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Das Thema "Garantie, Wandlung, Rücktritt vom Kaufvertrag" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.
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| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Samsung Galaxy NOTE Registriert seit: 02.04.2011
Beiträge: 410
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| Welche Rechte/Pflichten habe ich als Käufer/Verkäufer ? Was ist eine Wandlung ? usw... In meinem Fall geht es darum, das ich ein gebrauchtes (4 wochen altes) Handy gekauft habe. Der Verkäufer hat mir die originale Rechnung und eine Abtrittserklärung gegeben. (Es ist jetzt genau 3 Monate alt) Gekauft wurde das Handy bei einem Onlinehändler. (Mobile-Palast) Nun ist das Gerät defekt. Wurde durch W-support repariert, allerdings ist der fehler weiter vorhanden. Ich habe die reparatur reklamiert. Gerät kommt zurück. Gleicher Fehler vorhanden... Nun möchte ich das Gerät Wandeln / vom Kaufvertrag zurücktreten. Samsung verweist auf den Händler, der Händler auf Samsung... und nun? Wie ist die Rechtslage? Wer von beiden Muss mir das Geld erstatten? Eigentlich der Händler, der will aber nicht...
__________________ MeINe shiFT TAsTe haT eIn eIgEnLeBEn |
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| | #2 (permalink) |
| Android Experte Modell: LG Optimus 3D, LG Optimus Speed, Samsung Galaxy Xcover, T-Mobile G2 Touch (Hero) Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 529
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Soweit ich informiert bin, kann der Verkäufer dir gar keine Garantie abtreten. Die ist Samsung mit dem ursprünglichen Käufer eingegangen, nicht mit dir. Alles was bisher war, war reine Kulanz seitens Samsung oder von W-support. Mit Pixelfehlern ist das es so eine Sache. Ich weis nicht inwieweit da die Rechtslage bei Mobiltelefonen ist, aber bei Monitoren dürfen welche drin sein. |
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| | #3 (permalink) |
| Android Experte Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 857
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Lief die Reparatur über den Händler? Dann hast du üblicherweise ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn die Nachbesserung zweimal fehl schlägt. Falls du es über die Herstellergarantie laufen lassen hast wirst du erstmal Pech haben, denn damit hat der Händler nichts zutun. Du musst den Händler die Chance auf Nachbesserung geben, sonst kannst du auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
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