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Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Das Thema "Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen." befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 13.12.2011, 16:54   #1 (permalink)
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Standard Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Überblick über Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation und des Internets:

Überwachung und Aufzeichnung des Inhalts eines Telekommunikationsvorgangs (§ 100a StPO)
Auswertung von Daten aus Gerätespeicher oder SIM-Karten (§ 94 StPO)
Auskunft über Bestandsdaten von TK-Anbietern (§§ 161 Abs.1, 163 Abs. 1 StPO i.V.m. § 113 Abs. 1 TKG) und von Telemedienanbietern (§ 14 Abs. 2 TMG)
Personenauskunft zu einer vorhandenen Rufnummer (§§ 112, 113 TKG) und zu vorhandenen dynamischen oder statischen IP-Adressen sowie E-Mail-Adressen (§ 113 TKG)
Ermittlung von Standortdaten von Mobiltelefonen über Mobilfunknetze (§§ 100a oder 100g StPO)
Ermittlung von Standortdaten von Mobiltelefonen in Echtzeit (§ 100g Abs. 1 S. 3 StPO)
Auskunft über Rechnungsdaten (§§ 96, 97 TKG, 100g StPO)
Auskunft über künftig anfallende Verkehrsdaten (§ 100g Abs. 1 StPO)
Auskunft über in der Vergangenheit angefallene Verkehrsdaten. Derzeit faktisch eingeschränkt dadurch, dass keine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung mehr besteht. Da einige Provider aber auch ohne Vorratsdatenspeicherung bis zu 3 Monaten speichern, kann auch hier oftmals noch erfolgreich ermittelt werden
Ermittlung von PIN/PUK (§§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG, 161, 163 StPO)
Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs während der Übertragungsphase (§ 100a StPO)
Kontrolle/Sicherstellung des E-Mail-Verkehrs während der Zwischenspeicherung auf dem Mail-Server des Providers (§§ 94 ff. bzw. § 99 StPO)
Sicherstellung von E-Mails auf dem Computer des Empfängers (§§ 94 ff. StPO)
Ermittlung der sog. IMSI zur Identifizierung oder Lokalisierung durch sog. IMSI-Catcher (§ 100i StPO). Die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) ist eine Kennung mit der ein Mobilfunkteilnehmer in den Funknetzen eindeutig identifiziert werden kann
Ermittlung der sog. IMEI (§ 113 TKG). IMEI (International Mobile Equipment Identity) bezeichnet die Hardwarekennung des Mobiltelefons
Feststellung, welche Mobiltelefone zu einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Funkzelle eine Netzverbindung aufgebaut hatten, sog. Funkzellenabfrage (§ 100g Abs. 2 S. 2 StPO)
Einsatz von GPS-Technik zur Observation Verdächtiger (§ 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO)
Zugriff auf Daten in geschlossenen Internetforen mithilfe von Zugangsdaten, die ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erlangt wurden (§ 100a StPO bei Liveüberwachung über Netzbetreiber; §§ 94, 98 StPO gegenüber Telemediendiensten nach Abschluss des Telekommunikationsvorgangs, betrifft z.B. Chatprotokolle, Bilder etc.)
Kfz-Ortung bei Fahrzeugen mit SIM-Modul, z.B. BMW-Assist/ConnectedDrive oder Audi-Ortungsassistent Cobra (bei Katalogstraftaten: § 100a StPO, fraglich wenn keine Katalogtat)
Ermittlung von Nachrichten, die auf einer Mailbox gespeichert sind (§§ 94, 98 bzw. 99 StPO analog)
Online-Durchsuchung und Einsatz/Installation von Spionagesoftware wie Trojaner, Keylogger u.a. (derzeit keine gesetzliche Grundlage, wird in Bayern dennoch praktiziert)
Stille SMS, auch Silent Message oder stealthy ping; dient der Ermittlung des Aufenthaltsortes sowie der Erstellung von Bewegungsprofilen von Personen, die Mobiltelefone nutzen. Die Ermittler schicken einen ping an eine ihnen bekannte Handynummer. Beim Mobilfunkbetreiber wird dadurch ein Datensatz mit Verbindungsdaten erzeugt, u.a. mit Angaben zur Funkzelle, in der sich das Handy befindet. Auf entsprechende Anordnung werden diese Daten vom Mobilfunkbetreiber an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet (rechtlich zweifelhaft)
Aufzeichnung von Internettelefonie (Voice over IP) unter Verwendung entsprechender Überwachungssoftware, sog. Quellen- TKÜ (§ 100a StPO, streitig)
W-LAN-Catcher (WiFi-Catcher); ein Gerät zur Erfassung kabelloser Datenströme. Dient der Ermittlung der exakten geographischen Ausbreitung des versorgten Bereichs eines W-LANs und der Identifizierung aller eingeloggten Endgeräte sowie der Überwachung/Aufzeichnung des Datenverkehrs (§§ 161, 163 StPO; § 100i StPO; § 100a StPO)
Zielwahlsuche; ermöglicht die Ermittlung von Rufnummern, von denen Verbindungen zu einem bekannten Anschluss hergestellt werden (§ 100g Abs. 1 StPO)
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Alt 13.12.2011, 17:01   #2 (permalink)
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Standard AW: Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Na und?
Dawzon, dein Mount Whateverest ist gefragt!
Es ist bekannt und da wird sich nichts dran ändern.
Getreu dem Motto:
Zitat:
Zitat von Andreas
Die Ermittlungsmaßnahmen bleiben alle so, wie se sind! Und es wird sich hier nichts dran rütteln! Egal ob du meckerst und nicht! Obs dir nun passt oder nicht! Die bleiben so wie se sind!
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Alt 13.12.2011, 17:25   #3 (permalink)
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Standard AW: Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Wenn man dann aber erst noch die Kontenabfrage durch Behörden hinzuaddiert, ergibt sich erst ein richtig schöner gläserner Bürger.
...
Verfassungsgericht: Staat darf Konten abfragen - weiter lesen auf FOCUS Online: Verfassungsgericht: Staat darf Konten abfragen - Steuern - FOCUS Online - Nachrichten
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Alt 13.12.2011, 17:34   #4 (permalink)
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Standard AW: Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Warum wird das hier in der BRD immer so problemlos umgesetzt.
Andere Staaten in der EU tun sich schwerer.
Konten einsehen gibt es in Österreich zum Beispiel nicht.
Man kann sich auch alles mögliche downloaden oder Videos ansehen, die hier alle von der dummen Gema gesperrt sind.
Weshalb ist die BRD immer Vorreiter in solchen Angelegenheiten und übt dann Druck auf die anderen Staaten aus, um nachzuziehen.

