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Das Thema "Handyumtausch mit 170€ Verlust?????" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.
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| Neuer Benutzer Modell: Samsung Galaxy S2 (I9100) Registriert seit: 04.09.2011
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| Hab im August bei Euronics ein Handy für 470€ gekauft. 270€ angezahlt und 200€ finanziert. Nach 4 Wochen dann der erste Defekt. 1 Woche zur Reparatur. Dann nach 2 Wochen war es wieder defekt. Wieder 1 Woche zur Reparatur. Als ich es dann zurückbekam (als repariert) immer noch der gleiche defekt. Hatte jetzt endgültig die Schnauze voll und der Servicemitarbeiter hat einen sogenannten Wandlungsantrag an LG geschickt. Jetzt nach 6 Wochen erhalte ich folgendes schreiben: Blabla, ein Austauschgerät /Ersatz ist im Moment nicht lieferbar. Sie erhalten im Verkauf ein Ersatzgerät. Eine Anrechnung erfolgt zum aktuellen Verkaufspreis. Was soll denn das??????? Ich hab 470€ bezahlt und jetzt kostet das Ding nur noch ca. 300€. Heißt ich hätte 170€ Verlust gemacht, für ein Gerät, dass länger in Reparatur war als in meinem Besitz. Wie sieht denn die rechtliche Lage aus??? Ist doch eine Frechheit, oder??? Geändert von Schoner (01.12.2011 um 21:40 Uhr) |
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| | #2 (permalink) |
| Android Experte Modell: Nexus One Registriert seit: 09.06.2010
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edit: hab den Post grad nochmal gelesen. Man will dir also ein anderes Gerät + Ausgleich anbieten? Würde ich ablehnen. btw: Satzzeichen sind keine Rudeltiere :P
__________________ Kein Support per PM. Bitte das Forum nutzen. Geändert von meckergecko (01.12.2011 um 21:34 Uhr) |
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| | #3 (permalink) |
| Neuer Benutzer Modell: Samsung Galaxy S2 (I9100) Registriert seit: 04.09.2011
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Also ich versteh es so, dass das Gerät einen aktuellen Wert von ca 300€ hat und ich die 300€ auf ein anderes Gerät angerechnet bekomme. Ich hab so die Schnauze voll. ich geh glaub echt direkt zum Geschäftsführer. Hab keine Lust mich da mit den Serviceheinis rumzuärgern. Ich wurde nie gefragt, ob ich ein Ersatzgerät während der Reparaturen wünsche oder sich mal entschuldigt für 6 Wochen Bearbeitungszeit.
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| | #4 (permalink) |
| Ehren-Mitglied |
Rein rechtlich kann man nach §437 BGB / §439 BGB bei jedem Mangel ein Ersatzgerät statt einer Reparatur verlangen. Laut §440 BGB kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung eines Mangels zweimal fehlgeschlagen ist (was ja hier der Fall ist), sprich die können ihr Handy behalten und du kriegst deine 470€ wieder. Ist zumindest meine Laienmeinung.
__________________ CyanogenMod 7 Nightly - AmonRa Recovery 2.0 - Nexus One Kein Support via PN und E-Mail. Bitte das Forum nutzen. "Es ist Mode geworden, die Freiheitsrechte des Bürgers in den Mittelpunkt zu stellen." - Siegfried Kauder |
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| | #5 (permalink) |
| Android Experte Registriert seit: 13.05.2010
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Frag mal bei Euronics nach was sie damit genau meinen. Es könnte auch sein, dass LG dir kein Ersatzgerät liefern kann und du daher eines von Euronics bekommst. Damit wäre der Mangel behoben und du kannst dann auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber: wenn sie dir KEIN Ersatzgerät gleichen Types geben können, sondern nur andere Geräte, mit Anrechnung des aktuellen Verkaufpreises deines Typs, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, da 2x der gleiche Defekt auftrat und die Nachbesserung gescheitert ist: § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz |
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| | #6 (permalink) |
| Super-Moderator Modell: Motorola Atrix Registriert seit: 24.06.2009
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Jepp, Kranki hat es richtig gesagt - du entscheidest was zu tun ist - nicht die. Wenn daselbe Problem dreimal auftritt - trotz Repararuren - dann kannst du wandeln oder komplett vom Vertrag zurücktreten - dabei sind alle Leistungen zurückzugewähren. Google mal etwas - bei den Verbraucherschutzzentralen gibt es da immer was
__________________ Erst suchen, dann fragen! Weil: "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin |
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| | #7 (permalink) | |
| Android Experte Registriert seit: 13.05.2010
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| Zitat:
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| | #8 (permalink) |
| Junior Mitglied Modell: Motorola Defy Registriert seit: 20.01.2011
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Hi, meines Wissens bestimmt der Käufer und nicht der Verkäufer, wie im Fall eines Mangels vorgegangen wird. So meine ich die gesetzliche Gewährleistung in Erinnerung zu haben. Die AGB des Verkäufer sind mE ungültig, wenn sie die Rchte des Käufers in dieser Hinsicht beschneiden. Wiki sagt unter Gewährleistung , Absatz ab "Nacherfüllung": Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB). Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. In dem Fall würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und die 470 Euro zurückfordern: schriftlich unter Verweis auf die gesetzlichen Paragraphen und unter Vorbehalt zusätzlich Schadenersazforderungen, weil du ja sicher laufende Kosten aus einem Mobilfunkvertrag (Grundgebühr? Mindestumsatz?) hattest, den du ohne Handy auch nicht benutzen konntest. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du da nachfragen oder mal kurz einen Anwalt in der Nähe anrufen. |
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| | #9 (permalink) |
| Super-Moderator Modell: Motorola Atrix Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 11.072
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...oder wenn man einen Anwalt kennt der so ein schrieben kurz gestaltet ![]() @Verl Hast auch Recht - das ist so die Gewohnheit der Unternehmen, aber ich würde da solange Radau machen...
__________________ Erst suchen, dann fragen! Weil: "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin |
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| | #10 (permalink) |
| Android Guru Modell: Nexus S Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge: 1.068
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Irgendwie widersprechen sich eure Beiträge. Kranki schreibt es ist schon bei der ersten Reperatur ein Ersatzgerät wählbar. Dabei dachte ich, dass man die Chance geben muss 2 mal zu reparieren. P.S. Machen mehrere Fragezeichen meine Frage noch fraglicher?
__________________ Im from Bavaria, its near Germany! |
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