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Mal ne Frage an die Rechts experten

Das Thema "Mal ne Frage an die Rechts experten" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 01.12.2011, 10:50   #1 (permalink)
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Standard Mal ne Frage an die Rechts experten

Moin, habe bei ebay etwas verkauft, das war am 22.11.11, ein Augenblick später kam die Frage vom Käufer ob man per Paypal zahlen kann.Dies ist aber nicht mögllich. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Ich hatte einige Mail geschrieben keine Antwort und auch kein Geldeingang. Gestern hatte ich den Fall bei ebay gemeldet über einen nicht gezahlen Artikel. Auch daruf bis jetzt keine Meldung.

Ich hatte dem Käufer eine Mail geschrieben das, wenn das Geld bis Freitag 02.12.2011 nicht auf mein Konto eingegagen ist, er die Ebay Kosten übernehmen muss und das ich den Vetrag für nichttig erkläre.

Nun ist die Frage reicht das Rechtlich aus um den Artikel nach der Frist wieder ein zu stellen?

Das komisch aber ist das er beim Kauf 0 Bewertungen hatte bis jetzt hat der Käufer 21 und alle Positiv und mit den Texten Schnelle zahlung guter Kontakt usw...

Habe ich da was verpasst? Er kann woanders kaufen kaufen und bei mir hat der das Vergessen troz mehrfacher Mails?

Was meint ihr? cu
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Alt 01.12.2011, 10:55   #2 (permalink)
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Standard AW: Mal ne Frage an die Rechts experten

Zitat:
Zitat von matrixpro Beitrag anzeigen

Ich hatte dem Käufer eine Mail geschrieben das, wenn das Geld bis Freitag 02.12.2011 nicht auf mein Konto eingegagen ist, er die Ebay Kosten übernehmen muss und das ich den Vetrag für nichttig erkläre.
welche ebay Kosten???

wenn du den Fall ebay meldest und der Fall wird dahingehend abgeschlossen, dass du eben kein Geld vom "Käufer" erhalten hast, dann fallen keine Verkaufsgebühren an!

sollten die Gebühren dennoch schon abgebucht worden sein, dann bekommst du im nächsten Monat diesen Betrag gutgeschrieben >>> es entstehen also aus einer nicht abgeschlossenen Auktion keine Kosten...
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Grüße, Stefan
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Alt 01.12.2011, 11:02   #3 (permalink)
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Standard AW: Mal ne Frage an die Rechts experten

Ja das ist Richtig aber die Kosten vom verkauf holt sich ebay vom Käufer also trägt er die kosten. Das ich die Kosten von Käufer haben will habe ich ja nicht gesagt.

Wichtiger ist die Frage ob es reicht zu schreiben das der Vertrag für nichtig erklärt ist und ich die Ware wieder verkaufen kann, habe keine Lust wochen zu warten nur weil so ne Schlafnulze nicht zahlen will/kann wie auch immer.
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Alt 01.12.2011, 11:25   #4 (permalink)
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Standard AW: Mal ne Frage an die Rechts experten

nochmals, wenn du ebay den Fall meldest, dann setzt sich ebay mit dem Käufer in Verbindung und setzt ihm eine Frist, bis zu der er bezahlen muss (keine ahnung, was die gesetzlich festgelegte Frist ist)

Zahlt der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht, wird die Auktion storniert und ist ungültig und du kannst den Artikel wieder einstellen und jemand anderen verkaufen.

Kosten entstehen da keine - musstest du eine Einstellgebühr bezahlen wird diese gutgeschrieben, ebenso die Verkaufsprovision, da der Verkauf ja nicht abgeschlossen wurde.

Bevor der Fall von Ebay nicht offiziell abgeschlossen ist, würde ich den Artikel nicht nocheinmal einstellen, da du ein Problem haben könntest/wirst, wenn der Käufer dann doch innerhalb der Frist bezahlt.
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Grüße, Stefan
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Alt 01.12.2011, 11:39   #5 (permalink)
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Standard AW: Mal ne Frage an die Rechts experten

Hym ok der Ebay menschen dem ich am Telefon habe sagte das die frist 4 Tage sind naja dann bin ich mal gespannt.
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