Das war doch früher nie so.

Haben in der BRD nur noch Kontrollfanatiker das Sagen?

Mist ist das.
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Alt 13.12.2011, 17:36   #5 (permalink)
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Standard

Kein gläserner Bürger, sondern ein gläserner Straftäter.
Die genannten Maßnahmen sind ja nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, viele stehen sogar zusätzlich noch unter einem Richtervorbehalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei sogar Leute totschießen. Für mich kein Grund zur Besorgnis.
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Standard AW: Erschreckend was der Staat alles machen kann um uns zu überwachen.

Tschuuuuuuuu Tschuuuuuuuuuuuuuuuu

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Alt 13.12.2011, 17:47   #7 (permalink)
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Alt 13.12.2011, 19:38   #8 (permalink)
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Ich bleibe einfach dem einzig wahren und echten Wayne Train treu, auch wenn der von unserem Steirer, Roli, produzierte sehr schön geworden ist.
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Zitat:
Zitat von Fulminator Beitrag anzeigen
Kein gläserner Bürger, sondern ein gläserner Straftäter.
Die genannten Maßnahmen sind ja nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, viele stehen sogar zusätzlich noch unter einem Richtervorbehalt.
Leider nicht ganz richtig. Abmahnanwälte nutzen das ganze gerne aus. Anhand einer Ip und angeblichen Nachweisen erstatten sie Anzeige gegen den Besitzer der Ip. Das Verfahren wird dann fallengelassen, aber die Abmahnanwälte bekommen Akteneinsicht und schicken dann teure Abmahnungen an unschuldige Personen und verdienen sich ein hübches Sümmchen.

Von daher definitiv gläserner Bürger.
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Alt 13.12.2011, 21:07   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von niko2006 Beitrag anzeigen
Man kann sich auch alles mögliche downloaden oder Videos ansehen, die hier alle von der dummen Gema gesperrt sind.
hä? das hat nicht das geringste mit Überwachung des Bürgers Seiten des Staates zutun.

@TA
wichtig ist, was in den Gesetzen drin steht. Vor allem, unter welchen Voraussetzungen die Überwachung möglich ist. Das geht aus einer bloßen Auflistung nicht hervor.
Verl ist offline   Mit Zitat antworten
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