter alles was Ihnen einfällt zu gültigem Vertragsrecht umwandeln können. Ein wenig muß der Kunde schon geschützt werden.

Ein gutes Beispiel sind die diversen "Abzockerseiten", auch hier steht vieles im Vertrag, den der Kunde abschließt.
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Alt 22.11.2009, 12:51   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von norbert Beitrag anzeigen
Das mit den deutlich sichtbaren Fußnoten lass ich mal so dahin gestellt, in der TV-Werbung sind die meist unlesbar klein und nur für 1-2 Sekunden sichtbar, das sagt wohl einiges aus.
Es laufen dir übrigens nicht scharenweise Frauen hinterher, wenn du Axe benutzt. Nur so zur Info.

Zitat:
Zitat von norbert Beitrag anzeigen
Das ist ein guter Punkt für Juristen, weil: ein Android-Gerät ist kein Handy, sondern ein Smartphone.
Entschuldige, wenn ich lache.
Mal ehrlich: Da sollte man doch lieber versuchen, dem Richter zu erklären, warum das deutlich sichtbare Kleingedruckte, das in jeder Werbung vorhanden ist, so überraschend kommt. Das ist weniger peinlich, als zu behaupten, das eigene Handy sei gar keins.
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Alt 23.11.2009, 03:08   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von norbert Beitrag anzeigen

Das ist ein guter Punkt für Juristen, weil: ein Android-Gerät ist kein Handy, sondern ein Smartphone. Das kann man auch als Computer, der (unter anderem) auch Telefonieren kann auslegen. Wenn mir also ein Smartphone mit ebendiesem Tarif als Paket verkauft wird, so liegt also hier schon mal ein Irrtum vor.
Wenn in Deutschland einer vor Gericht ziehen wuerde um feststellen zu lassen, dass ein Android Phone ein "Computer" ist, mit dem man auch telefonieren kann, was glaubst Du wie schnell die GEZ eine neue Einnahmequelle wittern wuerde...
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