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Handy mehrmals kaputt - Vertragsrücktritt? Gewährleistung?

Das Thema "Handy mehrmals kaputt - Vertragsrücktritt? Gewährleistung?" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 29.09.2011, 00:16   #1 (permalink)
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Standard Handy mehrmals kaputt - Vertragsrücktritt? Gewährleistung?

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:
Kunde A kauft bei Handler X ein Handy für 200EUR. Dazu nimmt er einen Handyvertrag für 5EUR/ Monat bei Provider V. Das Handy hat bei Vertragsabschluss Online 420EUR gekostet.

Nun schickt er das Handy 2 mal wegen verschiedener Defekte ein und hat das dritte mal den gleichen Defekt, wie bei zweiten mal.

Dann müssten folgende BGB § gelten:

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln.

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


$ 439 ist 2 mal fehlgeschlagen
$ 440 sagt nun aus, dass Nachbesserung erfolglos war und der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Was kann/ sollte A nun tun?
- Kann er zurücktreten und bekommt 200EUR wieder und muss den Vertrag weiter bezahlen?
- Kann er vom Handykaufvertrag zurücktreten und auch vom Handyvertrag und bekommt alle Kosten zurück?
- Kann er den Kaufpreis mindern?

Falls er erneut zurückschickt und reparieren lässt, kann er den Aufwand hierfür geltend machen und Schadensersatz verlangen?
- Zeit um zur Post zu fahren.
- Zeit um mit den Beteiligten zu telefonieren/ emails zu schreiben
- Zeit in denen er das Handy nicht nutzen kann

Ich bin auf die Antworten dieses fiktiven Falles gespannt.

MfG
DROIDIKUS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 01:28   #2 (permalink)
Junior Mitglied
 
Benutzerbild von SgDroid

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Standard AW: Handy mehrmals kaputt - Vertragsrücktritt? Gewährleistung

Also ich denke nicht, dass man vom Vertrag zurücktreten kann.
Weil der Kunde im Vertrag das zahlt, was er beantragt hat, ob nun mit Handy oder ohne.

Bei dem Handy bin ich mir aber nicht sicher.
Soweit ich informiert bin, darf man sich bei vielen anbietern, nach dem dritten eingeschickten Handy ein gleichwertiges aussuchen. Sog. Sondertausch, bzw das selbe Handy in ovp und neuzustand.

Die 200 Euro wird er glaub ich aber vom Händler/Vertragsanbieter nicht bekommen, sondern wie oben schon gesagt ein Neugerät.

Schadensersatz? Auch da denke ich ist nichts zu machen. Meist kriegt man nur eine Gutschrift von dem Zeitraum in dem das Handy nicht verfügbar war.

Aber wer weiß wie es aussieht wenn diese Situation einem Anwalt begegnet, da dürfte es schon ganz anders aussehen.
SgDroid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 07:29   #3 (permalink)
Ehren-Mitglied
 
Benutzerbild von Kranki

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Zitat:
Zitat von SgDroid Beitrag anzeigen
Also ich denke nicht, dass man vom Vertrag zurücktreten kann.
Weil der Kunde im Vertrag das zahlt, was er beantragt hat, ob nun mit Handy oder ohne.

Bei dem Handy bin ich mir aber nicht sicher.
Soweit ich informiert bin, darf man sich bei vielen anbietern, nach dem dritten eingeschickten Handy ein gleichwertiges aussuchen. Sog. Sondertausch, bzw das selbe Handy in ovp und neuzustand.

Die 200 Euro wird er glaub ich aber vom Händler/Vertragsanbieter nicht bekommen, sondern wie oben schon gesagt ein Neugerät.

Schadensersatz? Auch da denke ich ist nichts zu machen. Meist kriegt man nur eine Gutschrift von dem Zeitraum in dem das Handy nicht verfügbar war.

Aber wer weiß wie es aussieht wenn diese Situation einem Anwalt begegnet, da dürfte es schon ganz anders aussehen.
Rein rechtlich hat man bei jedem Reparaturversuch einen Anspruch auf ein neues Gerät. Gibt einem aber keiner. Standard ist dreimal rummurksen und danach gibts vielleicht mal ein neues.

Nach zwei erfolglosen Versuchen (also schon beim dritten Mal) kann man sein Geld zurückverlangen. Das will aber keiner, denn das ist aufgrund der hohen Rabattierung durch den Handy-Vertrag in solchen Fällen nicht viel.
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