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Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Das Thema "Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 20.10.2011, 23:23   #1 (permalink)
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Standard Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Hi,

meiner besseren Hälfte ist mein S2 auf dem Boden gefallen, und das auch noch ohne Hülle und auf Asphalt!!! Oh man ..
Jetzt hat es ein paar kleine Kratzer aufm Display und am Rand einige Schrammen + Macken. Hinten, an den Seiten als auch an dem silberenen Rahmen. Nicht all zu viele, aber im Verkauf würde ich jetzt sicher einiges weniger dafür bekommen.

Inwiefern kann man das jetzt bei der Versicherung einreichen? Kann ich den Schaden auf deren Kosten beheben lassen, geht das überhaupt? Oder muss noch gravierenderes kaputt sein?

Danke!
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Alt 20.10.2011, 23:32   #2 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Hallo,

unter Verwandtschaft ersten Grades greift eine Haftpflichtversicherung nicht!

Gruß

Klaus
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Alt 21.10.2011, 00:05   #3 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Ist eine Freundin eine Verwandschaft ersten Grades? Oder wie habe ich das zu verstehen? Ihr ist mein Handy auf den Asphalt gefallen. Sie kontaktiert nun ihre Haftplicht. Das ist nicht möglich??
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Alt 21.10.2011, 00:11   #4 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Hallo,

wegen "besserer Hälfte" war ich von einer Ehefrau ausgegangen!

Gruß

Klaus
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Alt 21.10.2011, 00:21   #5 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Oh, ok ;-)! Dachte, dass sagt man auch so! Also weißt du zufällig auch noch, wie das weiter abläuft?
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Alt 21.10.2011, 05:37   #6 (permalink)
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Als Versicherungskaufmann sollte ich es wissen

Da ich eben noch nicht ganz wach war und etwas wirr geschrieben habe, hier nochmal verständlich.

Schäden, die Dir oder Deinem Eigentum durch Familienangehörige 1. Grades und/oder Personen zugefügt werden, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Lebensgefährtin) sind durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt und werden somit nicht übernommen.

Sollte Deine Freundin allerdings noch bei ihren Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung haben, dann wäre der Schaden gedeckt.

Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden.

Bevor jetzt wieder einige anfangen, Versicherungs-Betrugs-Storys hier zu stricken, kurz der Hinweis, dass dies in diesem Forum verboten ist und der Thread dann umgehend gelöscht wird, wodurch dem Thread-Ersteller sicherlich am wenigsten geholfen wäre. Also bitte unterlassen
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Alt 21.10.2011, 11:09   #7 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Ok, danke! Also wohnen zwar zusammen, aber noch verschiedene Adressen.. von daher dürfte das ja kei Problem sein .

Und inwiefern wird der Schaden dann beglichen? Geld ausgezahlt? Reparatur übernommen? Oder oder oder? Danke!!
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Alt 21.10.2011, 11:13   #8 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Da gibt es verschiedene Varianten und das hängt auch von der Police ab. Wenn du Pech hast, hat deine Freundin eine Haftpflicht, die nur den Restwert bezahlt oder nur einen Teil der Reperaturkosten, weil das Gerät ja nicht mehr neuwertig ist.
In der Regel läuft das so ab, dass du (oder deineFreundin) erst einmal die Rechnung begleichst und die dann bei der Versicherung einreichst.
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Alt 21.10.2011, 11:22   #9 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Ja, wenn die Adressen noch verschieden sind, versuche es mal, das würde ich eher so in einer Grauzone ansiedeln ;-)

Aber eigentlich merkt das keiner.


Das Problem mit der Lebensgemeinschaft und der gemeinsamen Wohnung tritt eh nur dann auf, wenn ihr beide über einen Vertrag versichert seid.
Sollte sie einen eigenen haben oder noch über ihre Eltern versichert sein, ist es egal, ob ihr zusammen wohnt oder nicht, dann zahlt ihre Haftpflicht auf jeden Fall.

Wichtig ist halt, ihr müsst es der Versicherung Deiner Freundin oder deren Eltern melden, nicht Deiner !

Die Versicherung macht immer das, was für die am günstigsten kommt, daher denke ich, es wird auf eine Reparatur herauslaufen !

Du musst aber auf jeden Fall den Schaden genau so melden, wie er wirklich passiert ist. Gerade bei den Sachen wie Handy, Laptop etc. können wir das ziemlich genau nachvollziehen, ob der Schadenhergang stimmt oder nicht

So genug jetzt, muss weiter arbeiten, hier bekomme ich ja kein Geld für die Beratung
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Alt 21.10.2011, 12:45   #10 (permalink)
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Standard AW: Wie haftet Haftplicht bei Handyschaden?

Ok... danke! Naja ist relativ simpel. Handy in Hand - Handy nicht mehr in der Hand - Handy fällt mit 9,81 m/s auf den Boden - Asphalt erledigt den Rest in Form von Schrammen, Kratzern... kann man sehr leicht mit jedem beliebigen Testhandy (wie man es ja bei Stern TV schon demonstriert hat) nachstellen ! Ist es möglich alles an dem handy zu tauschen? Weil Kratzer sind ja jetzt auch auf dem Display und an der Hülle und an der Umrandung... Frage mich dann, was genau getauscht wird hmm..

geht denn dann die Versicherungsprämie hoch, so wie bei einem Autoschaden und der Autoversicherung?
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